Pressemitteilung Nr. 216 vom 20.11.2023 Bildung weiterdenken - Kultusministerin Anna Stolz auf der Landesversammlung des Bayerischen Schulaufsichtsverbands

Bayerns neue Kultusministerin lobt die Bedeutung der Schulaufsichten für das Bildungsland Bayern

MÜNCHEN/FÜRTH. Kultusministerin Anna Stolz würdigte auf der Landesversammlung des Bayerischen Schulaufsichtsverbands e. V. (BSV) in Fürth die herausragende Bedeutung der Schulaufsichten für die Qualität des bayerischen Schulwesens: „Bildung weiter denken, Schule immer noch ein Stückchen besser machen und anstehende Herausforderungen beherzt angehen – bei diesen zentralen Zukunftsaufgaben sind unsere Schulaufsichten unverzichtbar: Sie  sind die Stützpfeiler in unserer bayerischen Schullandschaft. Wir im Freistaat haben ein starkes Team an engagierten Lehrkräften, Schulleitungen und Schulaufsichten. Gemeinsam werden wir auch künftig dafür sorgen, dass der Freistaat im deutschlandweiten Vergleich weiterhin einen Spitzenplatz bei der Bildung belegt. Herzlichen Dank dafür!“

Als berufspolitischer Verband vertritt der Bayerische Schulaufsichtsverband mit seinen rund 750 Mitgliedern die Anliegen der Schulräte der 74 Schulamtsbezirke sowie der Schulaufsichtsbeamten in den Sachgebieten für Grund-, Mittel- und Förderschulen an den sieben Bezirksregierungen. Die Schulaufsicht spielt eine entscheidende Rolle bei der Personalplanung und Qualitätssicherung der Grund-, Mittel- und Förderschulen vor Ort. Zudem sind sie wichtige Ansprechpartner für die Schulleitungen und Lehrkräfte u. a. bei der Schul- und Personalentwicklung sowie den Themen Ganztag, Inklusion oder digitaler Wandel.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.