Praktikumsamt

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Studium für das Lehramt an Gymnasien - FAU Erlangen-Nürnberg - Praktika

 

 

Aktuelles

1.  Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie:

Aktuell findet im Schuljahr 22/23  voller Präsenzunterricht statt.  Praktika werden nur in Präsenzform durchgeführt. Es gibt aktuell keine durch die Pandemie bedingten Sonderregelungen mehr.

Tätigkeiten im Rahmen des Programms "gemeinsam.Brücken.bauen" (Schuljahr 22/23) können im Rahmen des Orientierungspraktikums von der Praktikumsschule mit  maximal 2 Wochen angerechnet werden bzw. mit maximal 75 Stunden auf das pdS-Praktikum  angerechnet werden. Der Einsatz muss - damit er für das pd-Schulpraktikum angerechnet werden kann - an einem Gymnasium erfolgen und darf keine reine / überwiegende Betreuungstätigkeit sein. Für das Orientierungspraktikum können auch Einsätze an anderen Schularten angerechnet werden.

Informationen zum Einsatz als bezahlte Unterstützungslehrkraft im Programm "gemeinsam.Brücken.bauen" finden Sie hier:

http://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7306/jetzt-unterstuetzungskraft-im-foerderprogramm-werden.html

Kontakt

Sie erreichen das Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken per Mail oder telefonisch i. d. R. von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 10 Uhr und zwischen 11:30 und 12:30 Uhr unter 0911-231-8384.

Während der Pfingstferien ist das Praktikumsamt vom 01.06. bis 11.06.2023 nicht besetzt. Telefonate können nicht entgegengenommen werden, E-Mails werden nicht weitergeleitet.

Praktikumsamtsleiterin:
StDin Katharina Seuring-Schönecker
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Mail: praktikum@mb-gym-mfr.de

Sekretariat: Monique Groß, Verwaltungsangestellte

Anfragen, die die Anerkennung von Tätigkeiten für ein Praktikum nach LPO I betreffen, richten Sie bitte per Mail an uns. Geben Sie im Betreff Ihrer Mail unbedingt die Art des Praktikums - z.B. Orientierungspraktikum (O-Praktikum) oder Betriebspraktikum (B-Praktikum) oder Kaufmännisches Praktikum (K-Praktikum) oder Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (PD-Schulpraktikum) oder Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum (Stud-Praktikum) - an, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. 

Teilen Sie uns im Mailtext Ihren Vor- und Nachnamen mit, Ihren Studiengang (in der Regel LAG) und Ihre Fächer sowie die Universität, an der Sie studieren (in der Regel FAU Erlangen-Nürnberg). Außerdem benötigen wir Ihre Postanschrift und Ihr Geburtsdatum.

Teilen Sie uns mit, für welche Tätigkeiten Sie eine Anerkennung beantragen möchten. Dokumente, die Umfang und Art Ihrer Tätigkeiten bestätigen, sowie entsprechende Unterlagen können Sie als Anhang schicken.

Beachten Sie: Die Eintragung Ihrer Praktikumsleistungen nach LPO I und der entsprechenden Credit Points erfolgt nur über das Prüfungsamt der FAU.

Die Bescheinigung über das Orientierungspraktikum verbleibt bei Ihnen und ist bei der Bewerbung für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum der Praktikumsschule als Zulassungsvoraussetzung vorzulegen.

Legen Sie uns Originale von Praktikumsbescheinigungen nur nach entsprechender Aufforderung vor.

Art der Praktika

Zielgruppe
Für Studierende des Lehramts an Gymnasien, die ab dem Wintersemester 2007/08 an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ihr Studium aufgenommen haben, gelten die folgenden Bestimmungen für die geforderten Praktika.

Art der Praktika
Nach § 34 (1) der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) müssen folgende Praktika abgeleistet werden:
(vgl. Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008):
• ein Orientierungspraktikum (1.)
• ein Betriebspraktikum (2.)
• ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (3.)
• ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (4.) in einem Ihrer beiden   Studienfächer (nicht in Psychologie und nicht in einem Erweiterungsfach).

Studierende, die eine Fächerverbindung mit dem Fach Wirtschaft/Recht studieren, müssen statt des Betriebspraktikums das Kaufmännische Praktikum (5.) absolvieren.

Aufgaben und Ziele der Schulpraktika
Ziel der Praktika während des Studiums ist die Einführung in die Schulpraxis des Gymnasiums und die Fachpraxis der gewählten Unterrichtsfächer. Die Praktika sollen auch Einsichten darüber vermitteln, ob die Eignung für den angestrebten Beruf gegeben ist.
Nach einer Periode der Unterrichtsbeobachtung sollen erste eigene Unterrichtsstunden konzipiert und durchgeführt werden.
Im Einzelnen gilt § 34 Abs. 1 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I).

1. Orientierungspraktikum
Zweck: Kennenlernen von Schule aus der Sicht des Lehrers; erste Überprüfung der Eignung für den Lehrerberuf
Zeitpunkt: In der vorlesungsfreien Zeit, nach dem Abitur, aber möglichst vor Beginn des Studiums, spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums
Dauer: Drei bis vier Wochen, ca. 20 (Vollzeit-)Stunden pro Woche

Hinweise: Das Praktikum ist mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu absolvieren. Es wird empfohlen schulische Ganztagsangebote und Schularten kennen zu lernen, für die die Lehramtsbefähigung nicht angestrebt wird oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/22 aufnehmen, ist das Orientierungspraktikum verpflichtend an mindestens zwei verschiedenen Schularten abzuleisten. 

http://www.mb-gym-mfr.de/Bescheinigung_Orientierungspraktikum_2021.pdf

Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2023 aufnehmen werden, müssen das Orientierungspraktikum verpflichtend  mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolvieren. 

http://www.mb-gym-mfr.de/Bescheinigung_O-Praktikum_ab_2023.pdf

Organisation: Studierende suchen sich selbstständig, also ohne Einbeziehung des   Praktikumsamts, einen oder mehrere Praktikumsplätze

Beispiele für die Durchführung des Orientierungspraktikums:

Beispiel 1: Besuch einer  4. Klasse an einer Grundschule bzw. Mittel- oder Förderschule

Lernen Sie die Unterrichtswelt kennen, aus der Ihre künftigen SchülerInnen im Gymnasium kommen. Mögliche Beobachtungsschwerpunkte: Welche Arbeitsmethoden kennen die SchülerInnen bereits?Über welche Kenntnisse und Fachbegriffe verfügen sie? Wie geht die Lehrkraft mit unterschiedlich leistungsstarken SchülerInnen um?

Beispiel 2: Besuch einer Realschule / Mittelschule / Wirtschaftsschule / FOS/BOS / Waldorf-Schule / Montessori-Schule:

Nutzen Sie die Chance, einmal andere weiterführende Schulen und deren Methodik kennenzulernen. Mögliche Beobachtungsschwerpunkte: Wodurch unterscheidet sich der Unterricht dort von dem, den Sie selbst am Gymnasium erlebt haben?Welche anderen Fächer/Zweige gibt es dort? Welche Schwerpunkte werden in anderen Schulen gesetzt?

Darüber hinaus können Sie an jeder Schulart u.a. folgende Beobachtungen machen: Mit welchen Methoden wird eine hohe Schüleraktivität erzeugt? Wie reagieren Schüler einer Altersstufe in unterschiedlichen Schularten? Wie motiviert die Lehrkraft die Lerngruppe? Wie geht die Lehrkraft mit Disziplinschwierigkeiten um?Gibt es bestimmte Rituale/Gewohnheiten, mit der die Lehrkraft den Unterricht strukturiert? Welche Methoden, Verhaltensweisen, pädagogische Kniffe erscheinen Ihnen so wertvoll, dass Sie diese auch in Ihr eigenes Lehrerhandeln übernehmen möchten?

• Einzelheiten: Bestimmungen zum Orientierungspraktikum

Ergänzend werden die Bearbeitung eines Online-Eignungstests (z.B. unter http://lehrerausbildung.bayern.de →Eignungstests) und der Besuch der Eignungsberatungsangebote an den Universitäten sowie das Informieren über den künftigen Lehrerbedarf (http://lehrerausbildung.bayern.de →Einstellungsaussichten) dringend empfohlen.

(Auszug aus der KWMBl Nr.9/2014 vom 03.06.2014) und Änderung v. 5. Februar 2020)

http://www.mb-gym-mfr.de/Bescheinigung_Orientierungspraktikum_2021.pdf

 

2.  Betriebspraktikum
• Zeitpunkt: Vor dem Hauptstudium, auch ganz oder teilweise vor Beginn des Studiums, aber nach dem Abitur
• Dauer: Acht Wochen
• Ort: in der Regel ein Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
• Organisation: Der Studierende sucht sich selbständig, also ohne Einbeziehung des   Praktikumsamts, einen oder mehrere Praktikumsplätze. Dass die in der Liste der IHK aufgeführten Firmen anerkannte Praktika anbieten, wird nicht garantiert.
• Einzelheiten: Bestimmungen zum Betriebspraktikum
• Es erfolgt keine Zuweisung durch das Praktikumsamt

Beachten Sie die Sonderregelungen für Studierende des Doppelfachs Kunst.

