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mmer wieder erreichen solche

und ähnliche Anfragen die EZ-

Redaktion. Deshalb soll hier das

Thema „Probearbeiten in der

Grundschule“ etwas näher be-

leuchtet werden.

Bei Probearbeiten kommt der

pädagogischenVerantwortung

der Lehrkraft sehr große Bedeutung zu.

Sie entscheidet, wie eine Probearbeit

geplant, korrigiert und bewertet wird.

Dabei sind nach Art. 52 Abs. 1 des

Bayerischen Erziehungs- und Unter-

richtsgesetzes (BayEUG) „die Erforder-

nisse der jeweiligen Schulart und Jahr-

gangsstufe sowie der einzelnen Fächer“

zu berücksichtigen. Grundsätzlich sol-

len in Probearbeiten immer Aufgaben

mit verschiedenen Schwierigkeitsgra-

den gestellt werden. Es geht nicht nur

darum, den gelernten Stoff wiederzuge-

ben, sondern auch darum, ihn in neuen

Zusammenhängen anzuwenden und

problemlösend zu denken.Weiterge-

hende amtliche Richtlinien gibt es

nicht.

Sehr wichtig sind bei allen Prüfungen

die Grundsätze „Transparenz“, d.h. Of-

fenlegung, und „Gleichbehandlung“.

Konkret bedeutet das: Die Lehrkraft be-

spricht jede Probearbeit mit den Schü-

lern und teilt ihnen ihre Note und die

Grundlage für die Note, also den Be-

wertungsschlüssel, mit. In der Grund-

schule gilt außerdem, dass sich Proben

aus dem unmittelbaren Unterrichtsab-

lauf ergeben und nicht angekündigt

werden.

Da Schüler aus ihren Fehlern lernen

sollen, ist die Einsichtnahme in die kor-

rigierte und bewertete Arbeit wichtig.

Damit auch die Eltern Gelegenheit ha-

ben, die Leistungen ihrer Kinder mitzu-

verfolgen, kann der Lehrer den Schü-

lern die Probearbeit mit nach Hause

geben, aufVerlangen der Erziehungsbe-

rechtigten muss er dies tun.

Unklarheiten gibt es bei Eltern manch-

mal, wenn es um die Deutsch-Proben

zur Überprüfung der Rechtschreib-

kenntnisse geht.Aus der eigenen Schul-

zeit erinnert man sich noch an die

Nachschriften bzw. Diktate. Sie konn-

ten entweder „geübt“ sein – d.h. der

Text war vorher schon im Unterricht

durchgenommen worden – oder „un-

geübt“ – d.h. der erarbeiteteWortschatz

erschien in einem neuen, unbekannten

Text.

Heute wird im Rechtschreibunterricht

– im Sinn des neuen Lehrplans – großer

Wert darauf gelegt, dass sich die Schüler

intensiv mit der Schreibweise eines

Wortes auseinandersetzen. Sie sollen

Rechtschreibung weniger durch wie-

derholtes Schreiben des gleichenWortes

lernen, sondern vor allem dadurch, dass

sie verstehen, warum einWort so ge-

schrieben wird. Geeignete Übungen

sind das Schreiben eigenerTexte, das

gemeinsame Erarbeiten von Recht-

schreibregeln, aber auch das Diktieren

fremderTexte. Entsprechend vielfältig

können auch die

Probearbeiten gestal-

tet sein.

Zuletzt noch die

Antwort auf die

Frage vomAnfang: Mit zwei Fehlern

eine Drei – darf die Lehrerin so beno-

ten? Ja, sie darf. Es ist durchaus üblich,

in einer Probe nur bei null Fehlern die

Note 1 zu vergeben.

Grundschule

Die pädagogischeVerantwortung

spielt eine große Rolle.

I

UnsereTochter in

der 3.Klasse bekam

bei zwei Fehlern

schon die Note 3.

Darf die Lehrerin so

streng bewerten?

foto: daniel biskup

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