Sport im Ganztag/ Sport nach 1

Sport im Rahmen schulischer Ganztagsangebote

Schulische Ganztagsangebote eröffnen große Chancen, ergänzend zum schulischen Sportunterricht das Sport- und Bewegungsangebot an bayerischen Schulen weiter auszubauen. Dass diese Einschätzung von den Schulen und den Schülerinnen und Schülern geteilt wird, zeigen wissenschaftliche Studien. Diese belegen u. a., dass sportliche Aktivitäten an fast allen Schulen mit Ganztagsangeboten unterbreitet und diese von den Schülerinnen und Schülern unter allen Angeboten am häufigsten nachgefragt werden.

Darüber hinaus eröffnen schulische Ganztagsangebote hervorragende Möglichkeiten einer heimatortnahen Förderung von Talenten des Nachwuchsleistungssports in den Jahrgangsstufen 5 mit 8 als Unterbau für die Eliteschulen des Sports.
 

Qualifikation des im Sport eingesetzten Ganztagspersonals

Bei angeleiteten Bildungsangeboten im Bereich Sport ist zu beachten, dass Personen, die nicht die Lehrbefähigung für das Fach Sport besitzen, nur eingesetzt werden dürfen, wenn sie über eine freiberufliche oder vereinsorientierte Qualifikation im Sport verfügen, mit der sie fachlich befähigt sind, Sport zu vermitteln. Zu den freiberuflichen Qualifikationen im Bereich Sport gehören insbesondere die Diplomausbildung Sportwissenschaft, die Ausbildung zum/zur Diplom-Sportlehrer/in, die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Sportlehrer/in im freien Beruf sowie die Ausbildung zum/zur Staatlich geprüften Gymnastiklehrer/in mit Wahlpflichtfach Sport und Freizeit. Personen mit freiberuflichen Qualifikationen dürfen die in der jeweiligen Ausbildung enthaltenen Sportarten vermitteln. Für Inhaber sportartübergreifender Übungsleiterlizenzen (Übungsleiter C Breitensport Kinder/Jugendliche bzw. Erwachsene/Ältere) gilt dies mit Ausnahme des Schwimmens entsprechend. Inhaber von Trainerlizenzen eines Sportfachverbandes dürfen nur im Bereich der jeweiligen Sportart eingesetzt werden. Voraussetzung für den Einsatz als Übungsleiter und Trainer ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Betreuungsangebote, z. B. im Rahmen der Mittagspause, erfordern dann keine sportfachliche Qualifikation der Aufsicht führenden Person (s.o.), wenn die Schülerinnen und Schüler frei und selbst organisiert, fachlich nicht angeleitet Sport in folgenden besonders geeigneten Sportarten treiben: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Tennis, Kleine Spiele, Jonglieren und Tanz. Bei anderen als diesen genannten Sportarten, z. B. bei besonders gefahrengeneigten Sportarten wie Sportklettern oder Schwimmen, gilt das Qualifikationserfordernis der Aufsicht führenden Person unabhängig davon, ob eine fachliche Anleitung der Schülerinnen und Schüler stattfindet oder nicht.

Weitere Informationen enthalten die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Gebundene Ganztagsangebote an Schulen“ bzw.  „Offene Ganztagsangebote an Schulen“.

Die in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 8. April 2003 getroffenen Bestimmungen zur „Sicherheit im Sportunterricht“  (KWMBl 2003 S. 202) gelten für schulische Ganztagsangebote entsprechend.
 

Sport nach 1 in Schule und Verein

Das Ziel, junge Menschen „lebenslänglich“ zur sportlichen Betätigung anzuhalten, können Schule und Sportverein nur gemeinsam erreichen. Deshalb wurde bereits 1991 das Bayerische Kooperationsmodell „Sport nach 1 in Schule und Verein“ ins Leben gerufen. Als Brückenschlag vom Schul- zum Vereinssport stellt das „Sport nach 1“ Modell seither einerseits eine wichtige Ergänzung des Pflichtunterrichts an bayerischen Schulen dar und ist andererseits die ideale Plattform für Vereine, junge Talente zu sichten, zu fördern und dauerhaft an sich zu binden. Die Attraktivität und der Erfolg des Modells werden nicht zuletzt daran deutlich, dass die Anzahl an Kooperationen über die letzten Schuljahre hinweg kontinuierlich gesteigert werden konnte. Mittlerweile kooperiert bereits fast jede 3. Schule in Bayern mit einem Sportverein im Rahmen des „Sport nach 1“ Modells.

Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen im Rahmen des „Sport nach 1“ Modells können in zwei verschiedenen Ausprägungen erfolgen:

  • in breitensportlich orientierten „Sportarbeitsgemeinschaften“ (SAG) bzw.
  • in leistungssportlich orientierten „Stützpunkten“.

Das „Sport nach 1“ Modell wird staatlich gefördert.

Sportarbeitsgemeinschaften des Kooperationsmodells „Sport nach 1“ können in den Ganztag integriert werden, sofern das Verbot der Mehrfachförderung beachtet wird.

Mentor Sport nach 1

Beim Modell „Mentor Sport nach 1“ ermöglichen ausgewählte Schülerinnen und Schülern anderen Schülerinnen und Schülern in Pausen oder in Freistunden am Nachmittag ein freies, im großen Unterschied zum Sportunterricht nicht angeleitetes selbstorganisiertes Sporttreiben in wenigen, ausgewählten, geeigneten Sportarten. Im Mittelpunkt des Projektes stehen dabei nicht nur gesundheitliche, sondern vor allem auch persönlichkeitsbildende Aspekte der Eigenverantwortlichkeit. Das Projekt „Mentor Sport nach 1“ leistet somit auch einen wichtigen Beitrag zur Werteerziehung in der Schule. Dem Mentor steht beratend eine Lehrkraft (Mentorenbetreuer) zur Seite. Das Mentorenmodell wird von der Bayerischen Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein unterstützt.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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