Bayerischer Musikfonds

1990 stellte der Bayerische Landtag für die Errichtung einer Stiftung "Bayerischer Musikfonds" einen einmaligen Betrag von 1 Mio. Euro zur Verfügung. 2017 erhöhte er das Stiftungskapital um weitere 250.000 €. Zweck der Stiftung ist die Förderung besonderer Anliegen des bayerischen Musiklebens außerhalb der bestehenden staatlichen Förderprogramme. Im Rahmen dieser grundsätzlichen Zielsetzung sind besondere Schwerpunkte:
- die Förderung junger, besonders begabter Interpreten,
- die Förderung zeitgenössischer Musik u. a. durch Erteilung von Kompositionsaufträgen, Gewährung von Druckkostenzuschüssen und Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponisten des 20. Jahrhunderts,
- die Förderung des internationalen Austauschs von Musikern und Musikensembles,
- die Schaffung eines Instrumentenpools und die Förderung der Anschaffung von Instrumenten für junge, besonders begabte und bedürftige Künstlerinnen und Künstler.
Die Stiftung hat bislang für rund 600 Projekte Fördermittel in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro bewilligt.