Video - Pressekonferenz Kultusministerium stellt Einschulungskorridor vor

Video: Kultusminister Michael Piazolo zur Einführung des Einschulungskorridors

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Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Zugleich ist der Schulstart auch ein wichtiger Schritt für die Eltern, die gemeinsam mit den Lehrkräften die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und bestmöglich fördern. Jedes Kind bringt unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen mit. Mit dem Einschulungskorridor leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag und stärken die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Die Grundschulen unterstützen die Eltern mit einer umfassenden Beratung und Begleitung. Die Regelung zur Umsetzung des Einschulungskorridors sieht vor, dass für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, der Beginn der Schulpflicht durch eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG).

Da diese Kinder aber zunächst potenziell schulpflichtig werden, durchlaufen sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen.

Wir erachten es als sinnvoll und notwendig, dass die Erziehungsberechtigten vor ihrer endgültigen Entscheidung auch eine Einschätzung der Schule zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule erhalten, um diese in ihre Entscheidung einbeziehen zu können.

Ein altersgerechtes Einschulungsscreening und ein sensibles und verantwortungsbewusstes Vorgehen der Schulleitung bzw. der Lehrkräfte, die mit der Schulanmeldung und dem Aufnahmeverfahren betraut sind, wird seitens der Schulen gewährleistet.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung hinsichtlich der Einschulung aus. Die Erziehungsberechtigten haben somit keine Entscheidungsfreiheit darüber, ob sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen wollen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich bereits entschieden haben sollten, vom Einschulungskorridor Gebrauch zu machen und ihr Kind erst zum darauffolgenden Schuljahr einschulen zu lassen.

Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 10. April schriftlich mitteilen. 

Anlaufstellen für Fragen und Beratung

Erste und wichtigste Anlaufstelle für Fragen und Beratung zur Einschulung und Schulfähigkeit ist die zuständige Sprengelgrundschule; daneben auch der bisher besuchte Kindergarten.

Insgesamt besteht für das Schulwesen in Bayern eine gut ausgebaute und differenzierte Beratungsstruktur:

Sprengelschule (Grundschule):
a) Beratungslehrkraft, ggf. Schulpsychologe (Kontaktdaten über Sekretariat der Sprengelschule erhältlich)
b) Schulleitung

Förderzentrum  
a) Beratungslehrkräfte und mobile sonderpädagogische Hilfe
b) Schulleitung

Staatliche Schulämter
a) Beratungsdienst am Schulamt (Beratungslehrkraft/Schulpsychologe)
b) Beratungsstelle Inklusion
c) Berater Migration

Staatliche Schulberatungsstellen

Kindergarten
a) Fachpersonal
b) Mobile sonderpädagogische Hilfe (erreichbar über die Kindertagesstätte)

Gesundheitsämter

Frühförderstellen
Alle Frühförderstellen sind hier zu finden.

Bayern investiert massiv in Bildung

Mit Blick auf die Klausur des bayerischen Kabinetts in St. Quirin im Januar 2019 informierte Minister Piazolo auch über die Eckpunkte für den Bildungshaushalt. Dabei hob er hervor: „Bayern steht für eine qualitätsvolle und zuverlässige Ausbildung unserer jungen Menschen. Dafür setzen wir auf ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen und gute Rahmenbedingungen an den Schulen. Herausforderungen wie die steigende Schülerzahl und die fortschreitende Digitalisierung haben wir im Blick. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Schulen nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Dafür investieren wir auch jeden dritten Euro in Bildung!“ Allein 2019 sollen vorbehaltlich der Entscheidung des Bayerischen Landtags rund 1.000 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen werden. Auch neue Stellen für Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen sind geplant. Eine deutliche Stärkung ist auch für die duale berufliche Bildung mit einem höheren Meisterbonus vorgesehen.

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