Alle wesentlichen Informationen zur Umsetzung der „Digitalen Schule der Zukunft“ sind im Praxisleitfaden In fünf Schritten zur „Digitalen Schule der Zukunft“ zusammengestellt. Der PDF-Leitfaden im Download-Bereich bietet einen Überblick über die einzelnen Prozessschritte und verweist zudem auf einen vertiefenden Online-Informationsteil.
Die Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ ist an folgenden Schularten möglich:
- Mittelschulen
- Realschulen
- Wirtschaftsschulen
- Gymnasien
- Schulen besonderer Art
- Freie Waldorfschulen
Für eine Beteiligung an der 1:1-Ausstattung und die Gewährung von Fördermitteln müssen die nachstehenden Bedingungen erfüllt sein:
- Erfüllung technischer Voraussetzungen durch die teilnehmenden 1:1-Ausstattungsklassen: Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler), flächendeckende WLAN-Ausleuchtung, sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen Schülergeräte vorhanden oder in Planung oder alternatives Ladekonzept (z. B. Sicherstellung einer Akkulaufzeit über den gesamten Schultag) sowie Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen Mirroring)
- Zustimmung des jeweiligen Schulaufwandsträgers (insbesondere zur Integration personenbezogener Schülergeräte in die schulische IT-Infrastruktur)
- Registrierung im Schulportal
- Bestätigung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Zudem wird empfohlen möglichst frühzeitig den Elternbeirat sowie die Lehrerkonferenz (an privaten Schulen: soweit vorhanden) in geeigneter Weise einzubeziehen
Die Schulen können technische Mindestkriterien (z. B. hinsichtlich des Betriebssystems) festlegen und somit Vorgaben für die förderfähigen Geräte machen, damit diese Geräte gut in die vorhandene Infrastruktur integriert werden können.
Die technischen Mindestkriterien müssen mit dem Schulaufwandsträger und dem Elternbeirat abgestimmt werden. Eine Änderung der festgelegten schulspezifischen technischen Mindestkriterien erfordert zwingende, insbesondere pädagogische oder technische Gründe.
Die Rückmeldung für die Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an der „Digitalen Schule der Zukunft“ für das Schuljahr 2026/2027 ist ab sofort möglich. Eine Rückmeldung muss bis spätestens 31.07.2026 erfolgen.
Eine Förderung der mobilen Endgeräte ist erst nach Bestätigung der Beteiligung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus möglich. Geräte, die vorher gekauft werden, sind demnach nicht förderfähig.
Stand: 13. April 2026