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Kompetenzorientierter Unterricht – Leistungserhebung, Leistungsdokumentation und Leistungsbewertung

Informationen zum Einsatz von Integrationshelfern

Einzelintegration im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Informationen zum Einsatz von Integrationshelfern

 

Der bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle und der Präsident des Verbandes der bayerischen Bezirke, Manfred Hölzlein, haben am 1.12.2008 in München "Gemeinsame Empfehlungen" zum Einsatz von Integrationshelfern an Grund- und Hauptschulen vorgestellt. Integrationshelfer unterstützen Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die die Regelschule besuchen.

"Mit den erstmals vereinbarten 'Gemeinsamen Empfehlungen' stärken wir die Einzelintegration von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung", betonte Kultusminister Dr. Spaenle im Rahmen eines Besuchs der Grundschule an der Ittlingerstraße und der Otto-Steiner-Schule München (Förderzentrum). Er ergänzte: "Die Empfehlungen geben Schulen, Einrichtungen der Sozialhilfe und Erziehungsberechtigten notwendige Informationen an die Hand und sorgen für mehr Transparenz." Wann kann ein Integrationshelfer eingesetzt werden, welche Aufgaben erfüllt er und wer übernimmt die Kosten? Diese und andere Fragen werden beantwortet - eine wichtige Hilfe für die Betroffenen und ein wichtiger Baustein für eine weitere gute Zusammenarbeit zwischen Kultusministerium und Bezirken.

Kultusminister und Verbandspräsident zogen gemeinsam das Fazit: "Es ist wichtig, dass wir zugunsten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung einen intensiven Dialog auf staatlicher und bezirklicher Ebene führen. Nur gemeinsam können wir Schule so gestalten, dass wir für jedes Kind den richtigen Weg finden und ermöglichen."
Der bayerische Weg heißt "Integration durch Kooperation". Regelschulen und Förderschulen arbeiten in verschiedenen Modellen zusammen, um Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich zu unterstützen.

Handreichung für den Aufbau eines schulinternen Konzepts zur Stärkung sozialer Kompetenzen

Soziales Lernen in der Mittelschule

„Soziales Lernen in der Mittelschule“ basiert auf dieser Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Kultusministerium und der Bayerischen Wirtschaft. Der Leitfaden fokussiert die dort geforderten Sozialkompentenzen, beschreibt systematisch 14 Handlungsfelder rund um die Merkmale der Ausbildungsreife und zeigt strukturierte Zielsetzung für soziales Lernen auf. Mit erprobten Beispielen und konkreten Hinweisen auf vorhandene Materialien bietet er Anregungen für eine kreative Gestaltung von Unterricht zu diesem Thema. So ermutigt er alle Lehrkräfte, ihre Erziehungsaufgabe bewusst wahrzunehmen und die Vermittlung sozialer Kompetenzen ebenso fundiert und planvoll anzugehen wie die Vermittlung von fachlichem Wissen und Können.

Vorbereitungsklassen

Ihr Kind kann, sofern es nicht im Mittlere-Reife-Zug ist, aber dennoch das Potenzial für einen mittleren Schulabschluss hat, an einigen Mittelschulen nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Durchschnittsnote von mindestens 2,5) in zwei zusätzlichen Schuljahren (Vorbereitungsklasse 1 und 2) den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen.
Zum Schuljahr 2012/13 wurde das Angebot der Vorbereitungsklassen als Regelangebot in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen aufgenommen.

Schüler können ihre Potentiale besonders dann ausschöpfen, wenn ihnen ein hohes Maß an Individualität in ihren Lernprozessen ermöglicht wird. Dieser Erkenntnis wurde und wird in Bayern Rechnung getragen, indem ein begabungsgerechtes, breit gefächertes Bildungsangebot bereitgehalten und kontinuierlich weiterentwickelt wird. In diesen Kontext war das Modellvorhaben „Kooperation zwischen Mittelschule und Realschule“ eingebettet, das mit Ablauf desSchuljahres 2015/16 endete. Bestehende Kooperationen können fortgeführt werden. Neue Kooperationen werden unterstützt, sofern sie auf einem schlüssigen Konzept beruhen.

Die Kooperationen zwischen Mittelschulen und Realschulen sind vor allem darauf angelegt, begabungsgerechte individuelle Bildungswege zu fördern.

Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu

Was ist das Ziel der engeren Zusammenarbeit?