(Auszug aus der KMBek vom 03.06.2014)

http://www.mb-gym-mfr.de/Bescheinigung_Betriebspraktikum_2038.3.5-K-886-A001.pdf

3. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Es kann an öffentlichen (d.h. staatlichen oder städtischen) Gymnasien oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien in Bayern abgeleistet werden.

Die Studierenden wenden sich an die von ihnen gewünschte Schule und lassen sich von ihr eine schriftliche Einverständniserklärung (Praktikumsvereinbarung) geben. Diese Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum wird über die Praktikumsschule an das Praktikumsamt bei demjenigen Ministerialbeauftragten gerichtet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Praktikumsschule liegt. Sie sollte diesem Praktikumsamt spätestens bis 1.12. (für Praktikumsbeginn Schulhalbjahr) bzw. 1.6. (für Praktikumsbeginn Schuljahresanfang) vorliegen.
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum kann nur angetreten werden, wenn der Praktikumsschule die Bescheinigung über das vollständig absolvierte Orientierungspraktikum im Original vorgelegt wird; ohne diesen Nachweis ist der/ die Studierende abzuweisen. Bietet die Universität eine auf das Praktikum ausgerichtete Begleitveranstaltung an, ist diese für das Praktikum verpflichtend. Die FAU Erlangen-Nürnberg bietet zur Zeit keine solche Veranstaltung an.

Das Praktikum umfasst den Zeitraum von 150 bis 160 Unterrichtsstunden. Während des Praktikums wird der Studierende vom Schulleiter bestimmten Lehrern zugeteilt, die ihn als Hörer am Unterricht teilnehmen lassen, ihm Gelegenheit zu ersten (mindestens fünf) Unterrichtsversuchen geben, ihn in die pädagogisch-didaktischen Aufgaben und Probleme der Schule einführen und bei der Erreichung der in der KMBek zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (siehe Link am Ende dieses Absatzes) beschriebenen Ziele behilflich sind. Hierbei kommt eine große Zahl von Tätigkeiten in Betracht.
Eine dieser Lehrkräfte führt mit dem Studierenden ein abschließendes Beratungsgespräch über den Verlauf des Praktikums mit dem Ziel einer Empfehlung für die Eignung zum Lehrerberuf.

In der Regel wird das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum in zwei Abschitte in aufeinander folgenden Semesterferien aufgeteilt, wobei beide Abschnitte an einer Praktikumsschule absolviert werden.

(Auszug aus KWMBl Nr.7/2015) Vollständige Auflistung der Ziele und Aufgaben des pd- Schulpraktikums:

http://www.mb-gym-mfr.de/Organisation_Praktika_RS_und_Gym_042015.pdf

4. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum soll möglichst nicht vor dem dritten und nicht nach dem fünften Semester abgeleistet werden. In den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie, Physik soll es nicht vor dem 7.Fachsemester absolviert werden. Es findet wöchentlich am Mittwoch oder Freitag statt, umfasst 4 Stunden Unterricht einschließlich Besprechung und soll mit einer im selben Semester stattfindenden Lehrveranstaltung an der Hochschule so verbunden sein, dass sich Lehrveranstaltung und Praktikum gegenseitig ergänzen und vertiefen.
Für das studienbegleitende Praktikum werden bestimmte Praktikumsschulen festgelegt. Die Liste dieser Praktikumsschulen ist von Fach zu Fach verschieden und kann sich jedes Jahr verändern. Geben Sie darum gegebenenfalls bei der Anmeldung eine Orts-, keine Schulpräferenz an. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung zu einer bestimmten Praktikumsschule; Ortswünsche werden jedoch nach Möglichkeit berücksichtigt.

Im studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum besuchen die Teilnehmer den Unterricht eines Praktikumslehrers, dem sie vom Praktikumsamt zugewiesen wurden. Die Zahl der Teilnehmer am einzelnen studienbegleitenden Praktikum soll nicht mehr als sechs betragen. Die Praktikumslehrkraft führt mit jedem Teilnehmer zu gegebener Zeit nochmals ein Beratungsgespräch über die Eignung für den Lehrerinnen- bzw. Lehrerberuf.
Die Meldung für das studienbegleitende Praktikum ist an das zuständige Praktikumsamt zu richten.
Sie muss dem Praktikumsamt bis spätestens 15. April für das folgende Schuljahr vorliegen, da die Stundenpläne der Praktikumslehrer entsprechend gestaltet werden müssen. Entsprechend den Anmeldungen werden Praktika eingerichtet. Spätere Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Plätze frei sind.

