FAQ zum Schuljahr 2022/23
Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Stand: 18.04.2023.
Rahmenkonzept: Geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine im bayerischen Schulsystem
Das Rahmenkonzept für die bayerischen Schulen enthält Informationen und Hinweise zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher an den Schulen.
Den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen soll ein gutes Ankommen im bayerischen Schulsystem ermöglicht werden. Im Vordergrund steht hierbei das Ziel, Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. Zudem sollen die geflohenen Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, das Ankunftsland Bayern und sein Schulwesen kennenzulernen. Ein großer Wunsch vieler ukrainischer Familien ist es außerdem, dass ihre Kinder auch im Ankunftsland die Verbundenheit mit der ukrainischen Heimat bewahren können und, soweit möglich, nicht den Anschluss zum ukrainischen Schulsystem verlieren.
Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen an Schulen
Wie ist das bayerische Schulsystem aufgebaut?
Grundsätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.
Nähere Informationen finden Sie auch unter: Система освіти в Баварії (bayern.de), einen Vergleich zwischen dem bayerischen und dem ukrainischen Schulsystem finden Sie hier.
Zudem bietet die interaktive Infografik unter www.mein-bildungsweg.de einen Überblick über das bayerische Schulsystem – auch in ukrainischer Sprache. Mithilfe des virtuellen „Bildungswegplaners“ kann die eigene Schullaufbahn bis zum gewünschten Abschluss individuell geplant werden.
Welche Voraussetzungen bestehen für einen Schulbesuch in Bayern?
Voraussetzung für eine Anmeldung und Aufnahme an einer bestimmten Schule ist grundsätzlich der Nachweis der Anmeldung des Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. An Pflichtschulen erfolgt durch die Meldebehörden regelmäßig eine Datenübermittlung bezüglich zugezogener schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher gemäß § 15 Meldedatenverordnung (MeldDV). Dies kann sich aufgrund der Erfassung der aus der Ukraine Zugezogenen momentan jedoch verzögern.
In diesen Fällen muss der Nachweis für die Registrierung in Deutschland entweder über
- einen „Ankunftsnachweis“,
- eine „Anlaufbescheinigung“,
- einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) gem. § 24 AufenthG
- oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung erbracht werden.
Bis auf Weiteres genügt in Fällen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine daher auch eine „Anlaufbescheinigung“. Die Registrierung kann in den ANKER-Einrichtungen oder bei den Kreisverwaltungsbehörden erfolgen, sofern sie nicht bereits durch die Polizei durchgeführt wurde.
Mein Kind konnte sein Zeugnis auf der Flucht nicht mitnehmen. Wie kann ich es dennoch an der Schule anmelden?
Im Falle, dass fluchtbedingt keine Zeugnisse vorgelegt werden können, kann vorübergehend ersatzweise eine Selbstauskunft abgegeben werden. Die entsprechenden Dokumente sollen aber schnellstmöglich nachgereicht werden.
Müssen geflohene Kinder und Jugendliche eine Schule besuchen?
Ja. Spätestens drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland und unverzüglich mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in Bayern bzw. der Begründung eines Berufsausbildungsverhältnis oder eines Beschäftigungsverhältnisses sind die geflüchteten Kinder und Jugendlichen im entsprechenden Alter schulpflichtig.
Dürfen ankommende Kinder und Jugendliche auch schon vor Einsetzen der Schulpflicht an den Schulen aufgenommen werden?
Den geflüchteten Kindern und Jugendlichen soll so rasch wie möglich nach ihrer Ankunft in Bayern die Möglichkeit zum Schulbesuch eröffnet werden. Auch wenn die gesetzliche Schulpflicht i. d. R erst nach drei Monaten einsetzt, gibt es für die Kinder und Jugendlichen bereits vorher die Möglichkeit, ein schulisches Angebot zu besuchen, entweder in Form von besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen (z. B. Brückenklassen) oder im Regelunterricht.
Können aus der Ukraine geflohene Kinder in Deutschklassen an Grundschulen aufgenommen werden?
Die Beschulung der aus der Ukraine geflohenen Kinder orientiert sich an Grundschulen am bewährten Konzept DeutschPLUS. Dieses sieht eine Teilnahme der Kinder mit nicht-deutscher Erstsprache am Unterricht der Regelklassen vor, ergänzt durch weitere Angebote der Sprachförderung.
Unter welchen Umständen ist die Aufnahme geflohener Kinder an Förderschulen möglich?
Eine Aufnahme an eine Förderschule erfolgt nach der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Die Kinder und Jugendlichen werden nach der Aufnahme in einer Regelklasse der jeweiligen Förderschule beschult.
Mangelnde Deutschkenntnisse oder eine Traumatisierung sind keine hinreichenden Gründe für eine Aufnahme an einer Förderschule.
Da sich die individuellen Förderbedürfnisse stark unterscheiden, werden entsprechende schulische Maßnahmen mit Blick auf die am Schulstandort und in der Regelklasse zur Verfügung stehenden Bedingungen bedarfsgerecht konzipiert.
Unterrichtliche und administrative Fragestellungen
Wie viele Schüler umfasst eine Brückenklasse?
Eine Brückenklasse hat in der Regel eine Gruppengröße von bis zu 20 Schülerinnen und Schüler. Geringfügige bzw. temporäre Überschreitungen dieser Zahl sind zulässig. Durch die übersichtliche Schülerzahl kann eine intensive Betreuung und Förderung gewährleistet werden.
