Pressemitteilung Nr. 060 vom 06.05.2020 Kultusminister Michael Piazolo kündigt Sonderregelung für Lehramtsstudierende an: erste Staatsprüfung zum Prüfungstermin Frühjahr 2020 als Freiversuch

Neue Regelung berücksichtigt Sorgen angehender Lehrerinnen und Lehrer vor Nachteilen bei Lehramtsprüfungen

MÜNCHEN.  Lehramtsstudierende in Bayern sollen bei der Vorbereitung und Durchführung der bereits verschobenen Prüfungen zum ersten Staatsexamen nicht durch die auf Grund der Corona-Pandemie verursachten besonderen Rahmenbedingungen benachteiligt werden: „Es ist mir wichtig, dass unsere angehenden Lehrerinnen und Lehrer durch diese Ausnahmesituation nicht unnötig unter Druck geraten. Deswegen möchte ich den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern einen Freiversuch eröffnen, also eine zusätzliche Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung“, betont Kultusminister Michael Piazolo heute in München.

Die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen zum Prüfungstermin Frühjahr 2020 musste auf Grund des dynamischen Infektionsgeschehens zum 19. März 2020 ausgesetzt werden. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Studierenden bereits alle universitären Vorbereitungskurse und Veranstaltungen vollständig abgeschlossen und einen großen Teil der schriftlichen Prüfungen abgelegt. Um den Prüflingen gleichwohl die Sorge vor Nachteilen zu nehmen und den besonderen Umständen Rechnung zu tragen, beabsichtigt das Kultusministerium, allen Studierenden des Prüfungstermins Frühjahr 2020 einen Freiversuch zu ermöglichen. Den Studierenden kann so die Möglichkeit eröffnet werden, die abgelegten Prüfungen einmal öfter zu wiederholen als vorgesehen. Auf diese Weise kann die bayerische Lehrerausbildung in ihrer hohen Qualität erhalten werden, von der die angehenden Lehrerinnen und Lehrer im bundesdeutschen Vergleich profitieren. 

„Das Erste Staatsexamen steht für eine ausgezeichnete universitäre Lehrerausbildung in Bayern – und diesem Qualitätsanspruch wollen wir auch in diesem Jahr gerecht werden“, so Piazolo. „Natürlich verstehe ich die Sorgen unserer Studierenden und nehme ihr Anliegen sehr ernst. Sie können ihre Studienleistungen mit dem Staatsexamen zu einem guten Abschluss bringen. Dafür wünsche ich ihnen viel Erfolg!“

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.