Musikplan - page 84

Laienmusik
Die musikalische Arbeit, insbesondere auch die
musikalische Jugendarbeit in den Laienmusikver-
bänden, soll auf allen Ebenen schwerpunktmäßig
gefördert werden. Dies setzt die Förderbereit-
schaft der Gemeinden, der Landkreise wie der
Bezirke im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit
voraus. Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen
von überregionaler Bedeutung, insbesondere von
Laienmusikverbänden.
Staatliche Zuschüsse können den Laienmusikver-
bänden für folgende, als überregional bedeutsam
anerkannte Projekte imRahmen der Richtlinien zum
Vollzug des BayerischenMusikplans imBereich der
Laienmusik (WWW KM BAYERN DE DOWNLOAD
?RICHTLINIEN?LAIENMUSIK PDF GEWËHRT WERDEN
für Schulungen und die Beschaffung von Schu-
lungsmaterial zur Aus- und Fortbildung von Chor-
leitern, Dirigenten und sonstigen Ensembleleitern
für Schulungen und die Beschaffung von Schu-
lungsmaterial zur Aus- und Fortbildung eigener
Jugendleiter, des musikalischen Nachwuchses
in den Verbänden, für Jugendchöre, Jugendka-
pellen und ähnliche Ensembles sowie für sons-
tige Multiplikatoren
für Wertungssingen und Wertungsspiele und
sonstige überregional bedeutsame musikali-
sche Veranstaltungen und Wettbewerbe
zur Beschaffung von Noten und Instrumenten,
insbesondere für Jugendliche.
Daneben gewährt der Freistaat Bayern über die
Laienmusikverbände Zuschüsse zur Förderung
qualifizierter Ensembleleiter.
Die Errichtung von Probe- und Veranstaltungsräu-
men für Laienmusiker kann aus Mitteln des Kul-
turfonds Bayern gefördert werden (vgl. S. 87).
Aufgabe des Staates nach diesem Musikplan ist
weder die Förderung von Aktivitäten einzelner
Laienmusikvereine oder Laienmusikensembles
noch die Förderung der musischen Bildungsarbeit
in den Jugendverbänden und anderen Einrichtun-
gen der Jugendarbeit. Die jugendpflegerische
Zielsetzung überwiegt, wenn die musikalische
Zielsetzung gegenüber anderen Betätigungen in
der Jugendarbeit oder zur Gestaltung der Freizeit
zurücktritt.
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