Wie können die Schulen bei der Beschaffung unterstützen?

Die Schulen sollen beim Beschaffungsvorgang unterstützen, etwa indem sie die Erziehungsberechtigten auf entsprechende Angebote hinweisen und die Erziehungsberechtigten umfassend über die Teilnahme am Pilotversuch und das Beschaffungsmodell informieren.

Die Schritte des Beschaffungsprozesses im Detail

Auf Basis pädagogischer Überlegungen und des schuleigenen Medienkonzepts bestimmen die Pilotschulen bis zu zwei Jahrgangsstufen, in denen die 1:1-Ausstattung im Schuljahr 2022/2023 und 2023/2024 implementiert und erprobt werden soll.

Ziel des Pilotversuchs ist es, Erkenntnisse bezüglich einer möglichst jahrgangsbezogenen Vollausstattung zu gewinnen. Eine Abweichung davon ist aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen vereinzelt möglich.

Die Schulen müssen sich darauf verlassen können, dass mit den mobilen Endgeräten auch effektiv im Unterricht gearbeitet werden kann. Welche Geräte hierfür technisch geeignet sind, hängt von der konkreten technischen Situation und den pädagogisch-didaktischen Zielsetzungen an der jeweiligen Schule ab.

Die Pilotschulen können daher technische Mindestkriterien vorgeben. Diese können sich zum Beispiel auf die Displaygröße, das Betriebssystem sowie verschiedene Ausstattungskomponenten (z. B. Eingabestift, Tablet-Tastatur) beziehen. Förderfähig sind Geräte, die diese Mindestkriterien erfüllen.

Die technischen Mindestkriterien werden vorab in geeigneter Weise mit der Schulfamilie und dem Sachaufwandsträger abgestimmt.

Für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts ist die Beteiligung möglichst aller Erziehungsberechtigten der benannten Jahrgangsstufen erstrebenswert.

Die Schulen sollen daher beim Beschaffungsvorgang unterstützen, etwa indem sie die Erziehungsberechtigten der teilnehmenden Jahrgangsstufen umfassend, z. B. im Rahmen von digitalen Elterninformationen (Videokonferenzen), Elternabenden oder Elternbriefen, über die Teilnahme am Pilotversuch und das Beschaffungsmodell informieren.

Dabei sollen der Angebotscharakter und die Freiwilligkeit der Teilnahme betont werden.

Nehmen die Erziehungsberechtigten das Angebot nicht an und kann damit eine Ausstattung der Jahrgangsstufe mit geeigneten mobilen Endgeräten nicht erreicht werden, stellen die Schulen nach Möglichkeit die fehlenden Geräte aus ihrem Bestand an Schülerleihgeräten zur Verfügung.

Die Beschaffung der mobilen Endgeräte erfolgt im Namen, auf Rechnung und zum Eigentum der Erziehungsberechtigten.

Beschaffen die Erziehungsberechtigten die Geräte selbstständig, ist darauf zu achten, dass die Mindestkriterien sorgfältig beschrieben sind, sodass die Beschaffung der geeigneten Geräte gewährleistet werden kann.

Mit Blick auf die Organisation des Beschaffungsprozesses sind unterschiedliche Grade und Formen der Unterstützung der Erziehungsberechtigten möglich:

Einholung von Angeboten durch die Pilotschule in fremdem Namen:

Die Schulen können für die Erziehungsberechtigten bei Händlern Angebote einholen. Hierbei ist es wichtig, dass sie ausdrücklich darauf hinweisen, in fremden Namen zu handeln und dieses Angebot lediglich zur Information der Eltern dienen soll.

Anschließend können die Schulen die Beschaffung für die Eltern bündeln und an die Anbieter die benötigte Stückzahl je Klasse übermitteln.

Diese schließen Einzelkaufverträge mit den Erziehungsberechtigten.

Die Erziehungsberechtigten können das Gerät anschließend beim Händler bezahlen und abholen.

Wenn die Erziehungsberechtigten eine entsprechende Einwilligung erteilt haben, können die Geräte auch direkt an die Schule geliefert werden.

Informationen für Erziehungsberechtigte über Angebote mehrerer Anbieter:

Im Rahmen eines Elternabends können die Schulen auch auf Anbieter hinweisen, bei welchen die Erziehungsberechtigten die Geräte kaufen können. Eine Bestellung könnten auch der Elternbeirat oder die Klassenelternsprecher organisieren. Auch hier würden die Erziehungsberechtigten wieder einzeln bezahlen und die Händler würden den Erziehungsberechtigten das Gerät entweder direkt aushändigen oder an die Schule liefern.

Die Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern der Pilotklassen sowie volljährige Schülerinnen und Schüler der Pilotklassen können die Förderanträge über einen Online-Antrag stellen.

Das Online-Formular ist unter dem Link www.dsdz.bayern.de verfügbar.

Die Auszahlung erfolgt anschließend nach vollständiger Bewilligung durch das Landesamt für Schule auf das Konto der jeweiligen Antragstellerin oder des jeweiligen Antragstellers.

Stand: 27. März 2024

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    Organisation des Beschaffungsprozesses