mmer wieder erreichen solche
und ähnliche Anfragen die EZ-
Redaktion. Deshalb soll hier das
Thema „Probearbeiten in der
Grundschule“ etwas näher be-
leuchtet werden.
Bei Probearbeiten kommt der
pädagogischenVerantwortung
der Lehrkraft sehr große Bedeutung zu.
Sie entscheidet, wie eine Probearbeit
geplant, korrigiert und bewertet wird.
Dabei sind nach Art. 52 Abs. 1 des
Bayerischen Erziehungs- und Unter-
richtsgesetzes (BayEUG) „die Erforder-
nisse der jeweiligen Schulart und Jahr-
gangsstufe sowie der einzelnen Fächer“
zu berücksichtigen. Grundsätzlich sol-
len in Probearbeiten immer Aufgaben
mit verschiedenen Schwierigkeitsgra-
den gestellt werden. Es geht nicht nur
darum, den gelernten Stoff wiederzuge-
ben, sondern auch darum, ihn in neuen
Zusammenhängen anzuwenden und
problemlösend zu denken.Weiterge-
hende amtliche Richtlinien gibt es
nicht.
Sehr wichtig sind bei allen Prüfungen
die Grundsätze „Transparenz“, d.h. Of-
fenlegung, und „Gleichbehandlung“.
Konkret bedeutet das: Die Lehrkraft be-
spricht jede Probearbeit mit den Schü-
lern und teilt ihnen ihre Note und die
Grundlage für die Note, also den Be-
wertungsschlüssel, mit. In der Grund-
schule gilt außerdem, dass sich Proben
aus dem unmittelbaren Unterrichtsab-
lauf ergeben und nicht angekündigt
werden.
Da Schüler aus ihren Fehlern lernen
sollen, ist die Einsichtnahme in die kor-
rigierte und bewertete Arbeit wichtig.
Damit auch die Eltern Gelegenheit ha-
ben, die Leistungen ihrer Kinder mitzu-
verfolgen, kann der Lehrer den Schü-
lern die Probearbeit mit nach Hause
geben, aufVerlangen der Erziehungsbe-
rechtigten muss er dies tun.
Unklarheiten gibt es bei Eltern manch-
mal, wenn es um die Deutsch-Proben
zur Überprüfung der Rechtschreib-
kenntnisse geht.Aus der eigenen Schul-
zeit erinnert man sich noch an die
Nachschriften bzw. Diktate. Sie konn-
ten entweder „geübt“ sein – d.h. der
Text war vorher schon im Unterricht
durchgenommen worden – oder „un-
geübt“ – d.h. der erarbeiteteWortschatz
erschien in einem neuen, unbekannten
Text.
Heute wird im Rechtschreibunterricht
– im Sinn des neuen Lehrplans – großer
Wert darauf gelegt, dass sich die Schüler
intensiv mit der Schreibweise eines
Wortes auseinandersetzen. Sie sollen
Rechtschreibung weniger durch wie-
derholtes Schreiben des gleichenWortes
lernen, sondern vor allem dadurch, dass
sie verstehen, warum einWort so ge-
schrieben wird. Geeignete Übungen
sind das Schreiben eigenerTexte, das
gemeinsame Erarbeiten von Recht-
schreibregeln, aber auch das Diktieren
fremderTexte. Entsprechend vielfältig
können auch die
Probearbeiten gestal-
tet sein.
Zuletzt noch die
Antwort auf die
Frage vomAnfang: Mit zwei Fehlern
eine Drei – darf die Lehrerin so beno-
ten? Ja, sie darf. Es ist durchaus üblich,
in einer Probe nur bei null Fehlern die
Note 1 zu vergeben.
Grundschule
Die pädagogischeVerantwortung
spielt eine große Rolle.
I
UnsereTochter in
der 3.Klasse bekam
bei zwei Fehlern
schon die Note 3.
Darf die Lehrerin so
streng bewerten?
foto: daniel biskup
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