Gymnasium Individuelle Lernzeitverkürzung bietet begabungsgerechte Förderung

Lernzeitverkürzung: Hier finden Sie die Antworten auf wesentliche Fragen
Lernzeitverkürzung: Hier finden Sie die Antworten auf wesentliche Fragen

Mit dem Konzept der Individuellen Lernzeitverkürzung (ILV) bietet das bayerische Gymnasium eine Möglichkeit, interessierte Jugendliche noch weiter in ihren persönlichen Fähigkeiten und Begabungen zu fördern. Mit einem qualitätsvollen Förderangebot sowie der fachlichen Begleitung und Beratung durch Lehrkräfte in der Mittelstufe können sie die Jahrgangsstufe 11 auslassen und ihr Abitur nach acht Jahren ablegen.

Die so genannte „Überholspur“ ist ein wichtiger Schritt in Richtung begabungsgerechter Förderung sowie Individualisierung des Bildungsprozesses und ist derzeit bundesweit einmalig.

In der Jahrgangsstufe 8 werden die Schülerinnen und Schüler informiert und beraten, ob aus pädagogischer Sicht eine Lernzeitverkürzung für sie sinnvoll erscheint. Wer sich daraufhin für die „Überholspur“ anmeldet, wird in den Jahrgangsstufen 9 und 10 mit Hilfe eines Förder- und Begleitangebots sowie entsprechender Beratung und persönlichem Mentoring auf das Auslassen der Jahrgangsstufe 11 vorbereitet. Dabei entscheiden die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Erziehungsberechtigten und nach einer abschließenden Beratung erst gegen Ende der Jahrgangsstufe 10, ob sie die Jahrgangsstufe 11 tatsächlich auslassen wollen.

Die Module der ILV können auch zur Vorbereitung auf den Wiedereinstieg in das bayerische Gymnasium nach einem (ganzjährigen) Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 11 genutzt werden, der auch im neunjährigen Gymnasium i. d. R. mittels des Vorrückens auf Probe in Jahrgangsstufe 12 der Qualifikationsphase gemäß § 35 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) erfolgt.

Antworten auf wesentliche Fragen

Bietet jede Schule die Individuelle Lernzeitverkürzung (ILV) an?

Grundsätzlich bietet jede Schule die Individuelle Lernzeitverkürzung an.

Melden sich nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler an, ist eine Kooperation mit einer Nachbarschule bei der Einrichtung der Zusatzmodule denkbar, wenn diese in zumutbarer Entfernung liegt und der Besuch der Module dort für die Schülerinnen und Schüler organisatorisch zu bewältigen ist.

An wen richtet sich das Angebot der Individuellen Lernzeitverkürzung?

Das Angebot der Individuellen Lernzeitverkürzung richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler,

  • denen aufgrund ihrer Begabung, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit von der Klassenkonferenz in Jahrgangsstufe 8 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen worden ist,
  • die in Jahrgangsstufe 11 ein Auslandsschuljahr planen und sich frühzeitig auf den Wiedereinstieg in das bayerische Gymnasium vorbereiten möchten.

Nach entsprechender Beratung können jedoch grundsätzlich auch andere Schülerinnen und Schüler, die ihre Lernzeit am Gymnasium verkürzen wollen, das Angebot wahrnehmen.

Wann wird die Entscheidung für das Auslassen der Jahrgangsstufe 11 getroffen?

Die Entscheidung, ob die Lernzeit tatsächlich verkürzt wird, wird erst gegen Ende der Jahrgangsstufe 10 getroffen.

Welche Rolle spielen schulische Leistungen bei der Überholspur?

Schulische Leistungen in Form von Schulnoten sind ein wichtiger, wenn auch nicht der einzige Indikator für die Eignung einer Schülerin bzw. eines Schülers für die „Individuelle Lernzeitverkürzung“. Daneben sollen auch Faktoren wie Anstrengungsbereitschaft, Eigenständigkeit sowie Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.

Finden innerhalb der ILV Leistungserhebungen statt?

