Table of Contents Table of Contents
Previous Page  11 / 20 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 20 Next Page
Page Background

unf

t

„eserfragen

Transparenz

Mein Sohn geht in

die 5 . Klasse eines

Gymnasiums . Bei Steg–

reifaufgaben in Ma–

thematik wird ihm

auf seinem Blatt im–

mer nur die Note ,

nicht aber die ent–

sprechende Punktzahl

für die jeweilige

Aufgabe mitgeteilt.

Wenn mein Sohn die

Stegreifaufgabe ver–

bessern will , hat er

keinen Hinweis dar–

auf , wo er eigent–

lich etwas falsch

gemacht hat. Ist der

Mathematiklehrer

nicht verpflichtet ,

dem Schüler transpa–

rent zu machen , wo

seine Fehler liegen?

Dieter

z . -

M. ·

Die Schulordnung für die

Gymnasien in Bayern (GSO)

enthält keine Hinweise, dass

die zu erreichende Punktzahl

auf dem Aufgabenblatt ange–

geben sein muss, wenngleich

viele Lehrkräfte aus Gründen

der Transparenz so verfahren.

Allerd ings ist es ein Grund·

prinz_ip bei der Korrektur

schriftlicher Leistungsnachwei·

se, die Fehler so kenntlich zu

machen, dass der Schüler die–

se nachvollziehen kann . Da·

rüber hinaus sollten Stegreif·

aufgaben nach der Heraus·

gabe mit den Schülern be–

sprochen werden .

Aufsichtspflicht

Von der Schulleitung

der Grundschule er –

hielten wir vor kur –

zem ein Rundschreiben

mit der Bitte , unse –

rem Kind „vorbeugend

zu sagen , wo es bis

zum Ende des stunden–

planmäßigen Unter–

richts beaufsichtigt

werden kann , fa l ls

die Klasse einmal

durch krankheits–

bedingten Ausfall

einer Lehrkraft vor –

zeitig nach Hause

geschickt werden

muss ." Selbst als

nicht berufstätige

Mutter sollte ich

mich doch auf den

Stundenplan verlas –

sen können!

Angela J . - L.

Allgemein richtet sich die Auf·

sichtspflicht an Grundschulen

nach

§

21 der Volksschulord·

nung (VSO) . Danach erstreckt

sich die Aufsichtspflicht der

Schule auf die Zeit, in der

die Schüler am Unterricht oder

an sonstigen Schulveranstal–

tungen teilnehmen, einschließ–

lich einer angemessenen Zeit

vor Beginn und nach Beendi–

gung des Unterrichts oder der

Schulveranstaltungen. Auch in

Freistunden sind die Schüler

zu beaufsichtigen . Der Schul–

leiter ist also grundsätzlich

verpflichtet, bei Erkrankung

einer Lehrkraft den Unterricht

für die betreffende Klasse

durch Vertretung sicherzustel–

len . Bei Grundschülern wird

im Vergleich zu älteren Schü–

lern eine kontinuierliche und

sorgfältige Aufsichtsführung

unablässlich sein. Nur in sel–

tenen Ausnahmefällen ist es

somit denkbar, dass die Schü–

ler vorzeitig nach Hause ge–

schickt weraen müssen . Doch

auch für diese Fälle sollte die

Schulleitung Vorsorge treffen.

Moderne

Zeiten

Unser Sohn besucht

die 11 . Klasse Gym–

nasium . Bei dem für

diese Jahrgangsstufe

im Fach Deutsch vor –

geschriebenen Haus–

aufsatz hat ein Teil

der Schüler - darun–

ter auch unser Sohn

- Formulierungen und

Zitate aus dem In –

ternet übernommen ,

ohne dies jedoch an –

zugeben. Der Deutsch–

lehrer hat bei die –

sen Schülern die Ar–

beit mit einer 6

benotet , da hier ein

Fall von Unterschleif

vorliege . Kann der

Lehrer eine Arbeit,

die aus vier Seiten

besteht und in der

nur etwa fünf Sätze

aus dem Internet

·übernommen wurden,

mit einer 6 benoten?

Manfred

z . -

P .

Es ist unerheblich, in welchem

Umfang der Unterschleif

be~

gongen wurde. Wer sich bei

der Anfertigung einer zu be–

notenden schriftlichen oder

praktischen Arbeit unerlaub–

ter Hilfe bedient, muss nach

§

49 Abs. 4 der Schulordnung

für die Gymnasien (GSO) da–

mit rechnen, dass seine Ar–

beit mit der Note 6 bewertet

wird . Auch beim 'Hilfsmittel'

Internet wi rd da keine Aus–

nahme gemacht.

Uns ere Ans chrift:

Bayerisches

Kultusministerium

Redaktion SCHULE aktuell

80327 München

Internet:

http://www.stmukwk.bayern.de/schule/rat/liste.html

SCHULE

aktuell

11