Karolina-Rüedi-Stiftung

Unterstützung bayerischer Schüler für ein Studium in der Schweiz - mit der Rüedi-Stiftung (Quelle: commons.wikimedia.org)
Unterstützung bayerischer Schüler für ein Studium in der Schweiz - mit der Rüedi-Stiftung (Quelle: commons.wikimedia.org)

Aus den Mitteln der Karolina-Rüedi-Stiftung in Zürich kann nach dem vom Regierungsrat des Kantons Zürich genehmigten Verwaltungszweck "die Berufsausbildung oder das Studium junger, in bescheidenen Verhältnissen lebender, unterstützungswürdiger, bayerischer Bewerber in der Schweiz gefördert werden; bei der Auswahl sind Münchner vorzugsweise zu berücksichtigen."

Die Eltern sollten zusammen ein jährliches Einkommen haben, das weniger als 60.000 € beträgt (ein aktueller Steuerbescheid ist dem Stipendiengesuch beizulegen). In den Kreis der Ausbildungen, die durch Stiftungsmittel gefördert werden, fallen nur Erstausbildungen. Bewerber im Alter von über 25 Jahren werden i. d. R. nicht mehr berücksichtigt.

Die Zeugnisse sollen sehr gute Bewertungen aufweisen. Für die Bewerbung um ein Stipendium sind folgende Unterlagen und Nachweise vollständig, geordnet und fehlerfrei einzureichen:

 

  • Bewerbungsformblatt mit weiteren Angaben über die ausgewählte Ausbildungsstätte in der Schweiz, den Studien- oder Ausbildungsplan, das Studien- oder Ausbildungsziel, die Dauer der Auslandsausbildung und eine ausführliche Begründung für die Ausbildung in der Schweiz
  • Lebenslauf
  • Schulischer und beruflicher Werdegang (vgl. BAföG-Antrag – Anlage 1 zu Formblatt 1)
  • ggf. Nachweise zum bisherigen Ausbildungsgang
  • Nachweis über die Geburt in Bayern
  • Einkommensnachweise auf den Antragsformblättern zum Bundes-ausbildungsförderungsgesetz (vgl. BAföG-Antrag – Formblätter 1 und 3)
  • Finanzplan über die monatlichen Ausgaben und Einnahmen

 

Die Bewerbung ist an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in 80327 München zu richten. Bewerbungen müssen spätestens am 1. April dem Staatsministerium vorgelegt werden; verspätet eingegangene Bewerbungen können auf ausdrücklichen Wunsch des Stiftungsrats nicht mehr an die Stiftung weitergeleitet werden. Eine Wiederholung kann im folgenden Kalenderjahr an das Staatsministerium eingereicht werden.

Die endgültige Bewilligung und Festsetzung der Leistungen erfolgt durch den Stiftungsrat, in der Regel gegen Ende Juni, vorbehaltlich der Zulassung an der  gewählten Ausbildungsstätte. Das Stipendium beträgt gewöhnlich CHF 1.500 pro Monat. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt in der Regel ein Jahr; eine Verlängerung ist möglich. Zur Auszahlung des Stipendiums ist dem Stiftungsverwalter die Zulassung nachzuweisen sowie Wohnsitz und Zahlungsadresse in der Schweiz.

Weitere Informationen

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