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„eserfragen
Transparenz
Mein Sohn geht in
die 5 . Klasse eines
Gymnasiums . Bei Steg–
reifaufgaben in Ma–
thematik wird ihm
auf seinem Blatt im–
mer nur die Note ,
nicht aber die ent–
sprechende Punktzahl
für die jeweilige
Aufgabe mitgeteilt.
Wenn mein Sohn die
Stegreifaufgabe ver–
bessern will , hat er
keinen Hinweis dar–
auf , wo er eigent–
lich etwas falsch
gemacht hat. Ist der
Mathematiklehrer
nicht verpflichtet ,
dem Schüler transpa–
rent zu machen , wo
seine Fehler liegen?
Dieter
z . -
M. ·
Die Schulordnung für die
Gymnasien in Bayern (GSO)
enthält keine Hinweise, dass
die zu erreichende Punktzahl
auf dem Aufgabenblatt ange–
geben sein muss, wenngleich
viele Lehrkräfte aus Gründen
der Transparenz so verfahren.
Allerd ings ist es ein Grund·
prinz_ip bei der Korrektur
schriftlicher Leistungsnachwei·
se, die Fehler so kenntlich zu
machen, dass der Schüler die–
se nachvollziehen kann . Da·
rüber hinaus sollten Stegreif·
aufgaben nach der Heraus·
gabe mit den Schülern be–
sprochen werden .
Aufsichtspflicht
Von der Schulleitung
der Grundschule er –
hielten wir vor kur –
zem ein Rundschreiben
mit der Bitte , unse –
rem Kind „vorbeugend
zu sagen , wo es bis
zum Ende des stunden–
planmäßigen Unter–
richts beaufsichtigt
werden kann , fa l ls
die Klasse einmal
durch krankheits–
bedingten Ausfall
einer Lehrkraft vor –
zeitig nach Hause
geschickt werden
muss ." Selbst als
nicht berufstätige
Mutter sollte ich
mich doch auf den
Stundenplan verlas –
sen können!
Angela J . - L.
Allgemein richtet sich die Auf·
sichtspflicht an Grundschulen
nach
§
21 der Volksschulord·
nung (VSO) . Danach erstreckt
sich die Aufsichtspflicht der
Schule auf die Zeit, in der
die Schüler am Unterricht oder
an sonstigen Schulveranstal–
tungen teilnehmen, einschließ–
lich einer angemessenen Zeit
vor Beginn und nach Beendi–
gung des Unterrichts oder der
Schulveranstaltungen. Auch in
Freistunden sind die Schüler
zu beaufsichtigen . Der Schul–
leiter ist also grundsätzlich
verpflichtet, bei Erkrankung
einer Lehrkraft den Unterricht
für die betreffende Klasse
durch Vertretung sicherzustel–
len . Bei Grundschülern wird
im Vergleich zu älteren Schü–
lern eine kontinuierliche und
sorgfältige Aufsichtsführung
unablässlich sein. Nur in sel–
tenen Ausnahmefällen ist es
somit denkbar, dass die Schü–
ler vorzeitig nach Hause ge–
schickt weraen müssen . Doch
auch für diese Fälle sollte die
Schulleitung Vorsorge treffen.
Moderne
Zeiten
Unser Sohn besucht
die 11 . Klasse Gym–
nasium . Bei dem für
diese Jahrgangsstufe
im Fach Deutsch vor –
geschriebenen Haus–
aufsatz hat ein Teil
der Schüler - darun–
ter auch unser Sohn
- Formulierungen und
Zitate aus dem In –
ternet übernommen ,
ohne dies jedoch an –
zugeben. Der Deutsch–
lehrer hat bei die –
sen Schülern die Ar–
beit mit einer 6
benotet , da hier ein
Fall von Unterschleif
vorliege . Kann der
Lehrer eine Arbeit,
die aus vier Seiten
besteht und in der
nur etwa fünf Sätze
aus dem Internet
·übernommen wurden,
mit einer 6 benoten?
Manfred
z . -
P .
Es ist unerheblich, in welchem
Umfang der Unterschleif
be~
gongen wurde. Wer sich bei
der Anfertigung einer zu be–
notenden schriftlichen oder
praktischen Arbeit unerlaub–
ter Hilfe bedient, muss nach
§
49 Abs. 4 der Schulordnung
für die Gymnasien (GSO) da–
mit rechnen, dass seine Ar–
beit mit der Note 6 bewertet
wird . Auch beim 'Hilfsmittel'
Internet wi rd da keine Aus–
nahme gemacht.
Uns ere Ans chrift:
Bayerisches
Kultusministerium
Redaktion SCHULE aktuell
80327 München
Internet:
http://www.stmukwk.bayern.de/schule/rat/liste.htmlSCHULE
aktuell
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