Förderprogramme
Elterninformation

Oskar-Karl-Forster Fonds
Aus dem Fonds der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülerinnen und Schülern an Gymnasien einmalige Beihilfen
- zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente), oder
- zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z.B. auch Orchester- oder Chorwochen), gewährt werden.
Für andere Verwendungszwecke dürfen die Beihilfen im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG nicht geleistet werden.
Hinsichtlich der Vergabe der Beihilfen gilt Folgendes:
Die Vergabe ist weder an die Konfessionszugehörigkeit gebunden noch von der jeweiligen Staatsangehörigkeit abhängig.
Es sind Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen und privaten Gymnasien einzubeziehen.
Die Beihilfen sind über die jeweilige Schule schriftlich beim Ministerialbeauftragten zu beantragen. Dem Antrag sind eine Befürwortung der Schule hinsichtlich der Ausgaben und bisherigen schulischen Leistungen sowie eine Kostenzusammenstellung beizufügen.