Literaturförderung

Paul Maar liest auf dem White Ravens Festival für Internationale Kinder- und Jugendliteratur
Paul Maar liest auf dem White Ravens Festival für Internationale Kinder- und Jugendliteratur

Förderung von literarischen Festivals und Veranstaltungen (Projektförderung)

Bayern weist eine reiche literarische Tradition auf. Sowohl in der Landeshaupt- und Verlagsstadt München als auch in den übrigen Städten und Regionen existiert ein rege pulsierendes literarisches Leben. Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist es, diesen kulturellen Reichtum zu erhalten, zu fördern und in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.  

1. Gefördert wird die Durchführung literarischer Festivals und Veranstaltungen, z.B. Veranstaltungen zur Literaturvermittlung, Veranstaltungen für kreatives Schreiben (unter Anleitung von Autorinnen/Autoren) und Lesungen, an denen mehrere Autorinnen/Autoren teilnehmen (Einzellesungen werden grundsätzlich nicht gefördert).  

2. Die Förderung erfolgt als Projektförderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.  

3. Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Indiz hierfür sind Zuschüsse des Landkreises und/oder des Bezirks.  

4. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z.B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert.  

5. Die Zuwendung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.  

6. Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 2.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).  

7. Die Zuwendung ist vom Träger der Veranstaltung beim Staatsministerium zu beantragen. Der Projektträger ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung und Vorlage des Verwendungsnachweises verantwortlich. Der schriftliche, formlose Antrag ist vor Maßnahmebeginn mit folgenden Unterlagen und Angaben beim Staatsministerium einzureichen:
 

  • detaillierte Projektbeschreibung mit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, konzeptioneller Absicht und künstlerischen Mitteln ihrer Umsetzung
  • Kosten- und Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einschließlich aller Zuschüsse
  • Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung (soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben)
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, d. h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen

8. Sofern die Entscheidung des Staatsministeriums über den Zuwendungsantrag nicht abgewartet werden kann, ist rechtzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.  

Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Salvatorstraße 2

80333 München

Ref. XI.1
MRin Eva Hammig - Tel. 089 2186 2341
MRin Patricia von Garnier - Tel. 089 2186 2331
hammig_garnier@stmbw.bayern.de

Literaturstipendien des Freistaats Bayern

Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt seit 2010 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle 2 Jahre bis zu sechs Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Die Mittel dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellem Zwang begonnene literarische Werke zu beenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen 6.000 € zur Verfügung. 

Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben.  Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.  

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel sollte den Umfang für einen Band haben. Text und Bild des Comics/der Graphic Novel sollen von einem Autor/einer Autorin stammen. Ist dies nicht der Fall, wird das Stipendium geteilt, sofern die Teilnahmebedingungen auf alle Beteiligten des Autoren-/Autorinnenteams zutreffen.

Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Stipendiums nicht im Ganzen publiziert sein. Die Verleihung wird 2018 voraussichtlich im Juli stattfinden.

Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.

Bewerbungsverfahren

Interessentinnen und Interessenten können bis zum 1. Februar 2018 eine Bewerbung um ein Stipendium einreichen (bitte den u. g. Bewerbungsbogen verwenden) bei:  

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
Ref. XI.1
z. Hd. Frau Martha Stangl

Die Bewerbung muss enthalten:
 

  • biografische Angaben (über die im Bewerbungsbogen erbetenen Angaben hinaus können zusätzliche Informationen in frei gewählter Form beigefügt werden);
  • ggf. Liste bisheriger Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage;
  • Expose zum literarischen Vorhaben (etwa 2 Seiten), das den Stand des Vorhabens, seinen Umfang und den Zielzeitpunkt des Projekts darstellt;
  • Arbeitsproben (aus dem Projekt): bei Prosa, Drama/Hörspiel und Graphic Novel maximal 20 Seiten, bei Lyrik maximal 20 Gedichte;
  • bei Prosa/Lyrik/Comic/Graphic Novel Verlagsvertrag bzw. verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks, bei Drama/Hörspiel Zusage eines Theaters/einer Rundfunkanstalt, das Werk zu senden oder aufzuführen;
  • Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren;

Die Bewerbung ist für 2018 in 7-facher Ausfertigung (keine Originale) einzureichen. Wir bitten um Verständnis, dass Unterlagen nicht zurückgeschickt werden können.  

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.  

Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hinzuweisen (Näheres im Bewerbungsbogen).  

Kontakt:

RDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmbw.bayern.de

Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer

Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt seit 2009 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel ein Arbeitsstipendium an literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.  

Das Arbeitsstipendium soll es einer Übersetzerin bzw. einem Übersetzer ermöglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen.  

Für das Stipendium stehen 6.000 € zur Verfügung. Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.

Bewerbungsbedingungen

Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen.  

Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.  

