Staatliche Prüfung zum Gebärdensprachdolmetscher
Der Weg zur staatlichen Prüfung

Das Kultusministerium bietet eine Staatliche Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache (Gebärdensprachdolmetscherprüfung) an. Diese wird in der Regel einmal jährlich abgehalten.
Die Prüfung entspricht der Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Anerkennung von Prüfungen für Übersetzer und Übersetzerinnen, Dolmetscher und Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache und Dolmetscherinnen für Deutsche Gebärdensprache (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2020 i. d. F. vom 09.06.2022).
In Bayern ist die Prüfung durch die Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) näher geregelt. In dieser finden Sie insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen (§ 6) sowie die allgemeinen und besonderen Prüfungsanforderungen (§§ 8, 9).
Die Prüfung wird von folgender Stelle durchgeführt:
GIB-BLWG
Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher*innen
Monika Kurfeß
Fürther Straße 220
90429 Nürnberg
E-Mail
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des GIB. Dort finden sie auch die aktuellen Prüfungstermine.