Förderung und Stipendien: vielfältige Angebote unterstützen junge Menschen

Eine Schülerin und ein Student auf einem Seminar des Elitenetzwerks Bayern
Eine Schülerin und ein Student auf einem Seminar des Elitenetzwerks Bayern

Studienförderung und die Förderung besonders begabter junger Menschen sind ein wichtiges bildungs- und gesellschaftspolitisches Anliegen des Freistaats Bayern. Neben dem Freistaat Bayern gewähren auch der Bund sowie eine Vielzahl weiterer Institutionen finanzielle Hilfen: 

  • BAföG / BayAföG: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz bzw. das Bayerisches Ausbildungsförderungsgesetz bietet Fördermöglichkeiten für Studierende und für Schüler an Realschulen, Gymnasien, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kolleg. (Kommunale Ämter für AusbildungsförderungBAföG-Ausbildungsstätten der Länder
  • Begabtenförderung: Die Förderung besonders begabter Studierender und Nachwuchswissenschaftler ist Bestandteil des Elitenetzwerks Bayern.
  • Bildungskreditprogramm des Bundes: Das Bildungskreditprogramm des Bundes bietet zeitlich befristete, zinsgünstige Kredite zur Unterstützung von Studierenden und Schülern im fortgeschrittenen Ausbildungsphasen an.
  • KfW-Studienkreditprogramm: Das Studienkreditprogramm der KfW-Förderbank - eingeführt im April 2006 - dient der Finanzierung des Lebensunterhalts für ein Erststudium.
  • Oskar-Karl-Forster-Stipendium: Das Oskar-Karl-Forster-Stipendium gewährt bedürftigen Schülern und Studierenden einmalige Beihilfen.
  • Karolina-Rüedi-Stiftung: Aus den Mitteln der Karolina-Rüedi-Stiftung wird die Berufsausbildung oder das Studium unterstützungswürdiger, bayerischer Bewerber in der Schweiz gefördert.

 

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

Wenn Sie die Vorlesefunktion jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf „Vorlesefunktion aktivieren“.

Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit während Ihrer Browser-Session widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt „Vorlesefunktion“.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Zustimmen“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.