Bewerbungsverfahren

Interessentinnen und Interessenten können ihre formlose Bewerbung um ein Stipendium bis zum 1. März 2018 richten an:  

Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat XI.1
z. Hd. Frau Martha Stangl
Salvatorstraße 2
80333 München
 

Die Bewerbung ist in vierfacher Ausfertigung (keine Originale) einzureichen.  

Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:
 

  • biographische Angaben
  • Liste bisheriger Übersetzungen mit Nennung der Verlage
  • Exposee zum Übersetzungsvorhaben, zehn Seiten Übersetzungsprobe und Originaltext (unter Nennung des Umfangs des Originaltexts in Seitenzahlen sowie seines Erscheinungsjahrs)
  • Verlagsvertrag
  • Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren.

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.  

Kontakt:

RDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmbw.bayern.de

Aufenthaltsstipendien in Italien (Villa Massimo in Rom, Casa Baldi bei Rom, Studienzentrum in Venedig)

Die Möglichkeit eines fast einjährigen Studienaufenthaltes bietet die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom. Für den Aufenthalt wird neben der freien Unterkunft ein monatliches Stipendium von 2500 Euro gewährt. Der Aufenthalt soll begabten, vorrangig jüngeren Schriftstellerinnen und Schriftstellern die Möglichkeit geben, sich eingebunden in das römische und italienische Kulturleben weiter zu entwickeln. Eine weitere Förderungsmöglichkeit ist durch einen dreimonatigen Arbeitsaufenthalt in der Casa Baldi in Olevano bei Rom gegeben.  

Das Deutsche Studienzentrum in Venedig bietet die Möglichkeit für einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt. Die interdisziplinäre Einrichtung fördert junge Künstlerinnen und Künstler, deren Schaffen einen Bezug zu Venedig aufweist. Die Förderung umfasst freie Unterkunft und ein monatliches Stipendium von 1500 Euro.  

Die aktuellen Informationen und Bewerbungsbögen zur Bewerbung um einen Studienaufenthalt in der Villa Massimo/Casa Baldi oder am Deutschen Studienzentrum in Venedig finden Sie hier.  

Für diese Möglichkeiten eines Auslandsstipendiums ist die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein seit fünf Jahren bestehender Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung. Für einen Arbeitsaufenthalt in Italien sollten triftige Gründe genannt werden. Einzureichen ist (seit 2017) ein literarisches Werk in jeweils vierfacher Ausführung.  

Die Bewerbungsfrist für das folgende Jahr ist für alle drei Stipendien jedes Jahr am 15. Januar beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, das die Bewerbungsunterlagen dann Ende März bei der Kulturstiftung der Länder einreicht. Die Auswahl durch die Fachjury findet bis spätestens Ende Juni statt. Die Bekanntgabe erfolgt im Rahmen einer Presseerklärung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Aufenthaltsstipendium in Québec (Gatineau)

 

„Literatur in Québec“ - Aufenthaltsstipendium des Freistaates Bayern in Kooperation mit dem Oberpfälzer Künstlerhaus für den Zeitraum 1. Oktober - 30. November 2018

Im Rahmen eines Schriftstelleraustauschs zwischen Bayern (Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf-Fronberg) und dem Québec Conseils des Arts et des Lettres du Québec (CALQ) vergibt der Freistaat Bayern ein Aufenthaltsstipendium in den Bereichen Literatur, Comic/Graphic Novel und literarische Übersetzung. Es ermöglicht den zweimonatigen Aufenthalt eines Künstlers/einer Künstlerin aus Bayern (Schriftsteller/Schriftstellerin, Comic/Graphic Novel-Autor/Autorin, literarischer Übersetzer/-literarische Übersetzerin) in Gatineau (Québec) in den Jahren 2018 und 2019.

Für Flugkosten sowie zur Deckung von Lebenshaltungskosten während des zweimonatigen Aufenthaltes in Québec stellt das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, aus Mitteln der Bayerischen Staatskanzlei ein Stipendium i.H.v. EUR 3.000 an einen bayerischen Künstler/eine bayerische Künstlerin aus den genannten Sparten zur Verfügung. Der Stipendiat/die Stipendiatin erhält darüber hinaus von CALQ Fördermittel i.H.v. CAD 675 pro Monat. Außerdem wird ihm/ihr für den Aufenthalt ein Studioapartment in Gatineau zur Verfügung gestellt.

Unterbringung in Gatineau

Gatineau, gelegen im westlichen Teil der kanadischen Provinz Québec, ist mit über 260.000 Einwohnern viertgrößte Stadt Québecs und befindet sich 200 km von Montreal entfernt. Das „Scott House“ wurde 1863 im italienischen Stil erbaut und diente einst dem Politiker Richard William Scott (1825-1913) als Feriendomizil. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind das Zentrum von Gatineau und die nahe gelegene Stadt Ottawa sehr gut zu erreichen.

Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Comic/Graphic Novel) sowie literarische Übersetzerinnen/Übersetzer. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben und Englisch sprechen können. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel muss auf einen Band angelegt sein. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Aufenthaltsstipendiums nicht im Ganzen publiziert sein.

