Anerkennung von Sportlehrerqualifikationen

Beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus müssen Sie nur dann eine Anerkennung Ihres außerbayerischen bzw. ausländischen Hochschulabschlusses im Bereich Sport anstreben, wenn Sie die Übernahme in den staatlichen Schuldienst in Bayern anstreben.

Damit ein Anerkennungsverfahren eröffnet werden kann, müssen Sie über einen (Hochschul-)Abschluss verfügen, der Sie in Ihrem Bundesland/Heimatland berechtigt, den Beruf einer Lehrkraft mit dem Fach Sport an Schulen auszuüben.

Sofern Sie über einen entsprechenden (Hochschul-)Abschluss verfügen und im staatlichen Schuldienst in Bayern als Lehrkraft mit dem Fach Sport unterrichten möchten, ist ein formloser Antrag auf Anerkennung Ihrer Lehramtsqualifikation an folgende Adresse zu richten:

Bayerisches Staatsministerium Unterricht und Kultus
Salvatorstraße 2
80333 München

Im Antrag ist anzugeben, für welche Schulart (Grund-, Mittel-, Förder-, Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen) eine Anerkennung angestrebt wird.

Schulartspezifische grundlegende Informationen zur Anerkennung von Lehrer- bzw. Lehramtsqualifikationen finden Sie hier.

Hinweis: Für die Anerkennung von außerbayerischen Übungsleiterscheinen und Trainerlizenzen sind die betroffenen Sportfachverbände zuständig. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landes-Sportverbands (www.blsv.de).

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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