Pressemitteilung Nr. 310 vom 06.12.2012 Länder schließen unter Bayerns Federführung mit Verlagen neuen Vertrag - Lehrkräfte können künftig Texte und Musiknoten für Schüler auch digital bereitstellen - Länder investieren mehr Geld

„Unterricht wird moderner, Lehrkräfte haben sichere Rechtsgrundlage“

MÜNCHEN. Lehrkräfte können künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken sowie Musiknoten analog und digital vervielfältigen und sie auch ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Diese Erweiterung, vor allem der digitalen Vervielfältigung, haben die deutschen Länder unter Federführung des Amtschefs des Bayerischen Kultusministeriums Dr. Peter Müller in Verhandlungen mit dem Verband Bildungsmedien sowie den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt. Insgesamt wenden die Kultusministerien der Länder dafür im kommenden Jahr neun Millionen Euro auf und stellen damit pro Jahr rund eine halbe Million Euro mehr zur Verfügung als bisher vorgesehen.
Für Amtschef Müller sind bei dem Abkommen drei Aspekte für die Schulen und damit auch die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler wichtig:
„1. Unsere Lehrkräfte können mit den Möglichkeiten des Jetzt arbeiten – d.h. die digitale Welt hält damit auch bei der Bereitstellung von Textauszügen und Musiknoten Einzug, für die die Urheberrechte bei den Bildungsverlagen liegen.
2. Die Lehrkräfte haben eine sichere Rechtsgrundlage für ihr Handeln.
3. Die ehemals von den Verlagen vorgesehenen Kontrollen sind endgültig vom Tisch.“
Konkret dürfen Lehrkräfte ab 2013 bis zu 10 Prozent, maximal aber 20 Seiten, eines urheberrechtlich geschützten Werkes einscannen, die Texte selbst nutzen und sie auch an die eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben – mit dem Whiteboard, dem Beamer, dem Stick usw.
„Das erleichtert die Arbeit für unsere Lehrerinnen und Lehrer und trägt dazu bei, den Unterricht zeitgemäß zu gestalten.“
In die neue Vereinbarung einbezogen sind gedruckte Werke, die nach 2005 erschienen sind.

Dr. Ludwig Unger, Tel. 089 2186-2105

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