Wehrdienst

Freiwilliger Wehrdienst: Dienst für die Gesellschaft
Freiwilliger Wehrdienst: Dienst für die Gesellschaft

Bislang musste der Grundwehrdienst von allen männlichen deutschen Staatsbürgern geleistet werden, sofern sie nicht ausgemustert wurden oder den Kriegsdienst verweigert hatten. Am 1. Juli 2011 hat die Bundesregierung jedoch die Wehrpflicht und damit auch den Zivildienst offiziell ausgesetzt.
An die Stelle des Grundwehrdienstes ist nun ein neuer freiwilliger Wehrdienst von maximal 23 Monaten getreten – für junge Frauen und Männer. Die ersten sechs Monate des Freiwilligen Wehrdienstes gelten als Probezeit und zwar unabhängig von der vorher vereinbarten Verpflichtungszeit. Sollte die Tätigkeit als Soldat nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen oder andere, vielleicht private Änderungen vorliegen, kann in diesem Zeitraum jederzeit von der Verpflichtung zurückgetreten werden. Bei der Verpflichtung erklären sich die freiwilligen Wehrdienstleistenden bereit, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Der freiwillige Wehrdienst soll den Austausch zwischen Gesellschaft und Streitkräften stärken.

Informationen zum Studium bei der Bundeswehr

Die Bundeswehr unterhält zwei Universitäten: südöstlich von München die Universität der Bundeswehr München (UniBwM) in Neubiberg und die Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg. Wer hier studieren möchte, der muss sich für mindestens zwölf Jahre (Medizinstudium: 17 Jahre) zum Militärdienst verpflichten. In dieser Zeit ist ein zivil anerkanntes Studium möglich. Rund 20 Studiengänge stehen dabei zur Auswahl.

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