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skunft
SCHULE aktuell beantwortet Leserfragen
Vermit1lung
Ich bin gebürtige Spanierin und lebe schon seit über 20
Jahren in Bayern . Dennoch passiert es mir ab und zu, daß
ich nicht das treffende Wort finde, wenn ich mit meinem
achtjährigen Sohn die Hausaufgaben bespreche. Wenn er dann
diesen Begriff im Unterricht verwendet, lachen ihn die
Mitschüler häufig aus, wodurch sich mein Sohn , der ja
fließend Deutsch spricht, sehr getroffen fühlt. Leider hat
es der Lehrer bisher versäumt, durch ein klärendes Wort
der Klasse den Sachverhalt darzulegen.
Carmen V.-L.
Es gehört selbstverständlich zum Erziehungsauftrag der Schule, Kinder von
unterschiedlicher Herkunft auf ein Miteinander hinzuführen sowie zu ge–
genseitiger Toleranz und Achtung zu erziehen. Daß dies nicht immer rei–
bungslos verläuft, ist sicher nicht zu vermeiden. Deshalb ist hier vor allem
der Lehrer gefordert. Wenn nötig, muß er auch einmal vermittelnd und klä–
rend eingreifen.
Terminsache
In der Schulordnung für die Realschulen hab' ich gelesen,
daß Schulaufgaben innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben
werden sollen. Muß nun eine Schulaufgabe, die in der
letzten Woche vor den Ferien geschrieben wird, gleich nach
den Ferien zurückgegeben werden - oder darf sich der
Lehrer (was bei uns oft vorkommt) zum Korrigieren noch
einmal eine Woche Zeit lassen?
Themas G. -M.
14 SCHULE
aktuell
Nach§ 39 Abs. 1 der Schul–
ordnung für die Realschulen
in Bayern (RSO) sollen schrift–
liche Leistungsnachweise, d. h.
Schulaufgaben und Stegreif–
aufgaben, von den Lehrern in–
nerhalb von zwei Wochen
korrigiert, mit den Schülern
besprochen und an sie zu–
rückgegeben werden. Verlän–
gert sich dieser Zeitraum
durch Ferien, so sind schriftli–
che Arbeiten grundsätzlich in
der ersten Woche nach den
Ferien zurückzugeben.
Mitgefangen ...
Meine Tochter bekam kürz–
lich eine Probearbeit im
Deutschen mit der Note
Fünf zurück; unter der
Arbeit aber stand dn Klam–
mern eine Drei. Die Leh–
rerin erklärte, daß sie bei
der Korrektur der Probear–
beiten festgestellt habe,
daß meine Tochter ihre
zwei Banknachbarinnen ab–
schreib~n
ließ. Die Note
Fünf für alle drei Mäd–
chen sei ein "Gnadener–
weis" - eigentlich hätten
alle Arbeiten mit einer
Sechs bewertet werden
müssen. Ich finde das
Ganze unfair: Meine Toch–
ter hat nicht bewußt ab–
schreiben lassen. Muß
denn ein Schüler, anstatt
sich auf seine Arbeit zu
konzentrieren, ständig
aufpassen, daß nur ja
niemand bei ihm spickt?
Ursula H. - B.
Die Schul–
ordnung für die
Volksschulen
(VSO) behandelt das
Thema Unterschleif in
§ 17 Abs. 4. Die Bewer-
tung einer Probearbeit mit der
Note Sechs ist danach an den
Nachweis des aktiven Unter–
schleifs geknüpft, d. h. ein Schü–
ler, der abschreiben läßt, fällt
nicht darunter. Auch sieht die
Schulordnung die Bildung einer
"Mischnote" aus Unterschleif–
noteSechs und tatsächlich er–
brachter Leistung nicht vor.