Besteht die Möglichkeit, dass mein Kind an einem schulischen Ganztagsangebot teilnimmt?
Aus der Ukraine zugezogene Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr an einer Schule aufgenommen werden, können grundsätzlich auch am eingerichteten Ganztagsschulangebot einer Schule teilnehmen oder die Mittagsbetreuung besuchen. Bei Bedarf steht die Schulleitung bzw. der Träger der Mittagsbetreuung als Ansprechpartner zur Verfügung.
Können ukrainische Kinder und Jugendliche auch in Regelklassen aufgenommen werden?
Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund hinreichender deutscher Sprachkenntnisse folgen und bei Wahlschulen ggf. auch notwendige Aufnahmeprüfungen sofort absolvieren können, können als Regelschülerin bzw. Regelschüler aufgenommen und beschult werden.
Die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche nach den Vorgaben der Schulordnungen als Gastschülerinnen und Gastschüler an einer Wahlschule aufzunehmen und in Regelklassen anstelle der o. g. besonderen Klassen und Unterrichtsgruppen (z. B. Brückenklassen) zu beschulen, besteht auch weiterhin.
Ukrainische Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter werden als Regelschülerinnen und Regelschüler aufgenommen. Sie besuchen den Unterricht der Regelklassen („Sprachbad“), ergänzt durch weitere Angebote der Sprachförderung.
Mein Kind soll auch am Fernunterricht in der Ukraine teilnehmen. Gibt es dafür eine Möglichkeit?
Der rechtliche Rahmen in Bayern sieht vor, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet sind. Die Schulpflicht kann deshalb in Bayern nicht durch die Teilnahme an einem Fern- oder Online-Unterricht erfüllt werden.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, ukrainische Unterrichtsangebote in der Freizeit, außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts an der bayerischen Schule, wahrzunehmen. Die Stundenplanerstellung vor Ort kann auf mögliche Termine für Fernunterricht keine Rücksicht nehmen. Die Stundentafel im Bereich der Brückenklassen mit 23 Unterrichtsstunden Mindestbelegung lässt aber genug Flexibilität, damit in der Freizeit der Anschluss an den ukrainischen Unterricht gehalten werden kann.
Ein Angebot, welches auch unabhängig von Unterrichtszeiten wahrgenommen werden kann, wird laut Ausführungen des ukrainischen Bildungsministeriums beispielsweise über die Plattform „All-Ukrainian Online School“ bereitgestellt. Die hier verfügbaren Unterrichtsmaterialien werden fortlaufend ergänzt und für alle Schul- und Klassenstufen ausgeweitet.
Wie läuft das Übertrittsverfahren für geflüchtete Kinder und Jugendliche ab, die im Schuljahr 2022/2023 die Jahrgangsstufen 4 oder 5 in Bayern besuchen?
Ukrainische Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule besuchen, nehmen am üblichen Übertrittsverfahren teil.
Ukrainische Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 eine schulartunabhängige Brückenklasse der Jahrgangsstufe 5 besuchen, können
- entweder über den Probeunterricht in Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder des Gymnasiums oder
- über die Aufnahmeprüfung mit anschließender Probezeit in Jahrgangsstufe 6 der Realschule oder des Gymnasiums gelangen.
- zum Probeunterricht der Vorklasse zur vierstufigen Wirtschaftsschule zugelassen werden.
Haben geflüchtete Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Schülerbeförderung?
Ja, soweit die allgemeinen Voraussetzungen (v. a. Mindestschulweglänge, Besuch der nächstgelegenen Schule) vorliegen.
Besteht für geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Unfallversicherungsschutz?
Geflüchtete Kinder und Jugendliche unterliegen mit Aufnahme an einer Schule als Schülerin bzw. Schüler dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch bei einer Aufnahme als Gastschülerin bzw. Gastschüler.
Können ukrainische Schülerinnen und Schüler finanzielle Unterstützung bezüglich des Schulmaterials erhalten?
Ukrainische Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ggf. einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) haben. Informationen hierzu finden sich unter https://www.stmas.bayern.de/grundsicherung/jobcenter/index.php.
Gibt es Informationen über die Corona-Pandemie und Impfmöglichkeiten auf Ukrainisch?
Materialien zur Corona-Schutzimpfung, zur Pandemie sowie weitere Informationen zu Infektionskrankheiten und Impfungen stehen auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter Coronavirus: Impfung - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (bayern.de) auch auf Ukrainisch zur Verfügung.
Welche Regelungen gelten hinsichtlich des Masernschutzes?
Hinsichtlich des Masernschutzes gelten aus der Ukraine zugezogene Schülerinnen und Schüler, die an einer Schule aufgenommen werden, als schulpflichtig im Sinne des Masernschutzgesetzes. Daher können sie als in diesem Sinne schulpflichtige Kinder und Jugendliche ungeachtet eines möglichen fehlenden Masernschutzes oder eines ungeklärten Masernschutzstatus aufgenommen werden. In diesen Fällen muss die entsprechende Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.
Welche Unterstützungsangebote gibt es für psychisch stark belastete bzw. traumatisierte Kinder und Jugendliche aus der Ukraine und ihre Schulen?
Für psychisch stark belastete bzw. traumatisierte Kinder und Jugendliche aus der Ukraine stehen die bewährten schulischen Unterstützungssysteme zur Verfügung. Dazu gehören als Ansprechpartner die Staatliche Schulberatung, die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die Beratungslehrkräfte an den Schulen vor Ort und an den Staatlichen Schulberatungsstellen (www.schulberatung.bayern.de). Sie können über Informationen und Hinweise zum Umgang mit traumatisierten Kindern hinaus ggf. bei der Vermittlung fachärztlicher und psychotraumatischer Behandlungen unterstützen.
Zusätzlich steht den Schulen mit dem Kriseninterventions- und Bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (KIBBS) ein notfallpsychologisches Unterstützungssystem zur Verfügung, das u. a. schulische Führungskräfte, Krisenteams und Kollegien in konkreten Fällen berät und fortbildet. Seitens KIBBS wurde ein Informationsschreiben mit Empfehlungen erstellt, wie die Schulfamilie mit der schwierigen aktuellen Situation umgehen und an welche Stellen (mit Kontaktdaten) man sich für weiterführende Hilfsangebote wenden kann (www.km.bayern.de/krieg-in-der-ukraine/hinweise-zum-umgang-in-schulen).
Um die bayerischen Lehrkräfte im Umgang mit traumatisierten Schülerinnen und Schülern zu unterstützen, steht im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung zum Thema „Traumata von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- und Fluchterfahrung“ ein umfangreiches Fortbildungsangebot an der ALP Dillingen zur Verfügung, das weiter ausgebaut und durch Veranstaltungen auf regionaler und lokaler Ebene ergänzt wird.
Auch die Schulsozialpädagogen oder Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) können im Rahmen ihrer Zuständigkeit junge Menschen unterstützen, wenn diese an dem Einsatzort des Schulsozialpädagogen oder der JaS-Fachkraft ein anderes Angebot an der Schule besuchen und ein entsprechender Bedarf besteht.
Informationen zur Schullaufbahn ukrainischer Schülerinnen und Schüler
Wann endet die Schulpflicht für ukrainische Schülerinnen und Schüler in Bayern?
Nach Art. 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BayEUG ist vom Besuch der Berufsschule befreit, wer einen mittleren Schulabschluss erreicht hat.
Für das Schulsystem der Ukraine sind dies Schülerinnen und Schüler, die die (vollständige) allgemeine mittlere Bildung an einer allgemeinbildenden Mittelschule, einer spezialisierten Schule nach den Jahrgangsstufen 10 bzw. 11, hier: mit staatlichen (schulischen) Abschlussprüfungen, abgeschlossen und erworben haben. Nachgewiesen wird diese über das Jahreszeugnis Klasse 10 („Tabel′ navčal′nych dosjahnen“) bzw. durch das Zeugnis über die vollständige allgemeine mittlere Bildung („Svidoctvo pro zdobuttja povnoji zahal'noji serednoji osvity“) nach Jahrgangsstufe 11. (vgl. Kurzinformationen zum ukrainischen Schulsystem (A bis Z))
Aufgrund der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 09.02.2023 (vgl. Das ukrainische Schulsystem: Aktuelles) betrifft Vorstehendes im Schuljahr 2021/2022 auch
- Schülerinnen und Schüler, die in der Ukraine 10,5 Schuljahre im Schuljahr 2021/2022 besucht haben, sowie
- Schülerinnen und Schüler, die in der Ukraine 9,5 Schuljahre im Schuljahr 2021/2022 besucht haben, kriegs- und fluchtbedingt diesen Schulbesuch unterbrechen oder abbrechen mussten.
Obwohl im Schuljahr 2021/2022 das zweite Schulhalbjahr ggf. nicht vollständig abgeschlossen werden kann, in Jahrgangsstufe 11 keine staatlichen ukrainischen Abschlussprüfungen durchgeführt werden, ist eine formale Gleichwertung der schulischen Ausbildung mit einem mittleren Schulabschluss für diese beiden Gruppen in Bayern gegeben.
Mit erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 (oder 11) im Bildungssystem der Ukraine (Präsenz- bzw. Distanzunterricht) im Schuljahr 2022/2023 ist eine Gleichwertigkeit mit einem mittleren Schulabschluss nachgewiesen.
Für weitere Fragen zur Einstufung ausländischer Bildungsnachweise als Mittelschulabschluss oder Mittlere Reife steht das Bayerische Landesamt für Schule als Zeugnisanerkennungsstelle beratend zur Verfügung.
Welche Möglichkeiten bestehen für ukrainische Jugendliche, die zeitnah eine Berufsausbildung anstreben?
Zwischen dem 16. und dem 21. Lebensjahr können Jugendliche, die bislang noch nicht die sprachlichen Fähigkeiten mitbringen, um dem Unterricht des Berufsvorbereitungsjahres folgen zu können, die Möglichkeit der Berufsintegration an der Berufsschule wahrnehmen. Dort werden unter anderem die nötigen Deutschkenntnisse vermittelt, um dann in ein Berufsvorbereitungsjahr eintreten zu können.
Jugendliche und junge Erwachsene (zwischen dem 16. und dem 21. Lebensjahr), die eine berufliche Ausbildung anstreben, aber noch nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, werden in den Angeboten der Berufsintegration vor allem durch intensiven Deutschunterricht fit gemacht, um dem regulären Unterricht an der Berufsschule oder Berufsfachschule folgen zu können. Mehr Informationen finden Sie hier.
Im Schuljahr 2022/2023 gibt es zudem die Option, die Brückenklasse 10 an der Berufsschule zu besuchen. Diese richtet sich v. a. an Jugendliche und junge Erwachsene aus der Ukraine, die im Schuljahr 2022/2023 insbesondere Deutschkenntnisse erwerben oder verbessern möchten. Wie bei den Brückenklassen für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 an den weiterführenden Schulen bleibt hier noch Zeit für die Teilnahme an ukrainischen Unterrichtsangeboten.
