Bewerbungsverfahren

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Für das Schuljahr 2022/2023 hatten 250 Schulen die Möglichkeit, sich am Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ zu beteiligen. Im Rahmen der Fortführung und Erweiterung des Pilotversuchs im Schuljahr 2023/2024 wird weiteren Schulen eine Teilnahme ermöglicht.

Für eine Bewerbung gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:

Welche Schulen können sich am Pilotversuch beteiligen?

Folgende Schularten sind teilnahmeberechtigt:

  • staatliche Förderzentren (Sekundarbereich)
  • staatliche Wirtschaftsschulen
  • staatliche Mittelschulen
  • staatliche Realschulen
  • staatliche Gymnasien

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die Bewerbung erfolgt über das Schulportal.

Bewerbungsschluss: 05. Mai 2023

Die Auswahl wird durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgenommen und stützt sich auf Empfehlungen der Schulaufsicht.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?

Für eine Bewerbung ist es erforderlich, dass die Schule folgende Voraussetzungen erfüllt:

Technische Ausstattung

  • Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler der beteiligten Jahrgangsstufen)
  • flächendeckende WLAN-Ausleuchtung (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)
  • sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen Schülergeräte vorhanden oder in Planung (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)
  • Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen Mirroring) (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)

Etablierte Prozesse der digitalisierungsbezogenen Schulentwicklung

  • aktuelles Medienkonzept im Schulportal eingereicht
  • Mediencurriculum: Systematisierung des Medieneinsatzes in allen Fächern und Jahrgangsstufen  
  • Fortbildungsplanung: zielgruppendifferenzierte Fortbildungsangebote an der Schule im Bereich der Digitalen Bildung  
  • Fortbildungsaktivität der Lehrkräfte: Absolvierung der Basismodule der Flächenwirksamen Fortbildungsoffensive

Zustimmung zur Teilnahme am Pilotversuch

  • Lehrerkonferenz
  • Personalvertretung
  • Elternbeirat
  • Schulaufwandsträger (insbes. Zustimmung zur Integration personenbezogener Schülergeräte in die schulische IT-Infra­struk­tur)

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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