Förderzeitraum 2014-2020

Das bayerische ESF-Programm 2014-2020 "Perspektiven in Bayern - Perspektiven in Europa" im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (IWB)

Logo ESF in Bayern - Wir investieren in Menschen

Bayern partizipiert im Förderzeitraum 2014-2020 am Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" mit rund 298 Mio. Euro an den Mitteln des ESF. Die Federführung bei der Verwaltung dieser Mittel liegt beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Im Rahmen dieses Programms fördert das Staatsministerium für Unterricht und Kultus als "zwischengeschaltete Stelle" verschiedene Maßnahmen an Schulen und in Zusammenarbeit mit Schulen.

Zur Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung fördert das StMUK Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen, zu denen der ESF insgesamt ca. 60,7 Mio. Euro  beiträgt. Im Einzelnen sind dies:

  • Praxisklassen an Mittelschulen
  • Klassen des Integrationsjahres an Berufsschulen (BIJ)
  • Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen (bis Schuljahr 2017/2018 gebundenes Ganztagsangebot für Übergangsklassen).
  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“

Zusätzlich fördert das StMUK ab dem Schuljahr 2019/2020 zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) mit ca. 43 Mio. Euro ESF-Mitteln.  

Die Förderung aus dem bayerischen ESF-Programm 2014-2020 endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023.

Die schulischen ESF-Maßnahmen Praxisklassen an Mittelschulen, Klassen des Integrationsjahres an Berufsschulen (BIJ), Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen und Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“ werden daher im Schuljahr 2022/2023 letztmalig aus dem bayerischen

 ESF-Programm 2014-2020 gefördert.

Um der ESF-Vollzugsstelle bei der Regierung von Niederbayern eine Abwicklung der schulischen ESF-Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 zu ermöglichen, sind die Gesamtverwendungsnachweise für die im Schuljahr 2022/2023 durchgeführten Maßnahmen bis 15. September 2023 der ESF-Vollzugsstelle bei der Regierung von Niederbayern vorzulegen.

Auch im Förderzeitraum 2021-2027 partizipiert Bayern am Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" mit rund 230 Mio. Euro an den Mitteln des ESF+.

Die Federführung bei der Verwaltung dieser Mittel liegt beim Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus fördert als "zwischengeschaltete Stelle" verschiedene Maßnahmen an Schulen und in Zusammenarbeit mit Schulen aus dem bayerischen ESF+-Programm 2021-2027.

Zur Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Grund- und Sekundarbildung fördert das StMUK Maßnahmen zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials junger Menschen, zu denen der ESF+ insgesamt ca. 57 Mio. Euro beiträgt. Im Einzelnen sind dies:

  • Praxisklassen an Mittelschulen
  • Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen an Grund- und Mittelschulen
  • Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“


Die Förderung aus dem bayerischen ESF+-Programm 2021-2027 beginnt ab dem Schuljahr 2023/2024. Die für die ESF+-Förderung erforderlichen Unterlagen werden voraussichtlich im Frühjahr 2023 bereitgestellt.

CORONA - SONDERINFORMATIONEN

Allgemeine Informationen zum ESF-Programm 2014-2020

Förderaktionen des StMUK im Bereich der Prioritätsachse A

Förderaktion 1b: Berufseinstiegsbegleitung

Profil und Ziele

Mit der neuen Aktion „Berufseinstiegsbegleitung“ (Aktion 1 b) werden junge Menschen ab dem Schuljahr 2019/2020 kontinuierlich und individuell zum Schulabschluss begleitet sowie bis in die Berufsausbildung unterstützt.

Gefördert werden Maßnahmen nach § 49 Abs. 1 SGB III zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen durch Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter, um die Eingliederung der jungen Menschen in eine Berufsausbildung zu erreichen (Berufseinstiegsbegleitung). Die Berufseinstiegsbegleitung soll dazu beitragen, die Chancen von Schülern auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern.

Die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung der Förderaktion werden vom Regionalen Einkaufszentrum (REZ) Bayern der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben. Die Förderung knüpft an die Vergabeentscheidung an.

Downloads & Links:

Förderaktionen des StMUK im Bereich der Prioritätsachse C

Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Aktivierung des Bildungs- und Ausbildungspotentials

Förderaktion 11.1: Praxisklassen

Profil und Ziele

Die Praxisklasse ist ein Modell der Förderung von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule mit großen Lern- und Leistungsrückständen, die durch eine spezifische Förderung zu einer positiven Lern- und Arbeitshaltung geführt und durch die Kooperation mit der Wirtschaft und mit Betrieben (Praktika) in das Berufsleben begleitet werden können.