Daneben kommt eine Teilnahme am Schulversuch „Einjährige Erweiterung der Fachhelferausbildung an Berufsfachschulen für Alten- und Krankenpflegehilfe sowie an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe“ in Frage. Interessenten an einem Pflegeberuf werden ein Jahr lang die sprachlichen Voraussetzungen und das Fachwissen vermittelt, um im Anschluss eine einschlägige Ausbildung
absolvieren zu können (Pflegefachhelfer oder Heilerziehungspflegehilfe).
Nähere Informationen finden Sie hier („Hochschulische / berufliche Angebote für Ukrainerinnen und Ukrainer“).
Können ukrainische Schülerinnen und Schüler an staatlichen Abschlussprüfungen in der Ukraine teilnehmen?
Die Ukraine hat mit dem Gesetz № 2157-IX am 24.03.2022 beschlossen, dass die Personen, die im Schuljahr 2021/2022 den Abschluss der vollständigen allgemeinen mittleren Bildung erworben haben, von der Teilnahme an den staatlichen Abschlussprüfungen (ukrainisch: „Deržavna pidsumkova atestacija“) ebenso wie von der Teilnahme an den extern evaluierten Prüfungen für den Hochschulzugang befreit sind. Demnach wurden im Schuljahr 2021/2022 keine staatlichen ukrainischen Abschlussprüfungen durchgeführt.
Nach Auskunft des ukrainischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft müssen Jugendliche oder junge Erwachsene, die in der Ukraine ab dem Wintersemester 2022/23 ein Studium aufnehmen möchten, den sogenannten „Multifachtest“, bestehend aus den Prüfungsteilen „Ukrainische Sprache“, „Ukrainische Geschichte“ und „Mathematik“ als Ersatz für die kriegsbedingt entfallenen schulischen Abschlussprüfungen und die Hochschulzugangsprüfung (Externe unabhängige Prüfung) ablegen.
Eine Anmeldung für den „Multifachtest“ ist bis zum 03.05.2023 möglich. Die Prüfungstermine für den Zugang zu grundständigen Studiengängen sind vom 07. bis zum 20.06.2023 angesetzt (Ausweichtermine finden vom 14. bis 21.07.2023 statt; Link zur Anmeldung: Створення кабінету (testportal.gov.ua) / https://my.testportal.gov.ua/registration/nmt).
Der Multifachtest ist kein Abschlusstest als Zeugnis für das Schuljahr 2021/2022 bzw. Schuljahr 2023/2024, sondern ein Einstufungstest für die Möglichkeit der Aufnahme eines Hochschulstudiums an staatlichen ukrainischen Universitäten.
Wie können ukrainische Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2021/2022 in der Ukraine einen Abschluss erlangt haben, in Bayern ihr Zeugnis erhalten?
Die Eltern oder andere Bevollmächtigte, bei Volljährigkeit die Absolvierenden selbst, stellen einen Antrag an die für die Zeugnisausgabe zuständige Schule in der Ukraine. Die Schule stellt die Zeugnisse aus und übergibt diese über das Ukrainische Bildungsministerium an das Ukrainische Außenministerium. Von dort werden die Zeugnisse an die ausländischen Vertretungen (Konsulate) verschickt und können von den Eltern, Bevollmächtigten oder volljährigen Absolvierenden selbst abgeholt werden.
Der entsprechende Erlass zur Zeugnisausgabe sowie die zum Verfahren vorgesehenen Formulare stehen in ukrainischer Sprache zur Verfügung: Erlass Nr. 538/192 vom 09.06.2022 (pdf)
Weitere Informationen erhalten Sie über:
Generalkonsulat der Ukraine in München
Lessingstrasse 14, 80336 München
Tel: (+49) 89 55 27 37 18
Fax: (+49) 89 55 27 37 55
E-Mail: gc_dem@mfa.gov.ua
Mein Kind besucht im Schuljahr 2022/2023 den Unterricht in einer Brückenklasse an einer bayerischen Schule. Wie geht es im kommenden Schuljahr 2023/2024 für mein Kind weiter?
Bis spätestens 02. Mai 2023 wird für Ihr Kind eine Schullaufbahnempfehlung durch die Schule, an der Ihr Kind eine Brückenklasse besucht, ausgestellt.
Was versteht man unter einer sog. „Schullaufbahnempfehlung“ für ukrainische Schülerinnen und Schüler?
Eine „Schullaufbahnempfehlung“ wird für die Zeit nach dem Besuch einer Brückenklasse ausgestellt.
Grundlage hierfür sind fundierte Beobachtungen und Einschätzungen zum Leistungsstand bzw. zum Lernfortschritt eines Kindes bzw. Jugendlichen in der Brückenklasse. Für jede Schülerin bzw. jeden Schüler wird individuell erfasst, ob die Voraussetzungen, besonders in sprachlicher Hinsicht, vorliegen, dass das Kind bzw. der Jugendliche dem Unterricht mit Erfolg folgen (Mittelschule) kann oder ein Aufnahmeverfahren an einer bayerischen Regelschule (M-Zweig an der Mittelschule, Wirtschaftsschule, Realschule, Gymnasium) erfolgreich durchlaufen werden kann.
Mit der Schullaufbahnempfehlung wird auch eine persönliche Beratung der Eltern und ihrer Kinder angeboten, welche durch die in der Brückenklasse eingesetzten Lehrkräfte, ggf. unterstützt von Beratungslehrkräften, durchgeführt wird. In Einzelfällen kann auch eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe hinzugezogen werden.
Weitere Informationen zum bayerischen Schulsystem finden Sie hier: Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter
Schulorganisatorische Fragestellungen
Wie sind die Teilnehmenden an Brückenklassen in ASV/ASD aufzunehmen?
Die Eintragungsmöglichkeiten zur Erfassung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine in ASV werden derzeit bereitgestellt und dokumentiert. Den aktuellen Stand der Dokumentation finden Sie unter https://www.asv.bayern.de/doku/alle/klassen/brueckenklassen/start.
Können an einer Schule auch mehrere Brückenklassen eingerichtet werden?
Ja. Grundsätzlich gilt es, die Herausforderungen, die mit der Aufnahme und Integration der großen Zahl an Menschen einhergehen, die vor dem Krieg aus der Ukraine nach Bayern geflohen sind, im gemeinsamen Schulterschluss zu bewältigen und die damit verbundenen Lasten auch im schulischen Bereich organisatorisch möglichst gleichmäßig zu verteilen. Sofern die räumlichen und personellen Kapazitäten es zulassen, können Schulen jedoch selbstverständlich auch mehr als eine Brückenklasse einrichten.
Können Brückenklassen auch an privaten oder kommunalen Schulen eingerichtet werden?
Brückenklassen können auch an Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien in kommunaler und privater Trägerschaft und an Mittelschulen in privater Trägerschaft eingerichtet werden. Unabhängig von der besuchten Unterrichtsform (Regelklassen, besondere Unterrichtsgruppen, Brückenklassen) gilt die reguläre Finanzierung nach den Regelungen im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz einschließlich der maßgeblichen Stichtage. Eine außergesetzliche Refinanzierung oder Förderung von Brückenklassen besteht daneben nicht. Eine staatliche Förderung von Pädagogischen Willkommensgruppen erfolgt im Schuljahr 2022/2023 nicht mehr.
Wer ist für die Ausgestaltung der Brückenklassen zuständig?
Die Schulen orientieren sich am Rahmenkonzept zur schulischen Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2022/2023 des Staatsministeriums und setzen unter den dort verankerten Vorgaben (Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer, Wahlfächer) die entsprechenden Schwerpunkte, besonders in der Sprachförderung. Die Verantwortung für die Durchführung der Brückenklassen liegt bei der Schulleitung. Sie stimmt die konkrete pädagogische Konzeption und ihre Umsetzung mit den Lehrkräften vor Ort ab.
Welche Einwilligungserklärungen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten können durch die Schulen verwendet werden?
Die verbindlichen Musterformulare zur Einholung von Einwilligungen in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten (einschließlich Fotos) im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Schule finden sich hier - auch in ukrainischer Sprache.
Personalgewinnung und Personaleinsatz
Wie sieht eine Tätigkeit im Rahmen der Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher aus?
Ukrainische Kinder und Jugendliche werden unterstützt, die deutsche Sprache zu erlernen und das bayerische Schulsystem kennenzulernen. Dies geschieht vor allem:
- bei der intensiven Sprachförderung in der Grundschule im Rahmen von „DeutschPLUS“
- in den „Brückenklassen“ der Jahrgangsstufen 5 bis 9 mit intensiven Förderangeboten des Spracherwerbs und einem Angebot an Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächern
- in weiteren schulischen Angeboten an weiterführenden und beruflichen Schulen ab Jahrgangsstufe 10
Interessierte können sich durch eine eigenverantwortliche unterrichtliche Tätigkeit engagieren.
Wer kommt für einen Einsatz in den schulischen Angeboten für ukrainische Kinder und Jugendliche an Schulen besonders in Frage?
Für einen Einsatz in den schulischen Angeboten für ukrainische Kinder und Jugendliche an Schulen kommen besonders in Frage:
- pensionierte Lehrkräfte,
- Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium oder Lehramtsbefähigung, die nicht im staatlichen Schuldienst stehen,
- Studierende aller Fächer, insbesondere Lehramtsstudierende,
- Personen, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben und über ausreichende Kenntnisse der deutschen und / oder englischen Sprache verfügen,
- Personen mit Qualifikationen im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) bzw. „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF),
- Personen, die bereits über Erfahrung im unterrichtlichen Bereich verfügen, z. B. aktuelle und ehemalige Aushilfs- bzw. Teamlehrkräfte, bisherige „Willkommenskräfte“ sowie Unterstützungskräfte im Rahmen des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“.
Auf welchen Wegen kann geeignetes Personal gefunden werden?
Zur Personalgewinnung sind verschiedene Möglichkeiten denkbar:
- Gezielte Ansprache geeigneter Personen aus dem Umfeld der Schulen durch Schulleitung/Schulamt
- „Direktbewerbungen“ interessierter Personen bei der Schule bzw. beim Schulamt
- Nutzung der Vermittlungsbörse auf der Homepage des Staatsministeriums (Vermittlungsbörse | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de))
Kann man auch an mehreren Standorten tätig sein?
Generell kann eine unterrichtliche Tätigkeit an unterschiedlichen Standorten möglich sein. Welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind, ist im jeweiligen Einzelfall zu klären.
Wie ist das Arbeitsverhältnis angelegt?
