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Entscheidend für den erfolgreichen Wechsel des Schülers an die Mittelschule ist das schrittweise Herangehen. Die erfolg
reiche Bewältigung eines Schrittes wird immer als Voraussetzung für den nächsten gesehen. Durch Herstellen einer mög
lichst großen Transparenz und durch den Einbezug aller Kooperationspartner wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erst
ermöglicht. Keiner der Kooperationspartner sieht sich zu bestimmten Entscheidungen gezwungen, sondern eher aufgefor
dert, seinen Teil zum Gelingen beizutragen. Entlastend für die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen ist, in einem Team
zusammenarbeiten und Vorgehensweisen gemeinsam durchsprechen zu können. Einerseits kann jeder seine Systemkennt
nisse der jeweiligen Schulart und Schulkultur sowie seine spezifische Expertise einbringen. Andererseits entsteht nicht
die Situation, als Beratungslehrkraft oder Schulpsychologe von anderen als Einzelkämpfer für die Interessen des Kindes
wahrgenommen zu werden.
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Wenn sich eine Schule eines Inklusionsprozesses bewusst annimmt und alle eigenen Ressourcen mobilisiert, kann es zudem
sein, dass die MSD nicht direkt einbezogen werden müssen, sondern lediglich als zusätzliche Option im Hintergrund bleiben
können. Für die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen ist in einem solchen Fall wichtig zu wissen, wann ihre fachlichen
Grenzen erreicht sind und eine Unterstützung durch die MSD zu bestimmten Förderschwerpunkten hinzugezogen werden
sollte.
4.2 Begleitung der Schule auf demWeg zur Inklusion
Neben der Hauptaufgabe der Fallbegleitung (siehe Kapitel 4.1) eröffnen sich für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
durch die Veränderung der Schulen hin zu inklusiven Schulen vielfache Tätigkeitsbereiche, die durch die
KMBek zur Schul
beratung in Bayern vom 29.10.2001 (KWMBl. I Nr. 22/2001)
benannt werden. So werden als Aufgaben unter anderem die
Beratung und Unterstützung von Schule, Schulleitung und Lehrkräften sowie die Zusammenarbeit mit anderen Beratungs
diensten benannt. Es sollen „die in der Schulberatung gewonnenen Erkenntnisse und bewährten Methoden für den Unterricht,
für die erzieherische Wirksamkeit der Schulen und für die Weiterentwicklung der Schulen und des Schulsystems nutzbar
gemacht werden“ (ebd). Im Sinne von Multiplikatoren können die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen vielfältige
Aufgaben der Information bzw. Moderation und, je nach Zusatzqualifikation und Expertise, des Coachings, der Supervision
und der Begleitung von Schulentwicklungsprozessen übernehmen. Das folgende Kapitel möchte Impulse dafür geben, diese
verantwortungsvollen und wichtigen Aufgaben anzunehmen, dabei aber stets die eigenen Ressourcen achtsam im Auge zu
behalten. Darüber hinaus finden sich Hinweise und weiterführende Literaturangaben (siehe S. 43), um mögliche Tätigkeits
felder für sich neu zu erschließen.
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4.2.1 Weitergabe von Information und SchiLF
Aus dem Arbeits- und Beratungsfeld „Inklusion“ ergibt sich naturgemäß der Bedarf nach Information und Fortbildung.
Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen eignen sich in besonderem Maße durch ihr Fachwissen dazu, in den Lehrer
kollegien als Ansprechpartner und Multiplikatoren bei konkreten Fragen zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen zu fungieren
und im Rahmen von Fortbildungen tätig zu werden.
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Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen können
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Lehrkräfte bei Fragen zur Inklusion beraten und unterstützen,
•
diesen Material und Wege zu Rechtsauskünften zugänglich machen, sowie
•
ihre Erfahrungen und ihr Wissen im Bereich Inklusion teilen und weitergeben, etwa durch Aushänge, Kurzinforma
tionen, im direkten Gespräch.
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Darüber hinaus ist es sinnvoll, dass sich Schulen und Kollegien zielgerichtet der Inklusion in Form von Fortbildungen widmen,
sei es aufgrund von Inklusionsschülern oder allgemeinen Fragen nach einem geeigneten Umgang mit Heterogenität im
Unterricht. Einen möglichen Rahmen bietet das Konzept der schulinternen Lehrerfortbildung (SchiLF), das – im Rahmen der
dritten Phase der Lehrerbildung – einen festen Bestandteil der Lehrerfortbildung in Bayern darstellt
(vgl. KWMBl Nr. 16/2002
S.260 2238-UK)
. Dieses soll in ein Schulentwicklungskonzept (siehe Kapitel 4.2.6) eingebunden sein, ist als kollegialer,
gemeinsamer Arbeitsprozess gedacht und orientiert sich an den Entwicklungszielen der Einzelschule.