Bildungsstandards in Bayern

Die von der Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedeten Bildungsstandards zielen nicht darauf ab, die Lehrpläne der einzelnen deutschen Länder überflüssig zu machen bzw. zu ersetzen. Vielmehr haben Bildungsstandards und Lehrpläne unterschiedliche Funktionen und sind folglich unterschiedlich konzipiert:

Die KMK-Bildungsstandards

  • beschreiben v.a. überprüfbare Kompetenzen aus dem Kernbereich ausgewählter Fächer und bilden damit nur einen Ausschnitt schulischer Bildung ab,
  • sind Momentaufnahmen, d.h. sie beschreiben Kompetenzen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt der Bildungslaufbahn vorliegen müssen,
  • beschränken sich auf Lernergebnisse und verzichten damit ganz bewusst auf eine Orientierungsfunktion in Bezug auf die Unterrichtsprozesse.

Die bayerischen Lehrpläne hingegen stellen ein pädagogisches Gesamtkonzept für den Unterricht dar, d.h. sie

  • formulieren in ihren Lernzielen nicht nur überprüfbare Kompetenzen, sondern auch darüber hinausgehende Fähigkeiten und Wertorientierungen,
  • beschreiben nicht nur Lernergebnisse, sondern auch wesentliche Lernprozesse vor dem Hintergrund didaktischer Prinzipien guten Unterrichts,
  • machen Aussagen zur Abfolge der Ziele und Inhalte nach Jahrgangsstufen,
  • machen schulartspezifische Unterschiede deutlich.

Ein eingehender Vergleich der aktuellen bayerischen Lehrpläne mit den bundesweiten Bildungsstandards hat ergeben, dass die durch die Standards formulierten Lernziele in den Lehrplänen im Wesentlichen bereits abgedeckt werden. Die Lehrpläne berücksichtigen auch schon die durch die Standards neu gesetzten fachspezifischen Impulse und Schwerpunkte. In den wenigen Fällen, in denen größere Abweichungen festzustellen waren, wurden die betroffenen Lehrpläne angepasst.

Was bedeuten die Bildungsstandards für die Lehrkräfte?

Die Bedeutung der Standards für den Unterricht liegt nicht darin, dass dort neue, über die Lehrpläne hinausgehende Lernziele oder Inhalte festgelegt würden. Sie liegt vielmehr in der konsequenten Ausrichtung des Unterrichts auf die zu erzielenden Kompetenzen. Die zentrale Frage, die sich eine Lehrkraft bzw. eine Fachschaft oder ein Kollegium bei der Vorbereitung auf ein neues Schuljahr stellen muss, lautet nicht mehr: "Was muss ich/ müssen wir in dieser Jahrgangsstufe mit meinen/ unseren Schülern durchnehmen?", sondern: "Was müssen meine/ unsere Schüler am Ende der Jahrgangsstufe wissen bzw. können?".
Die Kompetenzentwicklung muss also gegenüber der Fachsystematik im Vordergrund stehen. Auch wenn Kompetenzen natürlich nur an konkreten Inhalten erworben werden können, bedeutet dies einen Wechsel der Perspektive beim Blick auf das Unterrichtsgeschehen. Diesen Perspektivenwechsel, den die neueren bayerischen Lehrpläne schon vollzogen haben, im Bewusstsein aller Beteiligten zu verankern, ist die wesentliche Intention der Bildungsstandards.

Die Standards

  • lenken die Aufmerksamkeit noch stärker auf die Lernzielformulierungen in den Lehrplänen,
  • konkretisieren die Angaben der Lehrpläne zum Grundwissen,
  • betonen die Notwendigkeit der Förderung nachhaltigen, kumulativen Lernens, die sich auch in der Konzeption von Leistungserhebungen noch stärker widerspiegeln muss,
  • schärfen den Blick für eine nach Kompetenzbereichen ausgewogene Zusammensetzung von Übungsaufgaben und Leistungserhebungen,
  • geben konkrete Anregungen für neue Aufgabenformate, bei denen Anwendungs- und Handlungsorientierung im Vordergrund stehen,
  • unterstreichen die Bedeutung der zentralen Vergleichsarbeiten als objektive Diagnoseinstrumente, deren Ergebnisse von den Schulen konsequent genutzt werden müssen.

Die Grundidee der Bildungsstandards, nämlich die stärkere Ausrichtung des Unterrichts auf die zu erzielenden Kompetenzen und deren Überprüfung, lässt sich im Prinzip auch auf die Fächer übertragen, für die bislang keine bundeseinheitlichen Bildungsstandards vorliegen. Die bayerischen Lehrpläne unterstützen diese Intention, indem sie in den Lernzielen auch Kompetenzen beschreiben und Lerninhalte ausweisen, die einen entsprechenden Kompetenzerwerb ermöglichen.

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