Nach Notenstufen bewertete Leistungsnachweise sind nicht vorgesehen. Lernfortschritt und Kompetenzzuwachs werden stattdessen in einem (nicht benoteten) Portfolio dokumentiert, auf dessen Grundlage die Schülerinnen und Schüler Feedback erhalten.

Muss bei einem Auslandsaufenthalt in Jgst. 11 die ILV besucht werden?

Ein Auslandsaufenthalt ist unabhängig vom Besuch der Individuellen Lernzeitverkürzung möglich.
Allgemeine Informationen zur Thematik Schule und Ausland sowie zu Austauschprogrammen finden Sie hier.

Wie können Schülerinnen und Schüler, die ein Auslandsjahr planen, die Zusatzmodule nutzen?

Schülerinnen und Schüler, die einen Auslandsaufenthalt in Jahrgangsstufe 11 planen, können sich für die Zusatzmodule in Jahrgangsstufe 9 und 10 anmelden, um den Wiedereinstieg nach dem Auslandsjahr frühzeitig vorzubereiten. Nach der Rückkehr ist ein Besuch des Repetitoriums am Ende von Jahrgangsstufe 10 möglich.

Wird durch die Individuelle Lernzeitverkürzung ein Klassenwechsel notwendig?

Da die Lernzeitverkürzung individuell (d. h. nicht im Klassenverband, s. u.) erfolgt, ist ein Klassenwechsel grundsätzlich nicht erforderlich.

Was versteht man unter „Zusatzmodul“, „Seminar“ und „Studierzeit“?

Ein Zusatzmodul besteht aus Seminaren in der Schule und Studierzeiten zu Hause, in denen die Schülerin bzw. der Schüler sich Themenstellungen aus den Seminaren weitgehend selbständig erarbeitet. Während der Studierzeit steht der jeweilige Modulleiter als Lernbegleiter unterstützend zur Verfügung.

In Jahrgangstufe 9 besuchen die Schülerinnen und Schüler Zusatzmodule in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache (1. oder 2. FS nach Entscheidung der Schule). In Jahrgangsstufe 10 tritt ein weiteres Profilmodul zu diesem Basisangebot hinzu. Das Profilmodul umfasst, je nach Angebot der Schule, z. B. eine Naturwissenschaft (Physik; Chemie für Schülerinnen und Schüler des NTG) oder eine weitere fortgeführte Fremdsprache, ggf. auch unter Berücksichtigung der an der Schule angebotenen Ausbildungsrichtungen.

Nach Möglichkeit sollen die Wünsche der Schülerinnen und Schüler (ggf. auch mit Blick auf die beabsichtigte Kurswahl in der Qualifikationsphase) Berücksichtigung finden. Pro Woche ergeben sich so i. d. R. zwei zusätzliche Unterrichtsstunden, die in der Schule absolviert werden. 

Welche Voraussetzungen müssen für das Auslassen von Jahrgangsstufe 11 erfüllt sein?

Die letztgültige Entscheidung darüber, ob die Jahrgangsstufe 11 im Rahmen der Individuellen Lernzeitverkürzung ausgelassen wird, liegt bei der Schülerin / dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten.

Grundvoraussetzung ist die Bescheinigung der hinreichenden Teilnahme an den Zusatzmodulen in Jahrgangsstufe 9 und 10 sowie der erfolgreiche Besuch der Jahrgangsstufe 10. Beides wird jeweils durch das Jahreszeugnis dokumentiert und berechtigt dazu, auf Probe in die Q12 vorzurücken.

Zur Bescheinigung der hinreichenden Teilnahme im Jahreszeugnis tritt – nachdem die Klassenkonferenz eine Empfehlung ausgesprochen hat – eine eingehende Beratung der Erziehungsberechtigten zum Ende der Jahrgangsstufe 10.

Worin besteht der Unterschied zum „klassischen“ Überspringen?

Das „klassische“ Überspringen von Jahrgangsstufen gemäß § 34 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) ist weiterhin möglich; auch die Jahrgangsstufe 11 kann auf diese Weise ohne vorhergehenden Besuch der Zusatzmodule übersprungen werden. Die Entscheidung hinsichtlich des Überspringens trifft dabei – anders als bei der Individuellen Lernzeitverkürzung – die Schulleitung.

Was ist bei den Zusatzmodulen zu beachten?

Die Anmeldung für die Zusatzmodule ist aus pädagogischen und schulorganisatorischen Gründen grundsätzlich verbindlich.

Ein regelmäßiger Besuch der Zusatzmodule sowie die Erledigung der dort gestellten Aufgaben ist Voraussetzung für die Bescheinigung einer hinreichenden Teilnahme.

Ergeben sich durch den Besuch der ILV Einschränkungen bei der Fächerwahl in der Qualifikationsphase?

Durch den Besuch der Individuellen Lernzeitverkürzung entstehen hinsichtlich der Wahl des Kursprogramms in der Qualifikationsphase grundsätzlich keine Einschränkungen.

Gibt es in Jahrgangsstufe 12 und 13 eine weitere Begleitung der sog. „Überspringer“?

Innerhalb der Qualifikationsphase werden die „Überspringer“, ebenso wie alle anderen Schülerinnen und Schüler, durch die jeweiligen Fachlehrkräfte, Oberstufenkoordinatorinnen bzw. Oberstufenkoordinatoren, Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen usw. begleitet und unterstützt.

Wohin „springen“ die Schülerinnen und Schüler des ersten G9-Jahrgangs?

Verkürzen Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs ihre Lernzeit, legen sie im Jahr 2025 das Abitur ab – und damit zwischen dem letzten regulären Abiturjahrgang des G8 (2024) und dem ersten des G9 (2026).

Auch diese Schülerinnen und Schüler des ersten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums können ihre Lernzeit verkürzen, da mit ihnen im Jahr 2025 weitere Schülergruppen aus dem achtjährigen Bildungsgang (z. B. Wiederholer im G8, geeignete Absolventinnen und Absolventen der Realschule, der Wirtschaftsschule oder der Mittelschule mit mittlerem Schulabschluss, die eine Einführungsklasse besuchen, Schülerinnen und Schüler der sog. Mittelstufe-Plus) das Abitur anstreben. Würden für die einzelnen Schülergruppen der unterschiedlichen Bildungsgänge parallel zwei unterschiedliche Qualifikationsphasen und Abiturprüfungen angeboten, würde es u. a. zu einer Fragmentierung der ohnehin schon kleineren Schülergruppen kommen. Die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Kursprogramm und der Abiturprüfung wären dadurch an einer Vielzahl von Schulen erheblich eingeschränkt. Unter anderem vor diesem Hintergrund sowie den damit verbundenen organisatorischen wie pädagogischen Überlegungen hat man sich nach Abwägung aller Aspekte für eine Qualifikationsphase und Abiturprüfung nach den Rahmenbedingungen des G8 in den Jahren 2023/2025 entschieden. Die notwendigen Regelungen wurden in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) bereits geschaffen. Dort hält § 68 GSO fest, dass das Staatsministerium an ausgewählten Gymnasien im Schuljahr 2023/2024 eine Jahrgangsstufe 11 und im Schuljahr 2024/2025 eine Jahrgangsstufe 12 entsprechend den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums einrichten kann.

Auch wenn die Schülerinnen und Schüler, die sich am Ende des Schuljahres 2022/2023 dafür entscheiden, ihre Lernzeit individuell zu verkürzen, dann die Qualifikationsphase nach den Bestimmungen des achtjährigen Gymnasiums besuchen, dürfte gerade die aufgrund der Schülerzahlen dieses Abiturjahrgangs geringere Konkurrenzsituation insbesondere an den bayerischen Hochschulen eine besondere Einladung darstellen, diesen Weg zu gehen.

Bei Fragen zur Individuellen Lernzeitverkürzung im ersten Jahr stehen interessierten Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern an den Schulen auch die Lehrkraft zur Koordination der Individuellen Lernzeitverkürzung und die Schulleitung zur Verfügung.

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