Für die Arbeit in der Praxisklasse benötigt die Mittelschule Partner aus der Wirtschaft (Betriebe, Kammern), der Jugendhilfe (sozialpädagogische Betreuung) und der Berufsberatung.

Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Wirtschaft, Berufsberatung, Berufsförderung, Bildungsträger, Berufsschule, Jugendhilfe, ...) und durch einen auf die Leistungsmöglichkeiten dieser Schülerinnen und Schüler abgestimmten Unterricht

  • in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stabilisieren,
  • Defizite im Bereich der Kulturtechniken zu beheben,
  • Grundwissen und Grundfertigkeiten vor allem in Deutsch und Mathematik zu festigen

und sie so zu einem erfolgreichen Schulabschluss und auf einen guten Weg in Ausbildung und Berufsleben zu führen.

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger von Mittelschulen, an denen nach den schulrechtlichen Vorgaben eine Praxisklasse eingerichtet ist.

Projektvoranfragen und Projektanträge können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Downloads & Links:

Förderaktion 11.2: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) "Neustart"

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) „Neustart“ dient dem Zweck, das Bildungs- und Ausbildungspotential Jugendlicher und junger Erwachsener zu erschließen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch einer intensiven, auch aufsuchenden sozialpädagogischen Begleitung  bedürfen.

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger öffentlicher oder staatlich anerkannter Berufsschulen, auch solcher zur sonderpädagogischen Förderung, an denen nach den schulrechtlichen Vorgaben ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) "Neustart" eingerichtet ist.

Projektvoranfragen und Projektanträge können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderhinweisen zu entnehmen.

Downloads & Links:

Förderaktion 12: Berufsintegrationsjahr (BIJ)

Profil und Ziele

Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) ist eine schulische Maßnahme für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, die aufgrund von Sprachdefiziten noch keine Ausbildung aufnehmen können. Die Maßnahme verbindet eine gezielte Berufsvorbereitung mit verstärkter Sprachförderung und sozialpädagogischer Betreuung und wird in kooperativer Form angeboten. Dabei arbeitet die Berufsschule mit einem externen Kooperationspartner zusammen.

Ebenfalls förderfähig sind BIJ-Vorklassen, die insbesondere dem Spracherwerb dienen. Zielgruppe des Projekts sind berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge mit erhöhtem Förderbedarf vor allem im sprachlichen Bereich.

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger der beteiligten Berufsschulen, an denen nach den schulrechtlichen Vorgaben eine BIJ-Klasse eingerichtet ist.

Projektvoranfragen und Projektanträge können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Downloads & Links:

Förderaktion 14: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen

Profil und Ziele

Ein wichtiges Ziel des Europäischen Sozialfonds ist die Förderung der Chancengleichheit in Ausbildung und Beruf. Für Schülerinnen und Schüler, die ohne Deutschkenntnisse im schulpflichtigen oder berufsschulpflichtigen Alter nach Bayern kommen, ist eine Förderung des Spracherwerbs eine wesentliche Voraussetzung der Teilhabe am hiesigen Bildungsangebot. Durch die Einrichtung eines gebundenen Ganztagsangebots mit sozialpädagogischer Betreuung für Deutschklassen  (bis Schuljahr 2017/18: Gebundenes Ganztagsangebot für Übergangsklassen) an Grund- und Mittelschulen wird die Integration und der Spracherwerb der teilnehmenden Schülerinnen und Schülern gefördert und ihre Chancen auf eine begabungsgerechte Teilhabe am Bildungsangebot verbessert.

Antrag auf Förderung

Antragsberechtigt sind Sachaufwandsträger von Grund- und Mittelschulen, an denen nach den schulrechtlichen Vorgaben ein gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen eingerichtet ist.

Projektvoranfragen und Projektanträge können online im System ESF Bavaria 2014 gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderverfahren und den Fördervoraussetzungen sind den Förderhinweisen zu entnehmen.

Downloads & Links:

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern
Sg. 13 Frau Sandra Krempl
Telefon 0871/808-1603
E-Mail: sandra.krempl@reg-nb.bayern.de

Projektvoranfragen und Projektanträge werden online via "ESF Bavaria 2014" gestellt.

Vorlese-Funktion

Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt auf seiner freizugänglichen Website eine Vorlesefunktion zur Verfügung. Beim Aktivieren dieser Funktion werden Inhalte und technische Cookies von dem Dienstanbieter Readspeaker geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an den Dienstanbieter übertragen.

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