Schüler mit Beeinträchtigungen

Auch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf eröffnet das vielfältig differenzierte und durchlässige bayerische Schulsystem einen passgenauen Weg für die individuelle Entwicklung. Unterstützung bietet zudem die Sonderpädagogik mit ihrem vielfältigen Angebot von der frühen Förderung im Vorschulalter bis hin zur beruflichen Ausbildung.
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote
Auf der Grundlage der Inklusion als verbindliche Aufgabe aller Schulen und Schularten stehen dabei verschiedene Formen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung.
- Flyer „Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern“ (grundlegende Informationen)
- Informationen zur Inklusion an den verschiedenen Schularten
Förderschulen als Orte sonderpädagogischer Fachlichkeit
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht ausreichend gefördert und unterrichtet werden können, besuchen die Förderschule als Ort sonderpädagogischer Fachlichkeit.
Sonderpädagogischer Förderbedarf kann sehr vielfältig sein. Es existieren verschiedene Förderschularten: Förderzentren, Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung.
- Förderschulen in Bayern
- Schulsuche (Schulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie Schulen mit be-sonderen Angeboten für Schüler mit Beeinträchtigungen)
Weitere schulische Angebote
Das Online-Gymnasium Bayern für Personen mit Handicap (Mindestalter 17 Jahre) ist ein Angebot für alle Personen, die aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Handicaps nicht oder nur erheblich eingeschränkt in der Lage sind, Abendgymnasien regelmäßig zu besuchen.
Einschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Der Schuleintritt von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist häufig mit einem besonderen Beratungsbedarf verbunden. Eltern und Lehrkräfte können hier auf ein breitgefächertes Unterstützungssystem zurückgreifen.
Die Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Informationen zur Einschulung“ mit ihrem Überblick über die verschiedenen schulischen Möglichkeiten und Informationen über Themen wie Schulanmeldung, Schulbegleitung und ganztägige Betreuungsangebote kann eine erste Orientierungshilfe und Grundlage für eine weitere individuelle Beratung sein.
Besuch weiterführender Schulen bei sonderpädagogischem Förderbedarf
Der Wechsel an eine neue Schule stellt für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen eine Herausforderung dar. Dieser wichtige Schritt in der Schullaufbahn ist für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf häufig mit besonderen Fragen und einem Bedarf an Beratung verbunden. Auch dafür stehen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Broschüre „Der beste Bildungsweg für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Informationen zum Besuch weiterführender Schulen sowie zum Übergang von der Schule in den Beruf“ liefert wichtige Informationen in Verbindung mit der Wahl des richtigen Bildungsweges für Schülerinnen oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- in der vierten Jahrgangsstufe der Grundschule bzw. der Grundschulstufe des Förderzentrums
- einer höheren Jahrgangsstufe, wenn ein Wechsel an eine andere Schule bzw. Schulart angedacht ist oder
- vor dem Eintritt in die berufliche Ausbildung.
Möglichkeiten der Beratung
Nicht nur beim Schuleintritt steht für die schulische Inklusion ein breitgefächertes Beratungssystem zur Verfügung. Für Schülerinnen und Schüler, ihre Erziehungsberechtigten sowie für Lehrkräfte stehen folgende Anlaufstellen zur Verfügung:
- Beratungslehrkräfte sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen
- die Inklusionsberatung am Schulamt für Grund- und Mittelschulen in Kooperation mit den Förderschulen
- die Staatlichen Schulberatungsstellen
- bei besonderen Fragestellungen sowie in spezifischen Situationen auch die Schulaufsichten
Gewährung von individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz bei besonderen Beeinträchtigungen
Die Bayerische Schulordnung (BaySchO) regelt in §§ 31 ff schulartübergreifend die Möglichkeiten der Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Beeinträchtigungen in Form von individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz.
Alle Informationen hierzu liefert das Handbuch "Individuelle Unterstützung - Nachteilsausgleich - Notenschutz"
Berufliche Orientierung und Eingliederung bei sonderpädagogischem Förderbedarf
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können professionelle Beratung und Begleitung auch am Ende der Schulzeit einen wichtigen Beitrag zu einer realistischen beruflichen Orientierung und einer gelingenden Eingliederung leisten.
„Berufsorientierung INDIVIDUELL“ bietet für Jugendliche mit Beeinträchtigungen eine umfassende und passgenaue Begleitung bei der Berufsorientierung durch geschulte Fachkräfte der Integrationsfachdienste (IFD).