Zeugnisse anerkennen - hier wird Ihnen geholfen

Lehramtsbefähigungen, erworben in einem der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Gemäß „Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 22.10.1999“ werden die Ersten und Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter im Rahmen der durch die Rahmenvereinbarungen konkretisierten Lehramtstypen anerkannt.

Im Jahr 2005 hat die Kultusministerkonferenz in Ergänzung der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003) „Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.2005) verabschiedet. 

Genauere Informationen zum jeweiligen Lehramtstyp: Grundschule, Mittelschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen.

              Anerkennung einer ausländischen Lehrerberufsqualifikation

Das Lehramt an öffentlichen Schulen ist in Bayern staatlich reglementiert. Um in Bayern an staatlichen Schulen ein Lehramt auszuüben, müssen Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR) bzw. in der Schweiz ein Abschlusszeugnis erworben haben, das eine wissenschaftliche Ausbildung für den Beruf des Lehrers dokumentiert, oder die Berechtigung, den Beruf des Lehrers auszuüben, führen. Wird der Erwerb einer Befähigung für das Lehramt in Bayern angestrebt, ist zu prüfen, ob die ausländische Berufsqualifikation anerkannt werden kann. Nähere Informationen zum Verfahren und zur Unterlagenvorlage sehen Sie gern ein unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/661733012965.

Eine Anstellung als Lehrkraft an staatlichen Schulen im Rahmen von zeitlich befristeten Verträgen (z. B. als Vertretungslehrkraft) oder an Privatschulen ist auch ohne Anerkennung der Lehrerberufsqualifikation möglich. Bewerber/innen sollten sich in diesen Fällen direkt bei der Schule, an der sie unterrichten möchten, oder bei der zuständigen Schulbehörde bewerben. Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.km.bayern.de/lehrer/stellen/stellenboersen-und-vertretungskraefte/vertretungskraefte-verschiedene-schularten.html.

Spätaussiedler haben einen Anspruch auf die formale Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung. In einem gesonderten Verfahren wird die Möglichkeit einer inhaltlichen Anerkennung geprüft, bitte nehmen Sie hierzu unter Angabe der gewählten Schulart mit uns Kontakt auf.

Für Lehrer/innen, die ihre Qualifikation in einem anderen Land („Drittstaat“) erworben haben, ist der Erwerb einer Lehramtsbefähigung auf dem Wege der Anerkennung in Bayern nicht möglich. Um die Befähigung für eines der Lehrämter an öffentlichen Schulen zu erlangen, besteht die Möglichkeit des Studiums des betreffenden Lehramts. In welchem Umfang Studienzeiten und bisher erbrachte Leistungsnachweise als Ersatz für die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Ersten Lehramtsprüfung angerechnet werden können, ist an einer Außenstelle des Prüfungsamts für die Lehrämter an öffentlichen Schulen an einer bayerischen Universität zu prüfen. Nach erfolgreichem Ablegen der Ersten Lehramtsprüfung könnten diese Bewerber/innen dann zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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