Wer sich in Brückenklassen oder DeutschPLUS-Kursen engagiert, erhält einen auf das Schuljahr 2022/2023 befristeten Arbeitsvertrag, der auf die Art und den Umfang des pädagogischen Einsatzes vor Ort abgestimmt ist.
Für staatliche Lehrkräfte, die bereits (z. B. verbeamtet) im Schuldienst tätig sind, werden die Modalitäten des Einsatzes in den Brückenklassen je nach individueller Situation festgelegt (z. B. Einsatz im Rahmen des regulären Stundendeputats; bei Lehrkräften in Teilzeit ggf. Erhöhung des Teilzeit-Maßes, ggf. auch Mehrarbeitsvergütung).
Wonach richtet sich die Bezahlung bei einer Tätigkeit in einer Brückenklasse oder einem DeutschPLUS-Kurs?
Die Vergütung im Angestelltenverhältnis richtet sich nach den tarifvertraglichen Vorgaben.
Die Aushilfskräfte werden direkt beim Freistaat Bayern beschäftigt. Die Höhe der Vergütung hängt von dem konkreten Einsatzbereich, den überwiegenden Tätigkeiten, den jeweiligen Qualifikationen und ggf. den beruflichen Vorerfahrungen ab.
Wie können aktive oder ehemalige Lehrkräfte bei der Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler helfen?
Lehrkräfte im Ruhestand sind voll qualifiziert und verfügen über wertvolle Erfahrungen. Jede Lehrkraft, die nach Ruhestandseintritt wieder zurück an die Schule möchte, ist daher willkommen – unabhängig davon, wie lange der Eintritt in den Ruhestand schon zurückliegt.
Die Anzahl der Stunden, die gearbeitet werden kann ohne pensionsschädlich zu wirken, variiert je nach persönlicher Situation. Zudem gelten ab dem 15.08.2022 befristet bis zum 31.12.2025 erhöhte Hinzuverdienstgrenzen für Lehrkräfte im Ruhestand. Dies gilt für Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse auf Grund des erhöhten Arbeitsaufwands u. a. wegen der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine erfolgen. Die Höchstgrenze wird um den Faktor 1,5 vervielfacht, wenn der Ruhestandeintritt wegen Erreichens der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze oder nach Hinausschieben erfolgte.
Zuständig für alle Fragen der Abwicklung sind die jeweiligen Regierungen. Die notwendigen Formulare finden Sie an gewohnter Stelle auf der Homepage Ihrer Regierung.
Unterstützungsangebote der ALP

Zur Unterstützung hinsichtlich des Ukraine-Kriegs bzw. der Brückenklassen bietet die ALP Dillingen im kommenden Schuljahr folgende Lehrerfortbildungen für alle Schularten an:
- Dreitägige schulartübergreifende Auftakt-Online-Großtagung „Ukraine – Blickwinkel³: Deutsch als Zweitsprache, Politische Bildung und Umgang mit Traumatisierung“;
- 40 e-Sessions, die auch mehrfach je nach Bedarf aufgelegt werden könnten;
- sieben Online-Selbstlernkurse;
- ein Extra-Angebot und 32 integrierte Angebote für ukrainische Lehrkräfte.
Nähere Informationen sowie weitere zahlreiche Unterstützungsangebote finden Sie unter https://links.alp.dillingen.de/ukraine.
Unterstützungsangebote des ISB

Zur Unterstützung der schulischen Integration von geflohenen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine hat das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) München eine Übersichtsseite mit Materialien und weiterführenden Links zusammengestellt:
Weitere Angebote
Welche Angebote an Sprachkursen gibt es für Geflohene aus der Ukraine, die nicht mehr schulpflichtig sind?
Kostenlose Angebote zum Deutschlernen gibt es u. a.:
- beim Bayerischen Volkshochschulverband (VHS) (Vhs-Lernportal auf Ukrainisch)
- beim Goethe-Institut (Kostenlos Deutsch üben - Goethe-Institut)
- bei der virtuellen hochschule bayern (open.vhb.org)
- in der App Ankommen vom BAMF mit acht Kapiteln zum Ausbau themenbezogener Deutschkenntnisse Startseite (ankommenapp.de)
- in der App „Mein Vokabular“ der Handwerkskammer für Mittelfranken zum Deutschlernen für eine Ausbildung im Handwerk Informationen und Unterstützung bei der Berufsausbildung von geflüchteten Menschen - Handwerkskammer für Mittelfranken (hwk-mittelfranken.de)
- in der App Jicki mit kostenlosen Kursen Ukrainisch-Deutsch
- auf zahleichen Plattformen im Internet wie z. B. Babbel (Babbel для України | Babbel) oder Deutsche Welle Akademie (Deutschkurse | DW)
Welche weiteren außerschulischen Angebote gibt es?
„Kultur macht stark“-Projekte stehen auch geflüchteten Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren aus der Ukraine offen. Zusätzlich können lokale Bündnisse für Bildung auch Projekte beantragen, die diese Zielgruppe adressieren, etwa wenn sie in Flüchtlingsunterkünften o. Ä. durchgeführt werden (Kultur macht stark (kulturmachtstark-bayern.de)).
