Pressemitteilung Nr. 071 vom 09.03.2015 Schulversuch "Lernen in zwei Sprachen - Bilinguale Grundschule Englisch": Stiftung Bildungspakt Bayern und Bildungsministerium starten Schulversuch

MÜNCHEN. „Wir wollen das Lernen in zwei Sprachen fördern und starten daher den Modellversuch bilinguale Grundschule (Deutsch/Englisch)“, erklärt Bildungsstaatssekretär und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Bildungspakt Bayern Georg Eisenreich heute anlässlich der Bekanntgabe der Modellschulen. „Mit dem Modellversuch erproben wir, wie man Englisch schon in der Grundschule mit dem Fachunterricht sinnvoll verbinden kann.“

Ab dem kommenden Schuljahr erproben 20 Modellschulen und die St.-Anna-Grundschule Augsburg als erfahrene Referenzschule für vier Jahre das Lernen in zwei Sprachen (Deutsch/Englisch) für Kinder, deren Eltern dies wünschen. Der bilinguale Unterricht kann bei einigen Kindern auf der Sprachförderung in Englisch im Kindergarten aufbauen. Er findet in den Fächern Kunst, Musik und Sport sowie an geeigneter Stelle auch in anderen Bereichen des Grundlegenden Unterrichts in englischer Sprache statt. Dies ermöglicht den Kindern einen altersgemäßen und praxisorientierten Zugang, ohne den Vorrang von Deutsch zu gefährden. „Es gibt immer mehr Eltern, die sich in der Schule ein frühes bilinguales Lernangebot für ihre Kinder wünschen. Darauf will der Modellversuch eine Antwort geben“, so der Staatssekretär.

In den bilingualen Klassen unterrichten Lehrkräfte, die Englisch an der Universität studiert haben und sich fortlaufend weiterqualifizieren. Die wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs erfolgt durch den Lehrstuhl von Prof. Dr. Heiner Böttger (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt).
Unterstützt wird das Vorhaben durch die „vbw - Vereinigung der bayerischen Wirtschaft“. Deren Präsident Alfred Gaffal freut sich über das neue bilinguale Angebot an staatlichen Grundschulen: "Englischkompetenzen sind eine wichtige Voraussetzung, um sich in der international geprägten Lebens- und Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts zu behaupten."

Folgende Schulen nehmen am Schulversuch teil:

Oberbayern:
- Grundschule Eichstätt - Am Graben
- Grundschule Kaufering
- Grundschule Ingolstadt-Zuchering
- Grundschule München an der Waldmeisterstraße
- Josef-Dosch-Grundschule Gauting
- Grundschule München an der Feldbergstraße
- Anni-Pickert-Grundschule Poing
Niederbayern:
- Hans-Carossa-Grundschule Pilsting
- Grundschule Offenstetten
Oberpfalz:
- Hans-Scholl-Grundschule Burglengenfeld
- Grundschule Großberg
Oberfranken:
- Kilian-Grundschule Scheßlitz
- Lucas-Cranach-Grundschule Kronach
Mittelfranken:
- Loschge-Grundschule Erlangen
- Cunz-Reyther-Grundschule Niederndorf
Unterfranken:
- Dreiberg-Schule Knetzgau-Grundschule
- Herigoyen-Grundschule Sulzbach a. Main
Schwaben:
- St.-Anna-Grundschule Augsburg
- Grundschule Bobingen an der Singold
- Grundschule Asbach-Bäumenheim
- Westpark-Grundschule Augsburg-Pfersee

Julia Lindner                                                                   
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst            
julia.lindner@stmbw.bayern.de

Cindy Zavrel
Stiftung Bildungspakt Bayern
cindy.zavrel@stmbw.bayern.de

 

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.