Musikplan - page 81

Die Finanzierung einer Veranstaltung soll grund-
sätzlich auf der Ebene sichergestellt werden, auf
der sie durchgeführt wird.
Begabten- und Nachwuchsförderung
Initiativen und Maßnahmen der Begabten- und
Nachwuchsförderung werden vom Freistaat Bay-
ern ermuntert und im Rahmen der haushaltsmä-
ßigen Möglichkeiten bezuschusst. Aufgabe des
Staates ist primär die Förderung der landesweit
bedeutsamen Maßnahmen, wie dem Bayeri-
schen Landesjugendorchester, dem Bayerischen
Landesjugendjazzorchester und der Bayerischen
Chorakademie mit Singakademie.
Die Finanzierung von Projekten und Einrichtungen
auf dem Gebiet der Begabtenförderung mit räum-
lich beschränktem Einzugsgebiet ist vorrangig
freiwillige Aufgabe der jeweiligen kommunalen
Gebietskörperschaften.
Bezüglich des Programms zur individuellen För-
derung musikalisch besonders begabter Jugendli-
cher wird auf die entsprechenden Förderrichtlinien
ist, dass
sie übergeordneten Zielsetzungen dient, die auf
andereWeise nicht verwirklicht werden können,
eigene Mittel des Trägers bzw. Veranstalters für
den Betrieb der Einrichtung oder die Durchfüh-
rung der Maßnahme nicht ausreichen,
der Maßnahme oder der Einrichtung überregi-
onale Bedeutung zukommt.
Ein staatlicher Zuschuss für überörtliche Veran-
staltungen orientiert sich für alle nachfolgenden
Einzelbereiche an der Förderung durch die jeweils
zuständigen Kommunen (vgl. S. 74/75). Spenden
von privater Seite (Einzelpersonen, Unternehmen,
Banken) werden ausdrücklich begrüßt.
EINZELBEREICHE
Künstlerische Musikpflege
Nach dem Landesentwicklungsprogramm der
Bayerischen Staatsregierung soll ein vielfältiges
kulturelles Angebot in allen Regionen gefördert
werden. Daraus folgt für die künstlerische Musik-
pflege der Grundsatz der Dezentralisierung und
Regionalisierung des Angebots an künstlerischen
Veranstaltungen, Maßnahmen und Einrichtungen.
Damit die Bevölkerung des ganzen Landes am
kulturellen Leben teilnehmen kann, bedarf es ent-
sprechender Planungen der Veranstalter.
ALLGEMEINE VORAUSSETZUNG
FÜR EINE STAATLICHE FÖRDERUNG
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1...,71,72,73,74,75,76,77,78,79,80 82,83,84,85,86,87,88,89
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