Bewerbungsverfahren

Welche Schulen können sich am Pilotversuch beteiligen?
Folgende Schularten sind teilnahmeberechtigt:
- staatliche Förderzentren (Sekundarbereich)
- staatliche Wirtschaftsschulen
- staatliche Mittelschulen
- staatliche Realschulen
- staatliche Gymnasien
Wie läuft die Bewerbung ab?
Die Bewerbung erfolgt über das Schulportal.
Bewerbungsschluss: 29. April 2022
Die Auswahl wird durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgenommen und stützt sich auf Empfehlungen der Schulaufsicht.
Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?
Für eine Bewerbung ist es erforderlich, dass die Schule folgende Voraussetzungen erfüllt:
Technische Ausstattung
- Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler der beteiligten Jahrgangsstufen)
- flächendeckende WLAN-Ausleuchtung (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)
- sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen Schülergeräte vorhanden oder in Planung (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)
- Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen Mirroring) (mind. in den Klassenräumen der beteiligten Jahrgangsstufen)
Etablierte Prozesse der digitalisierungsbezogenen Schulentwicklung
- aktuelles Medienkonzept im Schulportal eingereicht
- Mediencurriculum: Systematisierung des Medieneinsatzes in allen Fächern und Jahrgangsstufen
- Fortbildungsplanung: zielgruppendifferenzierte Fortbildungsangebote an der Schule im Bereich der Digitalen Bildung
- Fortbildungsaktivität der Lehrkräfte: Absolvierung der Basismodule der Flächenwirksamen Fortbildungsoffensive
Zustimmung zur Teilnahme am Pilotversuch
- Lehrerkonferenz
- Personalvertretung
- Elternbeirat
- Schulaufwandsträger (insbes. Zustimmung zur Integration personenbezogener Schülergeräte in die schulische IT-Infrastruktur)