Bundesfreiwilligendienst

Hand in Hand: Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden
Hand in Hand: Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden

Bislang musste der Zivildienst von allen männlichen deutschen Staatsbürgern geleistet werden, die den Wehrdienst verweigert hatten und nicht ausgemustert worden waren. Am 1. Juli 2011 hat die Bundesregierung jedoch die Wehrpflicht und damit auch den Zivildienst offiziell ausgesetzt.
An die Stelle des Zivildienstes ist nun der Bundesfreiwilligendienst (BFD) getreten – und zwar für Männer und für Frauen jeden Alters. Der Einsatz dauert in der Regel zwölf, mindestens jedoch sechs und höchstens 24 Monate. Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist allerdings auch Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.
Der Bundesfreiwilligendienst wird in den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Bereichen erfüllt. Zudem wurden die Einsatzmöglichkeiten zum Beispiel auch auf die Bereiche Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert. Es gibt daher seit dem 1. Juli 2011 nur noch geringe Unterschiede zwischen Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligem Sozialem Jahr (FSJ) oder Freiwilligem Ökologischem Jahr (FÖJ).

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