Bewerbungsverfahren

Interessentinnen/Interessenten können bis einschl. 2. Mai 2018 eine Bewerbung um ein Stipendium einreichen beim Oberpfälzer Künstlerhaus.

Die Bewerbung muss enthalten:

Je ein ausgefüllter Bewerbungsbogen auf Deutsch und Englisch (siehe unten) mit folgenden Anlagen:

  • Biografische Angaben (In Deutsch und Englisch oder in Deutsch und Französisch)
  • Exposee zum literarischen Vorhaben, max. 2 Seiten (In Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch)
  • Arbeitsproben aus dem literarischen/übersetzerischen Vorhaben (max 10 Seiten bzw. 10 Gedichte); bei literarischen Übersetzungen entsprechende Passage aus dem Originaltext (unter Nennung des Umfangs des Originaltextes in Seitenzahlen sowie seines Erscheinungsjahres)
  • Bei Prosa-, Lyrik- und Comic/Graphic-Novel-Projekten nur, wenn bislang noch kein Werk veröffentlicht wurde: Verlagsvertrag oder verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks (Print-on-Demand-Verlage, Zuschuss- und Eigenverlage sind ausgenommen); bei einem dramatischen Werk Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden/aufzuführen.

 

 

Auswahl der Bewerber/Bewerberinnen

Die Auswahl des/der aus Bayern eingeladenen Künstlers/Künstlerin wird von CALQ getroffen. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet CALQ. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Weitere Vereinbarungen

Nach Drucklegung sind dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zwei Belegexemplare, dem Oberpfälzer Künstlerhaus ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf das Aufenthaltsstipendium hinzuweisen (Näheres s. Bewerbungsbogen).

Es ist erwünscht, dass der bayerische Künstler/die bayerische Künstlerin unentgeltlich einen frei zu gestaltenden Blogbeitrag für das Literaturportal Bayern von mindestens 1.000 Zeichen verfasst, der zum Aufenthalt in Québec in Bezug steht (Näheres s. Bewerbungsbogen).

Es wird um Einverständnis gebeten, dass Ausschnitte/Sequenzen aus der eingereichten Arbeit, Fotos und ggf. der Blogbeitrag des ausgewählten Stipendiaten/der Stipendiatin inklusive ggf. fotografischer Dokumentation des Aufenthalts durch den Stipendiaten/der Stipendiatin unentgeltlich im Literaturportal Bayern eingestellt werden dürfen.

Ferner wird darum gebeten, zum Anlass der Jahresversammlung des „Förderverein Oberpfälzer Künstlerhaus e. V.“ nach Ablauf des Aufenthaltes einen Bericht einzureichen/vorzutragen.

Der Austausch findet im Rahmen der Partnerschaft Bayern-Québec statt, die bereits seit 1989 besteht. Ermöglicht wird der Austausch von der Bayerischen Staatskanzlei, dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, der Vertretung des Freistaats Bayern in Québec sowie weiteren Partnern des Freistaats Bayern in Québec: der Ville de Gatineau, dem Ministerium für Internationale Beziehungen und die Frankophonie sowie dem Ministerium der Kultur und der Kommunikation von Québec und der Generaldelegation der Provinz Québec in München.

Kontakt

RDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de

 

Ehrung verdienter Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Mit der Gewährung eines Ehrensoldes an verdiente alte Schriftstellerinnen und Schriftsteller entspricht der Freistaat Bayern einer bayerischen Tradition, die Kunst durch öffentliche Ehrung, Anerkennung und Unterstützung hervorragender Kunstschaffender zu fördern. Bei der Bewilligung werden in erste Linie Rang und Leistung gewürdigt. Erst an zweiter Stelle wird die materielle Bedürftigkeit berücksichtigt. Vorschläge können jederzeit von dritter Seite beim Ministerium eingereicht werden.

Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Salvatorstraße 2

80333 München

RDin Dr. Elisabeth Donoughue

Tel. 089 2186 2465

elisabeth.donoughue@stmbw.bayern.de

Unterstützung bedürftiger Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Eine nachhaltige Förderung verdienter Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, ermöglicht die Deutsche Künstlerhilfe. Sie wurde 1953 vom Bundespräsidenten in Verbindung mit den Kultusministerien der Länder geschaffen und wird durch laufende Zuschüsse des Bundes und der Länder sowie aus Spenden finanziert. Die Unterstützung erfolgt auf Vorschlag des für die Literaturförderung zuständigen Ministeriums des Landes, in dem die Schriftstellerin oder der Schriftsteller seinen Wohnsitz hat. Bedürftige Schriftstellerinnen und Schriftsteller können sich selbst mit der Bitte um eine einmalige oder dauerhafte Zuwendung an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wenden oder sich von dritter Seite vorschlagen lassen. 

Weitere Informationen

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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