Bayerischer Musikfonds

Kinder mit Blasinstrumenten

1990 stellte der Bayerische Landtag für die Errichtung einer Stiftung "Bayerischer Musikfonds" einen einmaligen Betrag von 1 Mio. Euro zur Verfügung. 2017 erhöhte er das Stiftungskapital um weitere 250.000 €. Zweck der Stiftung ist die Förderung besonderer Anliegen des bayerischen Musiklebens außerhalb der bestehenden staatlichen Förderprogramme. Im Rahmen dieser grundsätzlichen Zielsetzung sind besondere Schwerpunkte:

  • die Förderung junger, besonders begabter Interpreten,
  • die Förderung zeitgenössischer Musik u. a. durch Erteilung von Kompositionsaufträgen, Gewährung von Druckkostenzuschüssen und Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponisten des 20. Jahrhunderts,
  • die Förderung des internationalen Austauschs von Musikern und Musikensembles,
  • die Schaffung eines Instrumentenpools und die Förderung der Anschaffung von Instrumenten für junge, besonders begabte und bedürftige Künstlerinnen und Künstler.


Die Stiftung hat bislang für rund 600 Projekte Fördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro bewilligt. 

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.