Die Kooperationsformen zwischen Mittelschulen und Realschulen unterstützen begabungsgerechte Bildungsbiographien. Konkret können z. B. folgende Ziele in den Fokus genommen werden:

  • Erleichterung des Übertritts von der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 der Realschule durch von beiden Partnerschulen gestaltete Intensivierungskurse (Reduzierung der Übergänge von Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule)
  • Systematische Vorbereitung der Realschülerinnen und Realschüler, die als Externe den qualifizierten Abschluss der Mittelschule anstreben
  • Stabilisierung schwächerer Realschüler an den Realschulen
  • Erhöhung der Zahl der mittleren Schulabschlüsse
  • Förderung schwächerer Mittelschüler zur Sicherung der Ausbildungsreife
  • Senkung der Zahl der Schüler ohne Abschluss der Mittelschule
  • Zusammenarbeit in Schulorganisation und Fortbildungswesen

Was sind die Rahmenbedingungen der Kooperation?

Mittelschulen und Realschulen sind eigenständige Schularten, die gemäß ihrem jeweiligen Bildungsauftrag Schüler mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen ansprechen. Kooperationen zwischen den genannten Schularten finden in unterschiedlichsten Ausprägungen statt und erstrecken sich oft auf schulorganisatorische Bereiche wie Mittagsbetreuung oder die Nutzung von schulischer Infrastruktur wie z. B. Sportanlagen.

Die Zusammenarbeit zwischen Schulen beider Schularten kann im Interesse der jeweiligen Schülergruppen intensiviert werden. Die Kooperationen müssen sich dabei an folgenden grundlegenden Rahmenbedingungen orientieren:

Anforderungen an die Schulen

  • Die Partner liegen in räumlicher Nähe und müssen mindestens zweizügig sein. Es können auch Mittelschulen oder -verbünde teilnehmen.
  • Die Intensivierung der Kooperationen erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Schulen und Eltern.
  • Soweit die Durchführung der Kooperationen mit einer noch zu gründenden Realschule angestrebt wird, ist der zuständige Ministerialbeauftragte für die Realschulen hinzuzuziehen. Dieser prüft das Kooperationsmodell und stellt gegebenenfalls das Einvernehmen für die Realschulseite her. Er kann die Aufgabe an eine Realschule in seinem Zuständigkeitsbereich übertragen.

Anforderungen an das Kooperationskonzept

Bei der konzeptionellen Ausgestaltung vor Ort sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Die Eigenständigkeit der beiden Schulen/Schularten bleibt gewahrt. Jeder Schüler muss auch im Rahmen der Kooperation wissen, welcher Schulart und Schule er angehört.
  • Ein wechselseitiger Pflichtunterricht ist nicht Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen. Im Rahmen der Förder- und Intensivierungsangebote zur Ergänzung des Unterrichts in den Pflichtfächern sowie in den Wahlangeboten ist jedoch wechselseitiger Unterricht ausdrücklich erwünscht.
  • Die Zusammenarbeit erstreckt sich z. B. auf Intensivierungskurse in den Kernfächern und weitere Angebote wie z.B. im musischen Bereich, Sport, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Praxismaßnahmen entsprechen dem üblichen Ganztagsprogramm.
  • Einbezogen werden außerdem die außerunterrichtliche Zusammenarbeit sowie die Zusammenarbeit bei der Nutzung von Fachräumen und Sportanlagen und im sonstigen Schulleben.

An welchen Standorten kooperieren Mittelschulen mit Realschulen?

Mittelschulen mit Realschulen arbeiten z. B. an folgenden Standorten zusammen, wobei sich die jeweiligen Kooperationsformen stets an den individuellen Gegebenheiten vor Ort orientieren:

  • Maria-Caspar-Filser-Schule, Mittelschule Brannenburg und Dientzenhofer-Schule, Staatliche Realschule Brannenburg
  • Mittelschule Poing und Staatliche Realschule Poing
  • Mittelschule München am Gotzinger Platz und Städtische Maria-Probst-Realschule München
  • Mittelschule Karlsfeld und Dr.-Josef-Schwalber-Schule - Staatliche Realschule Dachau
  • Mittelschule Murnau und Staatliche Realschule Murnau
  • Mittelschule Oberding und Staatliche Realschule Oberding
  • Mittelschule Odelzhausen und Staatliche Realschule Odelzhausen
  • Franziska-Hager-Mittelschule Prien und Staatliche Realschule Prien
  • Mittelschule Kemnath und Staatliche Realschule Kemnath
  • Mittelschule Waldsassen und Realschule im Stiftland – Staatliche Realschule für Knaben Waldsassen
  • Mittelschule Arnstorf und Staatliche Realschule Arnstorf
  • Mittelschule Mainburg und Staatliche Realschule Mainburg
  • Mittelschule Gefrees (und Sebastian-Kneipp-Mittelschule Bad Berneck) und Jacob-Ellrod-Realschule Gefrees
  • Mittelschule Gräfenberg und Ritter-Wirnt-Schule – Staatliche Realschule Gräfenberg
  • Mittelschule Hirschaid und Staatliche Realschule Hirschaid
  • Gutenbergschule Rehau (Mittelschule) und Markgraf-Friedrich-Schule – Staatliche Realschule Rehau
  • Mittelschule Langenzenn und Staatliche Realschule Langenzenn
  • Senefelder-Schule Treuchtlingen
  • Mittelschule Zirndorf und Staatliche Realschule Zirndorf
  • Mittelschule Hofheim und Jacob-Curio-Realschule – Staatliche Realschule Hofheim
  • Mittelschule Höchberg und Leopold-Sonnemann-Realschule – Staatliche Realschule Höchberg
  • Mittelschule Bad Brückenau und Staatliche Realschule Bad Brückenau
  • Staatliche Mittelschule Babenhausen und Staatliche Realschule Babenhausen
  • Mittelschule Kempten (Wittelsbacher Schule) und Staatliche Realschule Kempten a. d. Salzstraße
  • Mittelschule am Lechrain Aindling und Staatliche Realschule Affing
  • Anton-Sturm-Mittelschule Füssen und Johann-Jakob-Herkomer-Schule, Staatliche Realschule Füssen
  • Mittelschule Nandlstadt und Staatliche Realschule Au in der Hallertau

Welche pädagogischen Maßnahmen gibt es?

Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit der Schularten gestaltet sich durchaus vielfältig. Art und Anzahl der Angebote variieren. So dienen gemeinsame Intensivierungskurse bzw. Übungen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch für schwächere Realschüler und stärkere Mittelschüler nicht nur einer Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen beider Schularten, sondern auch einer gezielten individuellen Förderung der Schüler. Auf diese Weise wird insbesondere auch ein Übertritt von geeigneten Mittelschülern an die Realschule nach der Gelenkjahrgangstufe 5 gefördert. Gemeinsame Vorbereitungskurse für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule zielen auf eine systematische Vorbereitung der Realschüler, die den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule als externe Prüflinge anstreben. Darüber hinaus werden gemeinsame berufsorientierende Projekte, Arbeitsgemeinschaften und/oder Berufsinformationsveranstaltungen jeweils in Kooperation mit bzw. unter der Leitung der heimischen Wirtschaft angeboten. Auch in dem immer wichtiger werdenden Handlungsfeld „Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz“ gibt es gemeinsame Maßnahmen, etwa zur Gewaltprävention, Streitschlichtung und zum Anti-Mobbing. Schließlich gibt es ein breites Spektrum an gemeinsamen Angeboten der Partnerschulen im Bereich der offenen Ganztagsangebote sowie in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen Theater, Sport und Musik.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Partnern?

Die gemeinsamen pädagogischen Maßnahmen werden zumeist von gemeinsamen Lehrerkonferenzen und -fortbildungen sowie einem Austausch auf der Ebene der Elternbeiräte begleitet.

Welchen Nutzen hat das Kooperationsmodell vor Ort?

Bei den Rückmeldungen überwiegen eindeutig positive Resonanz und Lob. Dabei werden die Verbreiterung des Bildungsangebotes, die Verbesserung der Fördermöglichkeiten, Erhöhung der Teilnehmerquote externer Realschüler am qualifizierenden Abschluss der Mittelschule, die Verbesserung der Transparenz der Übertrittsmöglichkeiten, das gemeinsame Schulleben und der damit verbundene Abbau von etwaigen Vorurteilen zwischen den Schülern beider Schularten, aber auch eine erhöhte Motivation der Schüler beider Schularten genannt. Ergänzend wird zudem die Verbesserung des Austauschs auf Lehrerseite angeführt.

Die hohe Bandbreite der Ausgestaltung der verschiedenen Kooperationen verdeutlicht, dass die Kooperationspartner ihre Freiräume nutzen, um unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort individuelle Modelle für eine Kooperation zu entwickeln.

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