Ganztag

Mitarbeiterin für den Sachbereich Ganztagesbetreuung in Oberbayern-Ost

Gabriele Eifertinger, StDin

Max-Josef-Stift, München
Tel: 089/982 955 117
E-Mail: ganztag@mbost.de

Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung und stellt einen wesentlichen Beitrag zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens dar. Er ermöglicht nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern trägt auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung für die Schüler bei.

Video: Ganztagsschule konkret

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E-Paper zu Ganztagsangeboten in Bayern

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Ganztagsschulentwicklung in Bayern

Rahmenvereinbarungen und Absichtserklärungen zur Ganztagsschule

Das Staatsministerium hat Rahmenvereinbarungen und Absichtserklärungen mit Verbänden und öffentlichen Trägern geschlossen, um die Umsetzung von Ganztagsangeboten zu unterstützen.
Zurzeit sind Vereinbarungen mit folgenden Verbänden und öffentlichen Trägern geschlossen:

• Katholisches Schulkommissariat in Bayern- Link

• Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern - Link

• Bayerischer BauernVerband, Landfrauen - Link

• Bildungswerk der bayerischen Wirtschaft - Link

• Bayerischer Landes-Sportverband (Link) und Bayerischer Musikrat (Link)

• Hilfsorganisationen in Bayern: Bayerisches Rotes Kreuz (Link), Die Johanniter (Link), Malteser (Link), Arbeiter-Samariter-Bund (Link) und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (Link)

• Bayerischer Landesausschuss für Hauswirtschaft - Link

• Bayerischer Jugendring - Link

• Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege - Link

• Bayerische Architektenkammer - Link

• Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (Link) und Bayerischer Blasmusikverband (Link)

• MINT-Forum Bayern e. V.

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an Ganztagsschulen

Qualitätsrahmen und Bilanzberichte für Ganztagsschulen

Qualitätsrahmen für offene und gebundene Ganztagsschulen

Die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsschulen ist ein wichtiges Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Die bestehenden Ganztagsschulen haben sich dieser Aufgabe schon bisher mit großem Engagement angenommen. Damit die Ganztagsschulen ihre Zielsetzungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler bestmöglich erfüllen können, wurden nunmehr im Auftrag des Staatsministeriums Qualitätsrahmen für gebundene und offene Ganztagsschulen entwickelt:

  • Die darin beschriebenen Basisstandards fassen die Qualitätskriterien zusammen, die für jede gebundene und offene Ganztagsschule maßgeblich sind, und sollen den Schulen einen Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung und Durchführung ihrer Ganztagskonzeption geben.
  • Die in den „Möglichkeiten zur Weiterentwicklung“ formulierten Anregungen sollen zur Anregung und Unterstützung dienen, wie Ganztagsschulen in den einzelnen Qualitätsbereichen ihr Konzept weiterentwickeln können.

Aufsichts- und Qualitätsmanagement

Die Realisierung der in den Qualitätsrahmen als Basisstandards verbindlich festgelegten Qualitätsstandards wird an staatlichen Ganztagsschulen in regelmäßigen Abständen von der jeweils zuständigen staatlichen Schulaufsichtsbehörde begleitet. Hierzu wurden Bilanzberichte für offene und gebundene Ganztagsangebote entwickelt, die die Ganztagsschulen dabei unterstützen sollen, ihren jeweiligen Entwicklungsstand zu dokumentieren. Ferner dienen sie als Grundlage für die Begleitung durch die Schulaufsicht im Rahmen ihrer Aufgaben zur Qualitätssicherung und Beratung.
 

Bekanntmachung zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Näheres zum weiterentwickelten Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für offene und gebundene Ganztagsschulen sowie zum Ablauf des Aufsichts- und Qualitätsmanagements ist in der nachfolgenden Kultusministeriellen Bekanntmachung vom 9. August 2012 geregelt:

Die wichtigsten Informationen zur offenen Ganztagsschule

Konzeption und Definition

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen dann nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote.

Zur familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:

  • Mittagsverpflegung
  • Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
  • Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten

Schulischer Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden selbstverständlich für alle Schüler fortgeführt (auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen).
Über die Einrichtung von offenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat im Rahmen seiner Haushaltsmittel.

Angebote
Art und Ausgestaltung der Angebote hängt von den Bedürfnissen und Möglichkeiten an der jeweiligen Schule ab. Die Schulen, ihre Sachaufwandsträger und Kooperationspartner entwickeln das jeweilige Angebot gemeinsam. Hierbei können und sollten auch Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden.

Personal
Welche Personen die Förderung und Betreuung übernehmen, hängt von den jeweiligen Inhalten und Möglichkeiten vor Ort ab. In Frage kommen Sozialpädagogen, Erzieher, Übungsleiter sowie sonstige für das jeweilige Angebot geeignete Personen (auch Experten aus der Wirtschaft, Leiter von Jugendgruppen, engagierte Eltern), aber auch pädagogisches Personal.
Nach Verfügbarkeit können auch Lehrkräfte eingesetzt werden. Dadurch verringert sich das Budget um den Gegenwert der entsprechenden Lehrerwochenstunden.

