STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

21 Spezifisch ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik und sonstige Fachkräfte unterrichten die Kinder in kleinen Klassen. Sie können sehr individuell auf die einzelnen Kinder und deren Lern­ bedürfnisse eingehen. Zum Teil gibt es Therapeuten im Haus der jeweiligen Schule. So können Unterricht und Therapie sinnvoll miteinander verbunden werden. Der Unterricht im Förderzentrum erfolgt nach dem Lehrplan der Mittelschule mit entsprechenden Anpassungen an den Förderschwerpunkt (Hören, Sehen, körper­ liche und motorische Entwicklung). Im Förderschwerpunkt Lernen wird nach dem LehrplanPLUS für den Förderschwerpunkt Lernen unterrichtet, der auf dem Lehrplan der Mittelschule aufbaut. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird nach dem Lehrplan geistige Entwicklung unterrichtet. An den Realschulen und Fach­ oberschulen zur sonderpädagogischen Förderung erfolgt der Unterricht nach dem jeweiligen Lehrplan der Realschule bzw. Fachoberschule (zum Teil mit Anpassungen bezogen auf den Förderschwerpunkt). Rund die Hälfte der Förderschulen in Bayern sind private Schulen. Bis auf wenige Ausnahmen müssen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kein Schulgeld zahlen. Für alle Schularten gilt: Für Schülerinnen und Schüler mit Beein trächtigungen sind schulartübergreifend Möglichkeiten der Unter stützung in einem Dreiklang aus individueller Unterstützung, Nach teilsausgleich und Notenschutz in der Bayerischen Schulordnung geregelt (§§ 31 ff.). Ausführliche Informationen hierzu bietet das Handbuch „Individuelle Unterstüt zung – Nachteilsausgleich – Noten schutz“. www.km.bayern.de/ download/17664_handbuch_ individuelle_unterstuetzung_ nachteilsausgleich_noten- schutz.pdf ­ ­ ­ ­ ­

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