Erfolgreicher Modellversuch Bayern führt Wahlpflichtfach „Islamischer Unterricht“ ein

Nach erfolgreichem Modellversuch von 2009 bis 2019: Ab dem Schuljahr 2021/2022 soll vorwiegend für Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens als Alternative zur Religionslehre neben Ethikunterricht künftig auch „Islamischer Unterricht“ wählbar sein.

Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo betonte: „Die Einführung des ‚Islamischen Unterrichts‘ wurde über zehn Jahre gründlich vorbereitet und geplant. Der Modellversuch wurde zwei Mal positiv evaluiert und ist ein Erfolg. Deshalb wird nun der ‚Islamische Unterricht‘ als Wahlpflichtfach in den bayerischen Schulen eigeführt. Der Name ‚Islamischer Unterricht‘ bleibt bestehen.“
Der „Islamische Unterricht“ bietet in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine grundlegende Werteorientierung im Geiste des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung. Eingesetzt werden staatliche Lehrerinnen und Lehrer, die über die Befähigung zum Lehramt an öffentlichen Schulen oder eine vergleichbare pädagogische Qualifikation verfügen. Das bayerische Kabinett billigte am 23. Februar 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der jetzt in die Verbandsanhörung geht. In der Einführungsphase ab dem Schuljahr 2021/2022 werden 350 Standorte ermöglicht.
Um die hohe Akzeptanz dieses Wahlpflichtfachs zu bewahren, soll bei der Ausgestaltung und Entwicklung des Lehrplans mit seinen islamkundlichen Inhalten auf die Kompetenz des Wissenschaftlichen Beirats des Departments Islamisch-Religiöse Studien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (DIRS) zurückgegriffen werden.
Weitere Informationen
- Entwurf des Gesetzes zur Änderung des BayEUG
- Meldung: Gesprächsrunde tauscht sich über Modellversuch aus
- Homepage des Lehrstuhls für Islamische Religionspädagogik und Religionslehre an der FAU Erlangen-Nürnberg
Stand: 26. Februar 2021 / Bild: Rawpixel.com – stock.adobe.com