Zeitlicher Rahmen
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier der fünf Wochentage ab Unterrichtsende bis grundsätzlich 16 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder auch nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: 2 Nachmittage, wobei ein Nachmittag Regelunterricht eingerechnet werden kann). Um die Planbarkeit zu erleichtern, muss die Anmeldung verbindlich für ein ganzes Schuljahr folgen.
Die offene Ganztagsschule ist eine schulische Veranstaltung ebenso wie der Klassenunterricht am Vormittag.

Schularten
Eine offene Ganztagsschule kann an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien eingerichtet werden.

Die wichtigsten Informationen zur gebundenen Ganztagsschule

Antragsverfahren für die gebundene Ganztagsschule

Die wichtigsten Informationen zur gebundenen Ganztagsschule

Konzeption und Definition

Im Gegensatz zu den Förder- und Betreuungsangeboten der offenen Ganztagsschule, die meist jahrgangsübergreifend im Anschluss an den regulären Klassenunterricht gruppenweise organisiert werden, wird die gebundene Ganztagsschule in einem festen Klassenverband organisiert, um eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.

Unter gebundener Ganztagsschule (Ganztagsklasse) wird verstanden, dass

  • ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen in der Regel von 8 Uhr bis grundsätzlich 16.00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist,
  • die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und
  • der Unterricht in einer Ganztagsklasse erteilt wird.

Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen. Es werden auch Freizeitaktivitäten angeboten.

Gebundene Ganztagsschulen unterbreiten zusätzliche unterrichtliche Angebote und Fördermaßnahmen, u. a.:

  • mehr Unterrichtsstunden, z. B. in Deutsch, Mathematik, Englisch (je nach Konzept der Schule)
  • Unterrichtsstunden für interkulturelles Lernen bzw. sprachliche Integration
  • mehr Lern- und Übungszeiten für Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten oder besonderen Begabungen
  • Hausaufgabenhilfen
  • Projekte zur Gewaltprävention, Freizeitgestaltung, Berufsorientierung

In der gebundenen Ganztagsschule werden überwiegend Lehrkräfte und Förderlehrkräfte eingesetzt, aber auch externe Honorarkräfte, etwa für die Betreuungen der Mittagszeit sowie für Freizeitgestaltung, Berufsorientierung etc.. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule organisiert.

Über die Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat im Rahmen seiner Ausbauplanungen. Er finanziert sie auch. Die Eltern übernehmen die Kosten für das Mittagessen.

Ausbaustand

Mit dem Aufbau gebundener Ganztagsschulen wurde zum Schuljahr 2002/2003 begonnen. Ziel der Staatsregierung ist es, gebundene Ganztagsschulen an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen, sofern hierfür Bedarf besteht und die Schulaufwandsträger der Schulen einen entsprechenden Antrag stellen.

Genehmigungskriterien

Für Fragen bezüglich der Einrichtung und Organisation von gebundenen Ganztagszügen stehen den Eltern, Schulen und Sachaufwandsträgern die Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen für den Ganztagsbereich an den Regierungen beratend zur Seite.

Genehmigungskriterien
Das Staatsministerium legt seiner Entscheidung bezüglich der Einrichtung von gebundenen Ganztagszügen folgende Kriterien zugrunde:

  • die individuelle pädagogische Konzeption, die die Schule ausgearbeitet und vorgelegt hat,
  • eine Beschreibung des besonderen Bildungsangebots, das die Schule umsetzen möchte (z. B. Sprachförderung, Bearbeitung von Lerndefiziten, Förderung von besonderen Begabungen etc.),
  • die Zusammensetzung der Schülerschaft (Feststellung des spezifischen Förderbedarfs, soziale Problematik, Migrationshintergrund etc.),
  • die personelle und räumliche Situation an der Schule,
  • die Entwicklung der Schülerzahlen,
  • die Gewährleistung der Wahlmöglichkeit zwischen dem Besuch einer Halbtags- und einer Ganztagsklasse an der jeweiligen Schule,
  • die Stellungnahmen der Schulaufsichtsbehörden und des Sachaufwandsträgers,
  • die jeweilige lokale Situation: Eventuell konkurrierende Einrichtungen (z. B. Hort),
  • durch die Einrichtung der Ganztagsklasse muss gewährleistet sein, dass es dadurch nicht zur Einrichtung einer zusätzlichen Klasse (Klassenmehrung) in der betreffenden Jahrgangsstufe kommt und
  • eine Ganztagsklasse kann auch nur dann eingerichtet werden, wenn die erforderliche Mindestschüleranzahl zur Klassenbildung erreicht wird.

Standorte von Ganztagsschulen in Bayern

Karte von Bayern Unterfranken Oberfranken Mittelfranken Oberpfalz Schwaben Niederbayern Oberbayern

Vorlese-Funktion

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