Öffentliches Medienangebot auf Ukrainisch
Deutsche Medien machen Angebote, um Geflüchtete aus der Ukraine zu erreichen (z.B. Tagesschau mit ukrainischen und russischen Untertiteln oder Kinderprogramme wie Sendung mit der Maus): Informationsangebote für ukrainische Geflüchtete | Artikel | MEDIENDIENST INTEGRATION (mediendienst-integration.de)
Unterrichtlicher/pädagogischer Umgang mit dem Ukraine-Krieg
Sollen Lehrkräfte, die Flüchtlinge unterrichten, den Krieg in der Ukraine thematisieren? Wie soll mit der aktuellen Situation an der Schule umgegangen werden?
Eine schulische Willkommenskultur erfordert, dass sich geflohene Kinder und Jugendliche an den Schulen angenommen und sicher fühlen. Entsprechend gilt an den Schulen gegenüber Mobbing und Diskriminierung eine klare Null-Toleranz-Strategie. Es ist Aufgabe der gesamten Schulfamilie, Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierungen zu schützen und ein tolerantes Miteinander zu fördern.
Im Sinne des fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziels der Politischen Bildung ist die Schule ein geeigneter Ort, um in einem geschützten Rahmen offen und altersangemessen über kriegerische Auseinandersetzungen sprechen zu können. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch im Unterricht einen Raum bekommen, ihre Ängste und Sorgen zum Ausdruck zu bringen, und in einem demokratischen Diskurs einen eigenen Standpunkt zum aktuellen Geschehen zu entwickeln. Dabei ist es für die Lehrkräfte unerlässlich, den zum Teil heterogenen Sichtweisen auf den Krieg im Sinne des Beutelsbacher Konsenses zu begegnen. Dies bedeutet auch, mitunter zu entscheiden, was im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Völkerrechts nicht kontrovers ist. Dabei ist ggf. Aufklärungsarbeit zu leisten und sind Falschinformationen („Fake News“) als solche zu thematisieren. Durch Versachlichung kann es darüber hinaus gelingen, Ereignisse und Bedrohungsszenarien in ihren Dimensionen einzuordnen, ohne damit den Emotionen der Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung abzusprechen.
Um der Gefahr vorzubeugen, dass sich der Konflikt in den schulischen Bereich überträgt, ist es wichtig darauf zu achten, dass der Krieg nicht als Konflikt zwischen Nationen dargestellt wird und die Akteure richtig benannt werden. Insbesondere dürfen Kinder und Jugendliche nicht aufgrund politischer Entscheidungen in ihren Herkunftsländern stigmatisiert oder für diese verantwortlich gemacht werden. Eine besondere Sensibilität ist daher bei Schülerinnen und Schülern mit Verbindungen nach Russland und in die Ukraine geboten. Diese müssen als Teil der Schulfamilie besonders geschützt und Anfeindungen strikt unterbunden werden.
Wo findet man Unterstützung bei Konflikten über den Krieg in der Ukraine, die in die Schule getragen werden?
Bei Konflikten an Schulen stehen innerschulisch als Ansprechpartner die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die Beratungslehrkräfte zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten der Staatlichen Schulberatung sind unter www.schulberatung.bayern.de zu finden.
Weiterhin kann auf die 25 Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz verwiesen werden, die dienstlich an den neun Staatlichen Schulberatungsstellen angebunden sind und über diese vertraulich kontaktiert werden können. Diese speziell ausgebildeten Schulpsychologen, Schulpsychologinnen bzw. Beratungslehrkräfte stehen der ganzen Schulfamilie als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Prävention sowie anlassbezogene Intervention gegen jedwede Form von Extremismus oder Diskriminierung zur Verfügung. Sie beraten Lehrkräfte im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Diskriminierung, Demokratiefeindlichkeit, Diffamierung sowie Radikalisierung im Schulkontext. Zudem fördern sie die kritische Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern, sodass diese Falschinformationen erkennen können. Die Dekonstruktion von tradierten Stereotypen und der damit einhergehende Abbau von Vorurteilen gehören ebenso zu ihrem Aufgabenbereich.
Können auch Unterrichtsmaterialien in ukrainischer Sprache eingesetzt werden?
Im Rahmen von Brückenklassen können Wahlfächer eingerichtet werden, in denen – z. B. zur Unterstützung des Pflichtunterrichts in Deutsch als Zweitsprache, Englisch oder Mathematik – auch Ergänzungsangebote in ukrainischer Sprache stattfinden. Grundsätzlich können von den Schülerinnen und Schülern auch Freistunden genutzt werden, um eigenständig mit Unterrichtsmaterialien in ukrainischer Sprache zu arbeiten.
Welche Medien bzw. Plattformen mit Unterrichtsmaterialien in ukrainischer Sprache können den Willkommenskräften empfohlen werden?
Zur Umsetzung von Unterrichtssequenzen in ukrainischer Sprache stehen im Internet umfassende Hilfsmittel zur Verfügung. Das Medieninstitut der Länder – FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH hat auf MUNDO www.mundo.schule, der frei zugänglichen offenen Bildungsmediathek der Länder, ukrainische Lehrwerke verlinkt. Diese können dort über die Suche „Ukraine Schulbuch“ schnell gefunden und niederschwellig ohne Passwort oder Kennung genutzt werden. Auch der Zugriff auf ukrainische Lehrwerke des Faches Deutsch als Fremdsprache ist möglich (Suche: „Ukraine Schulbuch deutsch“). Darüber hinaus stehen die ukrainischen Bildungsmedien auch in der mebis Mediathek zur Verfügung stehen, so dass auch eine einfache Einbindung in die mebis Lernplattformmöglich ist. Die mebis Lernplattform kann auch auf die Sprache „Ukrainisch“ umgestellt werden.
