Verhaltensprobleme
Verhaltensprobleme
Unter dem Begriff „Verhaltensprobleme“ werden alle Schwierigkeiten im Verhalten und Erleben von leichteren bis hin zu deutlich ausgeprägten Störungen subsumiert. Diese Probleme können sich z. B. äußern als:
- trotziges, respektloses Verhalten
- häufige und/oder andauernde Störungen des Unterrichts
- Aggressionen gegen Sachen, Tiere und Menschen
- Lügen, Stehlen, Schule „schwänzen“
- andauernde Freudlosigkeit
- emotionaler und sozialer Rückzug
- selbstverletzendes Verhalten
Schwerwiegende Probleme ziehen mitunter disziplinarische Maßnahmen der Schule nach sich.
Die Staatliche Schulberatung, d. h. Beratungslehrkräfte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen vor Ort und an den zentralen Staatlichen Schulberatungsstellen, bieten Lehrkräften, Schulleitungen, Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern Information, Beratung und fachkundige Unterstützung bei allen Formen von Verhaltensproblemen, mit und ohne fachärztliche Diagnose. An den Schulen, insbesondere an den Realschulen und Gymnasien, sind die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen speziell fortgebildete Ansprechpartner.
Bei erheblicher und weitergehender Problematik kann die Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung angezeigt sein. Um einen entsprechenden sonderpädagogischen Förderbedarf bei einem Kind oder Jugendlichen festzustellen und beratend und unterstützend zu wirken, kann der "Mobile Sonderpädagogische Dienst emotional-soziale Entwicklung" durch die Schule angefordert werden. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler bedürfen in der Regel Unterstützung durch Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII § 35a und/oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Störungsbilder, die einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abklärung bedürfen, können sein: