Der mittlere Schulabschluss für Berufstätige

Den mittleren Schulabschluss können Berufstätige erwerben durch ein Zeugnis über eine nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit Erfolg abgelegten Meisterprüfung oder ein Zeugnis einer bayerischen Industrie- und Handelskammer oder einer bayerischen Handwerkskammer über eine der nachstehend genannten erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfungen:

1. Betriebswirt des Handwerks
2. (Geprüfter) Bilanzbuchhalter
3. Fachkaufmann der versch. Richtungen
4. Fachwirt der versch. Richtungen
5. Geprüfter Handelsassistent
6. Sparkassenbetriebswirt
7. Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk
8. (Geprüfter) Wirtschaftsassistent
9. Geprüfter Wirtschaftsinformatiker

Oder über ein Zeugnis der Landesanstalt für Landwirtschaft, der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau oder eines Fortbildungszentrums für Landwirtschaft und Hauswirtschaft über eine der nachstehend genannten erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfungen:

1. Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin
2. Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen
3. Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Besamungswesen
4. Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege und Baumsanierung“
5. Fachwirt/Fachwirtin Head–Greenkeeper
6. Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierproduktion
7. Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien – Biomasse.

Vorlese-Funktion

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