Beachten Sie,dass das Praktikum aus organisatorischen Gründen in bestimmten Fächern entweder nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester stattfinden kann:

nur im WS: B, Ev, F, G, Geo, Inf, It, Ku, L, Ph, Sk, Spa, Sport, WR

nur im SS: M

http://www.mb-gym-mfr.de/Organisation_Praktika_RS_und_Gym_042015.pdf

Den Link zur Anmeldung für das studienbegleitende Praktikum finden Sie weiter unten im Abschnitt 'Praktikumsanmeldung'.

5. Kaufmännisches Praktikum

Die Dauer des kaufmännische Praktikums beträgt 4 Monate. Dies gilt auch für Studierende des Lehramts Gymnasium mit WR vertieft studiert, die ihr Studium vor dem WS 2013/14 an der FAU Erlangen-Nürnberg aufgenommen haben.
http://www.mb-gym-mfr.de/Info_Kaufmaennisches_Praktikum_LPO1.pdf

ACHTUNG!

Auslandspraktika können nur nach vorheriger Beantragung und (gültig ab 31.7.2015) im Umfang von bis zu zwei Monaten auf das kaufmännische Praktikum angerechnet werden.

http://www.mb-gym-mfr.de/kfm_Praktikum_Bescheinigung.pdf

6. Die Lehr:Werkstatt
Als Ersatz für das Orientierungs- und Schulpraktikum können sich Studierende für die sogenannte Lehr:werkstatt bewerben. Dabei handelt es sich um ein Mentorenprojekt, das eine weit über das übliche Maß hinaus gehende Betreuung im Rahmen eines schulischen Praktikums ermöglicht.

http://www.mb-gym-mfr.de/Lehrwerkstatt_Vorteile-Stud.pdf

http://www.mb-gym-mfr.de/Lehrwerkstatt_Info_Lehrer_neu.pdf

Gemeinsame Bestimmungen für alle Praktika
Während der Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gemäß § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO gegeben.

Bei der Ableistung der Praktika unterstehen die Teilnehmer den Weisungen des Schulleiters und der betreuenden Lehrkräfte. Die Schule stellt ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Praktikums eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus. Dieser setzt grundsätzlich voraus, dass regelmäßig teilgenommen wurde, die verpflichtenden Unterrichtsversuche durchgeführt und sämtliche im Rahmen des Praktikums gestellten Aufgaben mit zureichendem Ergebnis erledigt wurden. Die Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme am pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum, am studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikum und am Betriebspraktikum sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Sie sind dem Prüfungsamt der Universität vorzulegen.

Vollzug des Masernschutzgesetzes :Praktikantinnen und Praktikanten müssen ab sofort bei der Anmeldung oder spätestens bei Antritt ihres Praktikums an der Praktikumsschule einen Nachweis über die Immunität gemäß Maserschutzgesetz vorlegen.
Die Nachweispflicht wird erfüllt

  • durch den Nachweis über 2 Masernimpfungen oder

  • durch ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt oder

  • durch ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf.


Ersatz durch andere Praktika
Als Ersatz für die in Abs. 1 genannten Praktika können vom Prüfungsamt oder der von ihm beauftragten Stelle auf Antrag auch Praktika anerkannt werden, die außerhalb Bayerns im Rahmen eines für ein Lehramt geeigneten Studiums abgeleistet wurden. Sie können auch durch eine hinreichend umfangreiche Tätigkeit als Fremdsprachenassistentin oder -assistent an einer ausländischen Schule ersetzt werden. Nähere Einzelheiten bezüglich der Anforderungen finden sich unter http://www.kmk-pad.org/programme/dtsch-fsa.html. Ein entsprechender, vom Leiter der ausländischen Schule ausgestellter Nachweis ist dem Praktikumsamt vorzulegen, das daraufhin eine diesbezügliche Bescheinigung ausstellt.

Hinweise:

Verwenden Sie, wann immer möglich, zur Bestätigung Ihres Orientierungs- und Betriebspraktikums die oben angegebenen Formulare. Die Bescheinigungen über das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum und das studienbegleitende-fachdidaktische Praktikum erhalten Sie von den Praktikumsschulen direkt.

Geben Sie bei Anträgen auf Ersatz durch andere Praktika (formlos per Mail, Brief oder Fax) immer Ihre Matrikelnummer, Studienfächer, Geburtsdatum und aktuelle Postanschrift an.

