STMUK Bester Bildungsweg Förderbedarf März_2020_Web_BF_neu

20 Förderschule nutzen möchten (Art. 41 Abs. 1 und 4 BayEUG). Diese Entscheidung kann später auch wieder geändert werden. Art. 41 Abs. 5 BayEUG sieht ausnahmsweise die Pflicht zum Besuch einer Förderschule für den Fall vor, dass der sonderpäda gogische Förderbedarf einer Schülerin oder eines Schülers an der allgemeinen Schule nicht hinreichend gedeckt werden kann und das Kind bzw. der Jugendliche dadurch entweder in seiner Ent wicklung erheblich gefährdet ist oder die Rechte der Mitglieder der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt. - - Bei den Förderschulen werden folgende sieben Förderschwer punkte unterschieden: Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen sowie emo tionale und soziale Entwicklung. - - Der Förderschulbereich kennt wie die allgemeinen Schulen ver schiedene Schularten, die sich an den allgemeinen Schulen (Regelschulbereich) orientieren: ­ • Förderzentren (Mittelschulstufe) in den verschiedenen Förderschwerpunkten Häufig sind an Förderschulen mehrere Förderschwerpunkte vertreten, insbesondere am SFZ (Sonderpädagogisches Förderzen trum) mit den drei Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung • Realschule zur sonderpädagogischen Förderung In Bayern gibt es je eine Schule in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung in München oder Umgebung. • Fachoberschule zur sonderpädagogischen Förderung Es gibt je eine Schule im Förderschwerpunkt Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in München. • Wirtschaftsschule An der Bayerischen Landesschule für Körperbehinderte in München gibt es eine Wirtschaftsschule. ­

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