AT~ A
Der Schulleiter unseres Gym–
nasiums erklärt abendli c he
Theaterbesuche öfters zu
Schulveranstaltungen. Dann
haben immer einige Klassen
oder Kurse Anwesenheits–
pflicht . So gerne ich auc h mit
meinen Freundinnen aus dem
Grundkurs Deutsch ins Theater
gehe - spätabends haben wi r
doch oft Probleme, wieder nach
Hause zu kommen . Kann die
Schule tats ä chlich ein e n
Theaterbesuch zur Schulver–
anstaltung erklär e n?
Susanne N. -A .
Einen abendlichen Theaterbesuch für
Oberstufenschüler zur verbindlichen
Schulveranstaltung zu erklären, steht
durchaus im Einklang mit§ 35 der Schul–
ordnung für die Gymnasien in Bayern.
Wenn der Nachhauseweg aber für be–
stimmte Schüler unzumutbare Belastun–
gen bringt, muß der Schulleiter darauf
Rücksicht nehmen. Die Sicherheit der
Schüler hat dann Vorrang vor dem zu–
sätzlichen Bildungsangebot.
Die Zeitschrift für Eltern
und Schüler in Boyern
HERAUSGEBER:
Bayerisches
Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
8000 München
2
Nachdruck mit Quellenangabe
(2 Belegexemplare) gestattet.
SCHULE
aktuell
beantwortet Leserfragen
Scherbengericht
Jeden zweiten Freitagnachmit–
tag haben wir Chemie-Übungs–
unterricht. Dort werden wir
vom Lehrer angeleitet, selbst
zu experimentieren . Nun kommt
es öfters vor , daß wir Schüler
unabsichtlich Reagenzgläser,
Thermometer o . ä. zerbrechen.
Jedesmal werden wir dann vom
Chemielehrer zur Kasse ge–
beten . Sind wir tatsächlich
verpflichtet, den Schaden aus
der eigenen Tasche zu bezahlen?
Franz J.-G .
Die Materialien für den Chemieunterricht
zählen zum Schulaufwand, den gemäß
Art.
8
des Bayerischen Schulfinanzie–
rungsgesetzes die für die betreffende
Schule zuständige kommunale Körper–
schaft zu tragen hat. Bei Realschulen und
Gymnasien ist dies z. B. der Landkreis
oder die kreisfreie Stadt.
Wenn nun im Chemieunterricht oder auch
in der Übungsstunde Gläser zu Bruch ge–
hen, sind sie vom Schulaufwandsträger
zu ersetzen. Werden Unterrichtsgegen–
stände aber von einem Schüler mutwillig
zerstört, hat er selbst bzw. haben seine
Eitern für den Schaden aufzukommen.
REDAKTION:
FOTOS:
ADAC
Mein jüngster Sohn tut sich in
der Grundschule mit dem Recht–
schreiben sehr schwer . Deshalb
würde ich gerne sämtliche
Nachschriften zu Hause mit ihm
besprechen oder sie wenigstens
in der Schule einsehen. Die
Lehrerin aber gibt die Nach–
schriften nicht heraus. In der
letzten Sprechstunde hat sie
mir auch nur ganz allgemeine
Auskünfte über den Leistungs–
stand meines Sohnes erteilt.
Anne 8 . -H .
Top
Secret
Die Zusammenarbeit des Lehrers mit dem
Elternhaus ist laut Volksschul- und Lehrer–
dienstordnung Teil seines Erziehungs–
und Bildungsauftrages. Dazu gehört
selbstverständlich, daß der Lehrer den
Erziehungsberechtigen detaillierte Aus–
künfte über das Leistungsbild ihres Kin–
des gibt. Das kann dadurch geschehen,
daß er Leistungsfeststellungen oder
Übungsergebnisse (hierzu gehört eine
Nachschrift) den Eitern laufend mitteilt
oder ihnen auf Befragen darüber offen
Auskunft gibt.
ZEICHNUNGEN:
Klaus Baumann
Winfried Kerl (verantw.)
Kerl Hans Grüneuer
Wilhelm Kürzeder
Günter Wallner
SEKRETARIAT:
Norbert Geuder
Chr. Pilger-Feiler
Bernhord Resch
Hons-Chr. Schmid
DRUCK:
Tel.: 089/2186-2307
Bruckmann München
Nymphenburger Str. 86
Die Zeitschrift
wird
kostenlos über
die Schüler an die Ehern verteilt.
GESTALTUNG:
Roland Schneider
SCHULE
aktuell
9