Bei Anträgen auf Ersatz des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums und/oder des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums ist stets der Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums vorzulegen.

Seit dem Schuljahr 2013/14 wird den Studierenden der FAU Erlangen-Nürnberg erstmals die Teilnahme an der Lehr:werkstatt angeboten. Die Bestätigung der Teilnahme an der Lehr:werkstatt ersetzt das Orientierungspraktikum und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum. Informationen zur Lehr:werkstatt und zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des Zentrums für Lehrerbildung der FAU (ZfL): https://zfl.fau.de/outreach/lehrwerkstatt/

 

Anschrift Praktikumsamt Gymnasien Mittelfranken
Praktikumsamt beim Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien in Mittelfranken
Löbleinstraße 10
90409 Nürnberg
Tel.: 0911-231-8384; FAX: 0911-231-8390                                                                                                                                
praktikum@mb-gym-mfr.de

Praktikumsanmeldung

Orientierungspraktikum und Betriebspraktikum

Die Studierenden suchen sich die Praktikumsschule bzw. die Praktikumsstelle selbstständig. Eine Meldung beim Praktikumsamt ist nicht erforderlich.

Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Die Studierenden der FAU Erlangen-Nürnberg bzw. der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg suchen sich die Praktikumsschule selbstständig. Die Meldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum muss dem Praktikumsamt rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme des Praktikums vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Praktika frühzeitig zu planen und mit Schulen Kontakt aufzunehmen. Bedenken Sie, dass die Zahl der Praktikumsplätze, die eine Schule vergeben kann, begrenzt ist und dass sie insbesondere in Erlangen, Nürnberg und Fürth am schnellsten vergeben sind. Bei der Suche nach einer passenden Praktikumsschule kann Ihnen möglicherweise die folgende Seite behilflich sein:

https://www.km.bayern.de/eltern/schulsuche.html

http://www.mb-gym-mfr.de/Anmeldung_Schulpraktikum.pdf

Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum

Die Anmeldung für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum muss bis spätestens 15. April vor Beginn des betreffenden Schuljahres erfolgen. Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Schule oder für ein bestimmtes Fach besteht nicht. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online.

Das studienbegleitende Praktikum kann nur in einem Semester besucht werden, in dem keinerlei Überschneidungen der universitären Begleitveranstaltung mit irgendeiner anderen Veranstaltung auftreten und somit eine kontinuierliche Teilnahme an der Begleitveranstaltung möglich ist.

In den folgenden Fächern kann das Praktikum ab Schuljahr 2021/22 nur im WS angeboten werden:

Biologie, Evangelische Religionslehre, Französisch, Geographie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Kunst, Latein, Physik, Sozialkunde, Spanisch, Sozialkunde, Sport, Wirtschaft und Recht

Das Praktikum in Mathematik kann nur im SS angeboten werden!!!

Die Anmeldung zum studienbegleitenden Praktikum erfolgt Online:

https://www.km.bayern.de/studienbegleitendes-praktikum

Praktikumsschulen und -tage im WiSe 2022/23 und SoSe 2023 für das Studienbegleitende Praktikum:

http://www.mb-gym-mfr.de/Praktikumstage_und_-orte.pdf

Wenn Sie sich im Portal erfolgreich angemeldet haben, erhalten Sie im Nachgang eine Bestätigungs-E-Mail. Falls Sie diese nicht erhalten, sind Sie in der Anmeldung noch nicht erfasst und können damit auch später nicht zugeteilt werden. In diesem Fall wenden sich zeitnah an das Praktikumsamt.

Bitte bewahren Sie Ihre Bestätigungs-E-Mail in jedem Fall sorgfältig auf, sodass Sie diese bei Bedarf vorlegen können. Ohne diese Bestätigung haben Sie im Nachgang keinen Anspruch auf eine Zuweisung durch das Praktikumsamt. Nach diesem Termin kann eine Zuteilung nur erfolgen, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf einen Praktikumsplatz für diesen Zeitraum besteht jedoch nicht mehr.

Hinweis: Die Einteilung der Praktikumslehrkräfte und -schulen in Mittelfranken erfolgt jedes Jahr neu. Es gibt keine Liste der Praktikumsschulen im Voraus und keinen Anspruch auf die Zuteilung an eine bestimmte Schule.

Wenn Sie einen Ihnen zugeteilten Praktikumsplatz zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend das Praktikumsamt. Auf diese Art frei werdende Plätze können möglicherweise noch vergeben werden.

 

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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