BAföG & BayAföG: so werden Studenten und Schüler gefördert

Professor diskutiert mit Studenten in einer Werkstatt

 

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) schaffen die Grundlage zur Förderung von Studenten und Schüler in Bayern.

Allgemeine Informationen

Das BAföG fördert:

  • Studierende an Hochschulen und Fachakademien (Zuschuss / Darlehen),
  • Schüler an weiterführenden, allgemein bildenden Schulen ab Klasse 10 (bei notwendiger auswärtiger Unterbringung)
  • und Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufsoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (Zuschuss).

Förderung gemäß BayAFöG ist möglich für:

  • Schüler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien
  • sowie Schüler der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn die Schüler notwendig auswärts untergebracht sind

Antragstellung

Beratungsmöglichkeiten

Beratung vor Ort leisten die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bzw. die Studentenwerke:

  • bei Auszubildenden an Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen und Fachakademien das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt:
  • bei Auszubildenden an anderen Schulen das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt , in dessen Zuständigkeitsbereich die Eltern des Schülers ihren ständigen Wohnsitz haben:
  • bei Studierenden das Amt für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken:

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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