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Förderberufsschule:

In Bayern gibt es Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung, die für Schüler mit sonder

pädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen

sowie emotionale und soziale Entwicklung eine spezifische Förderung anbieten. Förderberufsschulen unterrichten in aner

kannten Ausbildungsberufen nach

§ 4 Berufsbildungsgesetz

als auch bei der Ausbildung zum sog. Fachwerker (früher

„Werker- und Helferberufe“) nach

§ 42 Handwerksordnung

oder

§ 66 Berufsbildungsgesetz

. Ferner erfolgt die sonder

pädagogische Förderung in Berufsgrundschuljahren, in Berufsvorbereitungsjahren, begleitend zu berufsvorbereitenden Maß

nahmen der Bundesagentur für Arbeit sowie für Schüler ohne Ausbildungsverhältnis. Neben dem erfolgreichen Abschluss

der Berufsschule, kann an Förderberufsschulen auch der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule nachträglich erworben

werden bzw. ggf. sogar der Mittlere Schulabschluss.

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Neben der Förderberufsschule gibt es weitere berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung (z.B. die Fachober

schule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Hören).

Förderdiagnostischer Bericht:

Wird erstellt für inkludierte Schüler in der Regelschule, die lernzieldifferent unterrichtet

werden oder unmittelbar durch den MSD gefördert werden; darüber hinaus kann er bei Bedarf erstellt werden

(§ 25 Abs. 1

Satz 4 VSO-F)

. Für die Erstellung sind die MSD verantwortlich, Lehrkräfte und Schulleitung der allgemeinen Schule sowie

die Erziehungsberechtigten werden einbezogen. Der Bericht enthält Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen För

derung und ist Teil der Schülerakte der besuchten allgemeinen Schule.

Förderschwerpunkte:

Die

Förderschulen in Bayern sind nach unterschiedlichen Förderschwerpunkten

(Art. 20 Abs. 1

BayEUG)

ausgerichtet: Sehen, Hören, Sprache, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen oder

emotionale und soziale Entwicklung.

Förderzentren (FZ):

Allgemein bildende Förderschule, die mit ihrer Grundschul- und/oder Mittelschulstufe das Pendant zu

Grundschule und Mittelschule darstellt. Förderzentren gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten. Im Förderschwerpunkt

geistige Entwicklung hat das Förderzentrum zusätzlich eine Berufsschulstufe (Jgst. 10–12). Die Lehrkräfte für Sonderpäda

gogik der verschiedenen Fachrichtungen arbeiten interdisziplinär zusammen.

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Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ)

als Sonderform der Förderzentren haben die Förderschwerpunkte in Lernen,

Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung

Förderschule:

Sammelbegriff für alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

Integrationsfachdienst ifd:

Der Integrationsfachdienst berät und betreut sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit

Behinderung in allen Fragen zur Behinderung im Erwerbsleben. Er unterstützt insbesondere Schüler mit Förderbedarf geis

tige Entwicklung bei der vertieften Berufsorientierung im Rahmen der Gesamtmaßnahme Übergang Förderschule – Beruf.

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(Individueller) Förderplan:

Auf der Grundlage des Förderdiagnostischen Berichts werden an der Grund- und Mittelschule

die Lernziele, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen in einem individuellen

Förderplan festgehalten, der regelmäßig (d.h. mindestens halbjährlich) fortgeschrieben wird. Der Förderplan soll mit den

Erziehungsberechtigten erörtert werden. An der Förderschule wird für jeden Schüler mit sonderpädagogischem Förder

bedarf ein Förderplan erstellt.

Inklusionsberatung

am Staatlichen Schulamt: überörtliche, interdisziplinäre, neutrale und vernetzte Einrichtungen für den

Bereich der Grund- und Mittelschulen bzw. Förderschulen zur umfassenden Beratung im Bereich Inklusion, insbesondere beim

Übergang vom Kindergarten in die Schule;

im Einzelfall Vernetzung mit der Eingliederungs- oder Jugendhilfe sowie ggf. mit den

kommunalen Schulaufwands- bzw. Aufgabenträgern. Im Bereich der Realschulen, Gymnasien und der beruflichen Schulen

bleibt das Beratungsnetz aus Schule, staatlicher Schulberatungsstelle und Schulaufsicht als beratende Struktur unverändert.

Kinder- und Jugendhilfe:

alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und

deren Familien. Die Jugendhilfe hat zur Aufgabe, zur Verwirklichung des Rechts Kinder und Jugendlicher auf Förderung ihrer

Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beizutragen. Weiterhin

soll sie den Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung bzw. Erhaltung positiver Lebensbedingungen junger Menschen

und ihrer Familien unterstützen. Nach Aufgabenschwerpunkt wird unterschieden in allgemein fördernde Aufgaben (z.B.

Kindergärten, Jugendarbeit), direkt helfenden Aufgaben (z.B. Beratung, Einzelbetreuung, Unterbringung) und politische Auf

gaben (z.B. Planungsverpflichtung).

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