Digitale Bildung DigitalPakt Schule wird umgesetzt

Die bayerischen Schulen verfügen seit dem Schuljahr 2018/19 über schuleigene Medienkonzepte
Die bayerischen Schulen verfügen seit dem Schuljahr 2018/19 über schuleigene Medienkonzepte

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat sind geschaffen: Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist in Kraft getreten.

Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule 2019 bis 2024“ im Freistaat sind geschaffen: Die bayerische Förderrichtlinie „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) ist heute in Kraft getreten. „Das ist der Startschuss für die Umsetzung des DigitalPakts in Bayern. Mit 778 Millionen Euro an Bundesmitteln bringen wir die digitale Bildung in Bayern kraftvoll voran. Wir investieren weiter nachhaltig in die Zukunft unserer jungen Menschen“, betont Piazolo. Mit der Förderrichtlinie können die Kommunen und die privaten Schulträger die technischen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung an den Schulen deutlich verbessern.

Vielfältige Maßnahmen im DigitalPakt

Die Mittel des DigitalPakts umfassen für Bayern 700 Millionen Euro für schulische und regionale Investitionen, etwa in digitale Klassenzimmer – dazu gehört auch die Schulhausvernetzung, der WLAN-Zugang in allen Klassenzimmern und die Ausstattung mit PCs, Tablets oder Laptops. Auch die berufsspezifische IT-Ausstattung an berufsqualifizierenden Schulen und der Aufbau regionaler Strukturen für eine professionelle IT-Administration kann gefördert werden. Weitere 39 Millionen Euro sind für landesweite Maßnahmen eingeplant, zum Beispiel für die Entwicklung zentraler Lernplattformen oder von Cloud-Angeboten. Weitere 39 Millionen Euro stehen für länderübergreifende Maßnahmen und Projekte bereit, die beispielsweise den Austausch von Unterrichtsmaterialen über die Ländergrenzen hinweg oder das Einbinden externer Bildungsangebote von Schulbuchverlagen möglich machen sollen.

Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen

Bayern ist bei der schulischen IT-Ausstattung schon jetzt gut aufgestellt. Bereits 2018 hat der Freistaat ein Investitionsförderprogramm in Höhe von 212,5 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der Freistaat fördert in diesem Rahmen die Einrichtung digitaler Klassenzimmer und auch das digitale Lernen in der beruflichen Bildung.

Kultusminister Michael Piazolo sieht in dem Inkrafttreten der bayerischen Förderrichtlinie zum DigitalPakt einen weiteren großen Schritt bei der Digitalisierung der bayerischen Schulen: „Wir haben bereits heute 18.000 digitale Klassenzimmer in Bayern. Im Schulterschluss von Bund, Freistaat und Kommunen wollen wir in fünf Jahren insgesamt 50.000 Unterrichtsräume zu digitalen Klassenzimmern weiterentwickeln. Gemeinsam machen wir unsere Kinder und Jugendlichen fit für die digitale Welt. Dabei halten wir unser Versprechen: Freistaat und Bund stellen zusammen die angekündigte Digitalisierungsmilliarde auf die Beine.“

Mit der Förderrichtlinie haben die kommunalen und privaten Sachaufwandsträger der Schulen Klarheit über die für sie reservierten Förderbeträge und die förderfähigen IT-Geräte. Damit können sie auf sicherer Rechtsgrundlage in die Planung und Umsetzung der Investitionsvorhaben einsteigen.

Die bayerischen Schulen sind gut vorbereitet: Sie verfügen mit Ablauf des Schuljahres 2018/19 über ein schuleigenes Medienkonzept. Dieses bietet die Grundlage für die Beantragung von Geldern aus dem DigitalPakt Schule.

Teilen in sozialen Medien

Datenschutzhinweis
Wenn Sie unsere Meldung teilen, werden Informationen über Ihre Nutzung des Social-Media-Kanals an den Betreiber übertragen und unter Umständen gespeichert.
Informationen zum Datenschutz

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.