Staatliche Prüfung zum Gebärdensprachdolmetscher

Der Weg zur staatlichen Prüfung

Das Kultusministerium bietet eine Staatliche Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Gebärdensprache (Gebärdensprachdolmetscherprüfung) an. Diese wird in der Regel einmal jährlich abgehalten.
Die Prüfung entspricht der Richtlinie der Kultusministerkonferenz (KMK-Richtlinie) zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzerinnen/ Übersetzer, Dolmetscherinnen/ Dolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen/ Gebärdensprachdolmetscher vom 12.03.2004.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Übersetzer in Gebärdensprache

Was sind die Prüfungsanforderungen?

Die Prüflinge haben in der Prüfung nachzuweisen, dass sie die sprachlichen und sachlichen Kenntnisse und die persönlichen Fähigkeiten besitzen, die für die zuverlässige Ausübung der Tätigkeit als Gebärdensprachdolmetscherin oder Gebärdensprachdolmetscher erforderlich sind. Dazu gehören neben breiten und guten Bildungsgrundlagen eine hinreichende Kenntnis der staatlichen Einrichtungen, der Rechtsordnung und der geschichtlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse Deutschlands sowie die Vertrautheit mit den einschlägigen sprachlichen und fachlichen Hilfsmitteln. Nachgewiesen werden müssen auch vertiefte Kenntnisse von der Lebenswelt gehörloser und hörgeschädigter Menschen sowie berufsethischer Fragen.
Im Einzelnen wird verlangt: Sichere Beherrschung der deutschen Sprache in gesprochener und geschriebener Form, der Deutschen Gebärdensprache (DGS), der Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) und des Fingeralphabets; rasche Auffassungsgabe, gutes Gedächtnis, Konzentrationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen; die Befähigung, mögliche Missverständnisse und Fehldeutungen der Übertragung vorauszusehen und bei der Wiedergabe zu vermeiden; gewandtes sicheres Auftreten; Vertrautheit mit den praktischen Anforderungen und Gepflogenheiten des Dolmetschens. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Zur Prüfung wird grundsätzlich zugelassen, wer einen mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und eine mindestens zweijährige Ausbildung zur Gebärdensprachdolmetscherin oder zum Gebärdensprachdolmetscher oder eine entsprechende Praxis als Gebärdensprachdolmetscherin oder Gebärdensprachdolmetscher nachweist. Der Prüfling muss über hinreichende Deutschkenntnisse (mindestens auf dem Niveau des Kleinen Sprachdiploms des Goethe-Instituts) verfügen, sofern Deutsch nicht seine Muttersprache ist. Zudem darf der Bewerber die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt haben. Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr sind zu entrichten.

Wo wird die Prüfung durchgeführt?

Zur Durchführung der Prüfung hat das Staatsministerium beim GIB (Gesellschaft:Inklusion:Bildung) in Nürnberg eine staatliche Prüfstelle eingerichtet. Das GIB ist ein Institut, das sich der Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung verpflichtet hat, um so eine gleichberechtigte Teilhabe aller an unserer Gesellschaft zu ermöglichen.
 

GIB 

Burkard Hochmuth

Fürther Str. 212

90429 Nürnberg

E-Mail: GDPO-Pruefungsstelle@giby.de

Zur näheren Information wird auf die Homepage www.giby.de verwiesen. Hier finden Sie unter anderem aktuelle Informationen über die Durchführung der Staatlichen Prüfung, die Anmeldungsmodalitäten sowie den Zeitpunkt der jeweiligen Prüfungen.

Vorlese-Funktion

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