„Dein Song für eine Welt!“ Wettbewerb prämiert Eine-Welt-Songs

Jetzt kreativ sein und beim Song Contest für eine Welt mitmachen!
Jetzt kreativ sein und beim Song Contest für eine Welt mitmachen!

Musikbegeisterte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 25 Jahren sind dazu aufgerufen, ihren Song zum Thema „globale Entwicklung“ einzureichen. Jetzt mitmachen!

Zielgruppe: Teilnehmen können junge Menschen zwischen 10 und 25 Jahren aus Deutschland und vielen Ländern des globalen Südens, auch in Form einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Eine Liste der zugelassenen Länder finden Sie hier.

Fächer: Musik, Geographie, Fremdsprachen

Aufgabenstellung: Der Wettbewerb ruft dazu auf, sich musikalisch mit globaler Entwicklung auseinanderzusetzen und einen selbst komponierten Song zu diesem Thema einzureichen. Mitmachen können Solistinnen und Solisten, Bands, Chöre und alle anderen, die Spaß am Texten und an Musik haben und sich für die EINE WELT engagieren möchten. Die Songs werden online eingereicht.

Einsendeschluss ist der 15. Juni 2023.

Anerkennungen und Preise: Auf die Gewinnerinnen und Gewinner warten z. B. ein professioneller Musikvideodreh, ein Platz auf dem EINE WELT-Album, Geldpreise u.v.m.

Informationen zum Wettbewerb

Der Song Contest „Dein Song für EINE WELT!“ wird von Engagement Global gGmbH – Service für Entwicklungsinitiativen im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt. Der Song Contest wurde 2015 als Begleitmaßnahme zum Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik ins Leben gerufen und findet seitdem alle zwei Jahre statt.

Weitere Informationen

Dies ist ein externer Wettbewerb. Externe Wettbewerbe werden in der Regel nur veröffentlicht, wenn der Veranstalter des Wettbewerbs eine Selbstverpflichtungserklärung abgibt, in der er sich zur Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten verpflichtet. Mit der Verlinkung des Wettbewerbs auf unserer Homepage ist keine Teilnahmeempfehlung und keinerlei rechtliche Bewertung der Wettbewerbe durch das Staatsministerium verbunden. Die Entscheidung für eine Teilnahme an einem Schülerwettbewerb trifft die Schule in eigener Verantwortung unter Beachtung der pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Maßgaben.

Weitere rechtliche Hinweise finden Sie hier.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.