Der mittlere Schulabschluss für externe Bewerberinnen und Bewerber

Die Teilnahme an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an öffentlichen Schulen ist auch für so genannte andere Bewerberinnen und Bewerber möglich, die an der von ihnen besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss erwerben können oder die keiner Schule angehören.

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss für andere Bewerberinnen und Bewerber kann dabei

a)  an einer von der oder dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule außer an einer Abendrealschule (Anmeldung an der von der oder dem Ministerialbeauftragten bestimmten öffentlichen Realschule bis spätestens 1. Februar)

oder

b) an der für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt (Anmeldung bis spätestens 1. Februar),

oder

c) an einer öffentlichen Wirtschaftsschule (Anmeldung bis spätestens 1. Februar)

abgelegt werden.

Nähere Bestimmungen zum mittleren Schulabschluss für andere Bewerberinnen und Bewerber

Vorlese-Funktion

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