Gibt es Empfehlungen oder werden Materialien zur Verfügung gestellt, um den Konflikt im Unterricht thematisieren zu können?
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) sowie die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen stellen Internet-Angebote bereit, in denen sich Hinweise auf vielfältige Unterstützungsangebote finden:
- ISB: Unter dem Titel „Willkommen an Bayerns Schulen“ hat das ISB ein Info-Portal eingerichtet, das unter der Adresse https://www.willkommen.schule.bayern.de/ abrufbar ist und laufend ergänzt wird. Dort werden sukzessive unterstützende Angebote für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal (pädagogisch-didaktische Materialien z. B. zum Spracherwerb oder zum Erwerb interkultureller Kompetenz, digitale Sprachlernanwendungen, Lern- und Lehrmittel, Konzepte und Good-Practice-Beispiele) sowie Informationen über die Ukraine bereitgestellt (z. B. Landeskunde, ukrainisches Schulsystem, Hintergründe zum Konflikt, Hilfsmittel zur Erleichterung der Kommunikation zwischen ukrainischen und bayerischen Kindern und Jugendlichen). Darüber hinaus wird auch auf weitere einschlägige Informations- und Unterstützungsangebote anderer Institutionen (z. B. StMUK, ALP, KIBBS, Beraterinnen und Berater Migration, Staatliche Schulberatung, Ministerialbeauftragten) verlinkt.
- ALP: Auf der Website der ALP Dillingen ist eine eigene Themenseite eingerichtet, die unter der Adresse https://links.alp.dillingen.de/ukraine. u. a. Materialien für Lehrkräfte zur Verfügung stellt. Diese Angebote unterstützen die Lehrkräfte in der derzeitigen Situation gezielt und bedarfsgerecht. Neben Informationsmaterialien bieten Selbstlernkurse und eSessions die Möglichkeit, dass Lehrkräfte zeitlich flexibel an für sie passenden und ihren Bedürfnissen entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Thematisch werden unterschiedliche Bereiche abgedeckt, wie etwa der Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen, eine Einordnung des Krieges aus der Perspektive der politischen Bildung oder der sprachsensible Unterricht. Eine Anmeldung zu den Online-Lehrgängen ist direkt von der Themenseite aus über FIBS möglich.
- Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (BLZ) stellt vielfältige Angebote zum Thema Krieg in der Ukraine [Hyperlink: (vgl. https://www.blz.bayern.de/hintergrundinformationen-zum-krieg-in-der-ukraine_a_32.html] bereit. Dazu gehören u. a. mehrere aktuelle historisch-politische Analysen in der Zeitschrift „Einsichten + Perspektiven“, Unterrichtsmaterialien in der Reihe „Zeit für Politik“ sowie eine Auswahl-Linkliste zu besonders relevanten Angeboten anderer Anbieter.
- Für die jüngere Generation war der Krieg bisher ein geschichtliches Ereignis, das sie aus Geschichtsbüchern oder durch Erzählungen der Urgroßeltern kannten. Hier finden sich Materialien zum Thema „Krieg im Alltag thematisieren“.
- Im Bereich der Grund- und Mittelschulen sind die Beraterinnen und Berater Migration an den Staatlichen Schulämtern qualifizierte und bewährte Ansprechpartner für Fragen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrations- oder Fluchthintergrund. Sie unterstützen Grund- und Mittelschullehrkräfte bei der Umsetzung von qualitativ hochwertigen Deutschfördermaßnahmen sowie bei der interkulturellen Erziehung und tragen dazu bei, die interkulturellen Kompetenzen von Lehrkräften zu stärken und damit die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu fördern.
Im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine spielt aus Russland gesteuerte Desinformation eine wichtige, weil potenziell destabilisierende Rolle. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nimmt diese Bedrohung sehr ernst und hat für den Einsatz im Unterricht zweiseitige Dokumente erstellt, die für den Themenbereich sensibilisieren und eine Informationsgrundlage zum Umgang mit Desinformation zur Verfügung stellen.
Erhalten die Lehrkräfte Unterstützung bei der Vermittlung von DaZ, bpsw. durch Fortbildungsangebote für Lehrkräfte?
Auf der Website der ALP Dillingen ist unter der Adresse https://links.alp.dillingen.de/ukraine eine eigene Themenseite abrufbar, die auch Fortbildungsangebote für Lehrkräfte vorstellt. Diese Angebote unterstützen die Lehrkräfte in der derzeitigen Situation gezielt und bedarfsgerecht. Darüber hinaus legt die ALP Dillingen eine Fortbildungsschiene auf, die sich auf die DaZ-Lehrwerke bezieht und bspw. Grundlagen zum Spracherwerb bzw. zur Sprachvermittlung und dem Einsatz der DaZ-Lehrwerke vermittelt.
Eine Übersicht der befristet zugelassenen DaZ-Lehrwerke steht im Fachportal des ISB „Willkommen an Bayerns Schulen“ zum Download bereit: https://www.willkommen.schule.bayern.de/paedagogische-anregungen/spracherwerb-und-kommunikation/. Sie ist nicht abschließend und wird ggf. noch ergänzt.
Eine digitale Handreichung zu den DaZ-Lehrwerken und -Materialien mit methodisch-didaktischen Hinweisen, Einsatzmöglichkeiten und Unterstützungsmaterialien ist im Fachportal „Willkommen an Bayerns Schulen“ unter www.willkommen.schule.bayern.de zum Download verfügbar.