BAföG & BayAföG: so werden Studenten und Schüler gefördert

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Bayerische Ausbildungsförderungsgesetz (BayAföG) schaffen die Grundlage zur Förderung von Studenten und Schüler in Bayern.
Allgemeine Informationen
Das BAföG fördert:
- Studierende an Hochschulen und Fachakademien (Zuschuss / Darlehen),
- Schüler an weiterführenden, allgemein bildenden Schulen ab Klasse 10 (bei notwendiger auswärtiger Unterbringung)
- und Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufsoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (Zuschuss).
Förderung gemäß BayAFöG ist möglich für:
- Schüler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien
- sowie Schüler der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen, wenn die Schüler notwendig auswärts untergebracht sind
Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen
Antragstellung
Für Schülerinnen und Schüler, die einen Antrag stellen wollen
- BAföG Online über BayernPortal mit eID (elektronischer Personalausweis)
- BAföG online (Antrag für Schülerinnen und Schüler)
- Allgemeine Hinweise zu den Formblättern pdf, 110 KB
- Formblatt 1 pdf, 101 KB
- Erläuterungen zu Formblatt 1 pdf, 116 KB
- Anlage 1 zu Formblatt 1 pdf, 62 KB
- Anlage 2 zu Formblatt 1 pdf, 57 KB
- Formblatt 2 pdf, 102 KB
- Formblatt 3 pdf, 125 KB
- Erläuterungen zu Formblatt 3 pdf, 91 KB
- Formblatt 4 pdf, 90 KB
- Formblatt 7 pdf, 86 KB
- Erläuterungen zu Formblatt 7 pdf, 63 KB
- Formblatt 8 pdf, 96 KB
- Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung in Bayern pdf, 55 KB
Für Studierende, die einen Antrag stellen wollen
Beratungsmöglichkeiten
Beratung vor Ort leisten die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bzw. die Studentenwerke:
- bei Auszubildenden an Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen und Fachakademien das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt:
- bei Auszubildenden an anderen Schulen das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt , in dessen Zuständigkeitsbereich die Eltern des Schülers ihren ständigen Wohnsitz haben:
- bei Studierenden das Amt für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken: