Inklusion an Schulen in Bayern: Infomationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen - page 11

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2.2.2 Aufgabenbereiche der Schulaufsicht
Zur Beratung und Unterstützung der Schulen im Bereich Inklusion ist die Schulaufsicht insbesondere mit folgenden Auf
gaben betraut:
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regelmäßige Schulbesuche zur Qualitätssicherung, Qualitätssteigerung und Schulentwicklung
Beratung der Schulleitungen
Koordinierung von Maßnahmen und Veranstaltungen verschiedener Schulen
Organisation der regionalen Lehrerfortbildung und Durchführung von spezifischen Fortbildungsmaßnahmen
Gewährung von Nachteilsausgleich
Zuweisung von Schülern
Zusammenarbeit mit den Vertretern der Schulaufsicht der anderen Schularten zur Vernetzung der Schulaufsicht und
Stärkung ihrer Beratungsfunktion
Ministerialbeauftragte (RS, Gym, FOS/BOS)
sowie
Regierungen (BS ohne FOS/BOS)
können in herausragenden und
komplizierten Einzel- bzw. Konfliktfällen bei der Beratung im Bereich der Inklusion, die nicht auf der Ebene der Schulen bzw.
der staatlichen Schulberatungsstellen gelöst werden können, als Impulsgeber bzw. Mediator tätig werden und die verschie
denen Entscheidungsträger (zum Beispiel auch Vertreter der verschiedenen Kostenträger) versammeln und eine Klärung der
offenen Fragen initiieren. Für den Bereich der
Grund-, Mittel- und Förderschulen
erfolgt die Einrichtung einer Inklusions
beratung am
Staatlichen Schulamt
(Beginn im Schuljahr 2013/14 mit einigen Schulämtern).
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2.2.3 Besonderheiten im berufsbildenden Bereich
Im Bereich der beruflichen Schulen ist zwischen unterschiedlichen Schulaufsichten zu unterscheiden, die entsprechende
Ansprechpartner z.B. bei Nachteilsausgleichen sind:
Die jeweiligen
Bezirksregierungen
für die Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien und Wirt
schaftsschulen
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Die
Ministerialbeauftragen
(Nord-, Süd- und Ostbayern) für die Beruflichen Oberschulen
Bei Inklusionsfällen bieten im Berufsschulbereich die zuständigen Förderberufsschulen eine erste Hilfestellung. Deren Leiter
kennen die Strukturen vor Ort und die entsprechenden Ansprechpartner. Eine Liste aller Förderberufsschulen in Bayern findet
man unter:
Ein weiterer wichtiger Kooperationspartner für Beratungsfachkräfte ist der Integrationsfachdienst ifd, der sich auf den Bereich
„Behinderung im Arbeitsleben“ spezialisiert hat. Sein Ziel ist es, eine alle Bereiche umfassende Beratungsversorgung von
Arbeitnehmern und Auszubildenden und deren Arbeitgebern zu gewährleisten. Von Region zu Region ist der ifd an unter
schiedliche Institutionen angebunden. Die jeweils zuständigen Ansprechpartner sind auf der Homepage des ifd benannt
(
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Für Schüler in einer dualen Ausbildung gibt es die Möglichkeit, „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ in Anspruch zu neh
men. Hier können Auszubildenden sehr flexibel einzusetzende Hilfen wie Stützunterricht und sozialpädagogische Begleitung
gewährt werden. Diese Leistungen müssen von den Betroffenen oder deren Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die
Durchführung der Maßnahmen wird von der Agentur für Arbeit – dem Kostenträger – in regelmäßigen Abständen ausge
schrieben. Je nachdem, welche Institution diese Ausschreibung gewinnt, sind häufig wechselnde Ansprechpartner zuständig.
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Im berufsbildenden Bereich können Förderdiagnostische Berichte durch die MSD erstellt werden
(siehe KMS IV.6-5 S 8400.5.1 –
4a.113 538 vom 21.01.2013)
. Zudem sind Kinder- und Jugendpsychiater bei psychischen Erkrankungen wichtige Ansprechpartner.
Bei zunehmender Implementierung der inklusiven Konzeption in den Bereich der beruflichen Schulen kommen auf die
Beratungsfachkräfte vielschichtige Aufgabenfelder zu. Jede individuelle Konstellation erfordert die Kooperation mit
unterschiedlichen Institutionen und Fachkräften.
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