Die Grafik zeigt die einzelnen Bestandteile der „Digitalen Schule der Zukunft“.
Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ ©iStock by Getty Images

Die Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ ist seit dem Schuljahr 2024/2025 an staatlichen Schulen und ab dem Schuljahr 2025/2026 an nicht staatlichen Schulen folgender Schularten möglich:

  • Mittelschulen
  • Realschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Gymnasien
  • Schulen besonderer Art
  • Freie Waldorfschulen

Für eine Beteiligung an der 1:1-Ausstattung und die Gewährung von Fördermitteln müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Erfüllung technischer Voraussetzungen durch die teilnehmenden 1:1-Ausstattungsklassen: Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler), flächendeckende WLAN-Ausleuchtung, sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen Schülergeräte vorhanden oder in Planung oder alternatives Ladekonzept (z. B. Sicherstellung einer Akkulaufzeit über den gesamten Schultag) sowie Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen Mirroring)
  • Zustimmung des jeweiligen Schulaufwandsträgers
  • Registrierung im Schulportal
  • Bestätigung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Zudem wird empfohlen möglichst frühzeitig den Elternbeirat sowie die Lehrerkonferenz (an privaten Schulen: soweit vorhanden) in geeigneter Weise einzubeziehen

Registrierungsverfahren

Die Rückmeldung für die Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ für das Schuljahr 2025/2026 ist ab sofort möglich. Eine Rückmeldung muss bis spätestens 31.07.2025 erfolgen.

Eine Förderung der mobilen Endgeräte ist erst nach Bestätigung der Beteiligung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich. Geräte, die vorher gekauft werden, sind demnach nicht förderfähig.

Stand: 04. Juni 2025

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