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AT~ A

Der Schulleiter unseres Gym–

nasiums erklärt abendli c he

Theaterbesuche öfters zu

Schulveranstaltungen. Dann

haben immer einige Klassen

oder Kurse Anwesenheits–

pflicht . So gerne ich auc h mit

meinen Freundinnen aus dem

Grundkurs Deutsch ins Theater

gehe - spätabends haben wi r

doch oft Probleme, wieder nach

Hause zu kommen . Kann die

Schule tats ä chlich ein e n

Theaterbesuch zur Schulver–

anstaltung erklär e n?

Susanne N. -A .

Einen abendlichen Theaterbesuch für

Oberstufenschüler zur verbindlichen

Schulveranstaltung zu erklären, steht

durchaus im Einklang mit§ 35 der Schul–

ordnung für die Gymnasien in Bayern.

Wenn der Nachhauseweg aber für be–

stimmte Schüler unzumutbare Belastun–

gen bringt, muß der Schulleiter darauf

Rücksicht nehmen. Die Sicherheit der

Schüler hat dann Vorrang vor dem zu–

sätzlichen Bildungsangebot.

Die Zeitschrift für Eltern

und Schüler in Boyern

HERAUSGEBER:

Bayerisches

Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Salvatorstraße 2

8000 München

2

Nachdruck mit Quellenangabe

(2 Belegexemplare) gestattet.

SCHULE

aktuell

beantwortet Leserfragen

Scherbengericht

Jeden zweiten Freitagnachmit–

tag haben wir Chemie-Übungs–

unterricht. Dort werden wir

vom Lehrer angeleitet, selbst

zu experimentieren . Nun kommt

es öfters vor , daß wir Schüler

unabsichtlich Reagenzgläser,

Thermometer o . ä. zerbrechen.

Jedesmal werden wir dann vom

Chemielehrer zur Kasse ge–

beten . Sind wir tatsächlich

verpflichtet, den Schaden aus

der eigenen Tasche zu bezahlen?

Franz J.-G .

Die Materialien für den Chemieunterricht

zählen zum Schulaufwand, den gemäß

Art.

8

des Bayerischen Schulfinanzie–

rungsgesetzes die für die betreffende

Schule zuständige kommunale Körper–

schaft zu tragen hat. Bei Realschulen und

Gymnasien ist dies z. B. der Landkreis

oder die kreisfreie Stadt.

Wenn nun im Chemieunterricht oder auch

in der Übungsstunde Gläser zu Bruch ge–

hen, sind sie vom Schulaufwandsträger

zu ersetzen. Werden Unterrichtsgegen–

stände aber von einem Schüler mutwillig

zerstört, hat er selbst bzw. haben seine

Eitern für den Schaden aufzukommen.

REDAKTION:

FOTOS:

ADAC

Mein jüngster Sohn tut sich in

der Grundschule mit dem Recht–

schreiben sehr schwer . Deshalb

würde ich gerne sämtliche

Nachschriften zu Hause mit ihm

besprechen oder sie wenigstens

in der Schule einsehen. Die

Lehrerin aber gibt die Nach–

schriften nicht heraus. In der

letzten Sprechstunde hat sie

mir auch nur ganz allgemeine

Auskünfte über den Leistungs–

stand meines Sohnes erteilt.

Anne 8 . -H .

Top

Secret

Die Zusammenarbeit des Lehrers mit dem

Elternhaus ist laut Volksschul- und Lehrer–

dienstordnung Teil seines Erziehungs–

und Bildungsauftrages. Dazu gehört

selbstverständlich, daß der Lehrer den

Erziehungsberechtigen detaillierte Aus–

künfte über das Leistungsbild ihres Kin–

des gibt. Das kann dadurch geschehen,

daß er Leistungsfeststellungen oder

Übungsergebnisse (hierzu gehört eine

Nachschrift) den Eitern laufend mitteilt

oder ihnen auf Befragen darüber offen

Auskunft gibt.

ZEICHNUNGEN:

Klaus Baumann

Winfried Kerl (verantw.)

Kerl Hans Grüneuer

Wilhelm Kürzeder

Günter Wallner

SEKRETARIAT:

Norbert Geuder

Chr. Pilger-Feiler

Bernhord Resch

Hons-Chr. Schmid

DRUCK:

Tel.: 089/2186-2307

Bruckmann München

Nymphenburger Str. 86

Die Zeitschrift

wird

kostenlos über

die Schüler an die Ehern verteilt.

GESTALTUNG:

Roland Schneider

SCHULE

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