Besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

Bei einer nicht geringen Zahl von Schülern ist der Schulerfolg durch besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beeinträchtigt. Davon sind insbesondere Schüler der Grundschule, aber auch Schüler aller anderen Schularten betroffen. Zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens hat das Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Richtlinien zur Förderung erlassen.
In der Bayerischen Schulordnung sind für Lese-Rechtschreib-Störung Maßnahmen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes genannt (§§ 31 - 36 BaySchO).
Maßnahmen der individuellen Unterstützung, wie z. B. Auswahl einer geeigneten Schriftart und -größe, größere Zeilenabstände, individuelle Erläuterungen der Arbeitsanweisungen werden von der Lehrkraft außerhalb der Leistungsfeststellungen eingesetzt.
Für Nachteilsausgleich oder Notenschutz bei Leistungsfeststellungen ist ein Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Schulleitung erforderlich. Eine mögliche Maßnahme des Nachteilsausgleichs ist dann beispielsweise eine verlängerte Bearbeitungszeit. Maßnahmen des Notenschutzes sind bei einer Lesestörung der Verzicht auf die Bewertung des Vorlesens bzw. bei einer Rechtschreibstörung der Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistung sowie eine stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen (abweichend von den Schulordnungen, außerhalb der Abschlussprüfungen).
Ansprechpartner bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sind neben den Lehrkräften der Klasse die Schulpsychologen, in besonderen Fällen die staatlichen Schulberatungsstellen.