Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:

  • zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente),
  • oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.


Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien bzw. für die Fach- und Berufsoberschulen.

Bedürftigen und begabten Studierenden an staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen
 

  • zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel
  • und zu den Druckkosten von Dissertationen

gewährt werden.

Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 100 € und höchstens 500 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Hochschule.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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