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Förderschwerpunkte

So arbeiten Förderschule und Grundschule zusammen

Förderschulen bieten Unterstützung für Schüler mit einem besonderen Förderschwerpunkt. Sie arbeiten in der Grundstufe eng mit den Grundschulen zusammen, vor allem in folgenden Fragen:

Wie kann ich ein Kind in einer Förderschule einschulen?
Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist von den Erziehungsberechtigten am Förderzentrum anzumelden, wenn die Grundschule, in deren Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, schriftlich festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für eine Unterrichtung und Förderung an der Grundschule nicht gegeben sind. Hier arbeiten Förderschule und Grundschule eng zusammen.

Wie lange bleibt ein Kind an einer Förderschule?
Wenn die Lehrkräfte der Förderschule der Ansicht sind, dass ein Kind auch an einer Regelgrundschule erfolgreich unterrichtet werden kann, wird ein Probeunterricht an der Grundschule organisiert. In enger Absprache der Lehrkräfte von Grundschule und Förderschule wird eine Entscheidung getroffen.

Wer unterstützt Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule?
Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) unterstützt die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen.

Wer ist der MSD?
Der MSD sind Lehrkräfte der Förderschule, die an die allgemeinen Schulen kommen und dort Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterstützen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerinnen und Schüler somit aktiv am Unterricht teilnehmen können.

Inklusion an der allgemeinen Schule

Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)
In den Mobilen Sonderpädagogischen Diensten (MSD) arbeiten Lehrkräfte der Förderschule. Sie unterstützen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen, damit sie erfolgreich integriert werden können.

Angebote:
- Diagnostik und Förderung
- Beratung von Lehrkräften, Eltern und Kindern
- Fortbildungen für Lehrkräfte

Der MSD der zuständigen Förderschule kann über die Schulleitung der allgemeinen Schule angefordert werden.

Übergang Förderschule-Beruf

Übergang Förderschule - Beruf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Das Projekt „Übergang Förderschule-Beruf“ soll jungen Menschen mit geistiger Behinderung neue Wege in den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen. Zielgruppe sind diejenigen Schülerinnen und Schüler, die bisher in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingetreten wären, sich mit entsprechender Unterstützung jedoch voraussichtlich auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt behaupten können.

Die Lebenswege im Anschluss an die Schule sind zunehmend individuell und vielgestaltig. Jugendliche mit geistiger Behinderung müssen beispielsweise die passende Entscheidung treffen für WfbM, Integrationsfirma oder allgemeinen Arbeitsmarkt. Aufgabe der Schule ist, diese jungen Menschen dabei zu unterstützen.

Nicht nur das erfolgreiche bayernweite Projekt "Übergang Förderschule-Beruf" zeigt, dass auch für Schulabgänger des Förderzentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreichbar sein kann, wenn eine intensive Begleitung bereits während der Berufsschulstufe beginnt und über die Schulzeit hinaus fortbesteht.

Seit Oktober 2009 besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Kultusministerium, dem Sozialministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Diese Kooperationsvereinbarung kann als Meilenstein für eine Eingliederung von jungen Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gesehen werde. Sie wurde zuletzt 2016 aktualisiert und fortgeschrieben.

Weitere Informationen:

Übergang Förderschule – Beruf

Video: Leben und Lernen in einer Schulvorbereitenden Einrichtung

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Familie Niedermeier gibt einen ganz persönlichen Einblick in das Leben und Lernen ihres Sohnes Florian in der Schulvorbereitenden Einrichtung in Ruhpolding. Der Film zeigt, mit wie viel Herzblut und Professionalität sich Heilpädagogische Zentren wie Ruhpolding für die ihnen anvertrauten Kinder einsetzen und sie auf ihrem Lebensweg fördern sowie deren Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe unterstützen.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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