Abschlüsse für andere Bewerber
Jugendliche und Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Abschlüsse in den Schularten erhalten ohne dass sie Schülerinnen bzw. Schüler dieser Schulart sind.
Mittelschule
- Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
- Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (= Besondere Leistungsfeststellung)
- Mittlerer Schulabschluss der Mittelschule
Realschule
Wirtschaftsschule
Gymnasium
Fachoberschule
Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachakademien
Die Schulordnungen der verschiedenen Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien regeln die Staatliche Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber.