Lehrerin mit Schülerin
Kinder mit Rechenschwierigkeiten benötigen individuelle Förderung (Quelle: © alte KM-Seite)

Erkennen und Fördern

Etwa 5-7 % der Schülerinnen und Schüler zeigen besondere Schwierigkeiten beim Rechnenlernen (Rechenschwäche, Rechenstörung, Dyskalkulie). Es fällt ihnen zum Beispiel nicht leicht, mathematische Strukturen und Prinzipien zu erkennen sowie ein Verständnis für Zahlen, Rechenoperationen und -strategien aufzubauen. Diese Schwierigkeiten werden oft von einem geringen Selbstvertrauen im Umgang mit mathematischen Aufgaben begleitet und können dazu führen, dass die Auseinandersetzung bereits mit einfachen alltäglichen mathematischen Anforderungen vermieden werden.

Erkennen von Rechenschwierigkeiten

Frühzeitige Erkennung von Rechenschwierigkeiten ist der Schlüssel zu erfolgreichen Interventionen. Diese kann sowohl durch die Beobachtung durch die Eltern zu Hause als auch durch die Lehrerinnen und Lehrer erfolgen. Bei ausgeprägten Schwierigkeiten können auch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ebenso wie Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie miteinbezogen werden. Beobachtungen, Screenings und standardisierte Testverfahren liefern hierbei wichtige Informationen, um gezielt an der Lernausgangslage des Kindes anzuknüpfen und individuelle Fördermaßnahmen zu planen.

Schulische Maßnahmen

Durch folgende schulische Maßnahmen können betroffene Schülerinnen und Schüler unterstützt werden:

Die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BayScho) nennt Maßnahmen der individuellen Unterstützung. Anknüpfend an die Lernausgangslage der Schülerin oder des Schülers können Aufgaben differenziert angeboten werden. Das betrifft sowohl die Menge der dargebotenen Aufgaben als auch die Art der Aufgabenstellung. Gemäß dem Motto „vom konkreten zum gedanklichen Handeln“ wird die Entwicklung einer abstrakten Vorstellung von Zahlen und Mengen durch den Einsatz von Anschauungsmaterialien sowie von Hilfsmitteln, wie z. B. dem Zahlenstrahl, dem Rechenrahmen, der Einspluseins- , Einmaleins- und Umrechnungstabellen sowie dem Einsatz des PCs mit Lernsoftware erleichtert.

Ebenso unterstützt eine übersichtliche Präsentation der Aufgaben durch optisch klar strukturierte Arbeitsblätter und Tafelbilder sowie eine individuelle Erläuterung von Arbeitsanweisungen und Begriffen das Erfassen der Aufgabenstellung.

Hausaufgaben, die sich an den Voraussetzungen der oder des Lernenden orientieren und die in Absprache mit den Betreuungspersonen zeitlich begrenzt werden, sichern Erfolgserlebnisse beim Üben und motivieren.

Die Anerkennung einer Rechenstörung im Sinne der Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutzes – wie es beispielsweise bei der Lese-Rechtschreibstörung vorgesehen ist – ist nicht möglich.

Es gibt Prinzipien der pädagogischen Leistungserhebung und -bewertung, welche die Lehrkraft grundsätzlich bei jedem Kind anwenden sollte. Hierzu zählen u. a. die Gestaltung einer angstfreien Prüfungsatmosphäre, die eindeutige Formulierung von Aufgabenstellungen, die Nutzung unterschiedlicher Formen der Leistungserhebung (mündlich, schriftlich, praktisch), das Ermöglichen von Nebenrechnungen und Zwischenschritten, die Rückmeldung individueller Fortschritte und Bestätigung auch kleiner Erfolge.

Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Lehrerkonferenz gemäß der Grundschulordnung mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten entscheiden, dass Leistungsnachweise nicht durch Noten bewertet, sondern mit einer Rückmeldung zum individuellen Lernstand gewürdigt werden.

Förder- und Beratungsangebote

Bayernweit bieten 99 Förder- und Beratungsstellen an Staatlichen Schulämtern Grundschülerinnen und Grundschülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen Unterstützung.

Sie ergänzen die unterrichtliche Förderung durch Lehrkräfte sowie Förderlehrkräfte und beraten Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte, wenn bei Kindern gravierende Probleme beim Rechnenlernen festgestellt worden sind.

Die Aufgaben der Förder- und Beratungsstellen sind:

  • (Einzel-) Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen.
  • Durchführung von Diagnosegesprächen bei gravierenden Problemen beim Rechnenlernen. Die Diagnosegespräche mit Kindern dienen der Feststellung des konkreten Unterstützungsbedarfs.

Im Zentrum der Förder- und Beratungsstellen steht die (Einzel-) Förderung betroffener Kindern.

Ansprechpartner bei besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen sind neben den Lehrkräften der Klasse

Weitere Ansprechpartner – insbesondere wenn es um die Abklärung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs geht – sind die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD).

Weiterführende Informationen

Den Lehrkräften an den Grundschulen kommt die wichtige Aufgabe zu, bereits erste Schwierigkeiten im Lernprozess wahrzunehmen, aufzugreifen und ihnen frühzeitig entgegenzuwirken.

Hierzu hat das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) im Auftrag des Kultusministeriums eine Handreichung erstellt: zum Thema „Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechnenlernen“. Diese gibt konkrete Anregungen zur genauen Beobachtung und schrittweisen Begleitung des mathematischen Lernprozesses.

Stand: 28. März 2024

Seiteninhalt

    Diese Seite teilen



    Dies sind externe Links. Mit einem Klick darauf wird km.bayern.de verlassen.

    Suche

    Bild von

    Rechenschwierigkeiten

    Vorlese-Funktion

    Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

    Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

    Vorlesefunktion aktivieren

    Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.